Neues :: aus der Kanzlei
Kurzes Innehalten - August 2022
Ende August 1982 habe ich mein 2. Staatsexamen abgelegt. Für die mündliche Prüfung hatte ich eigentlich keine Zeit, da ich wenige Wochen zuvor, Anfang August, mit meinem damaligen Sozius und Freund Josef Stierstorfer am Paulsplatz in Frankfurt am Main unsere Anwaltskanzlei eröffnet habe und meine erste Terminkollision - mündliche Prüfung oder Mandatstermin -durch Prioritätensetzung gelöst werden musste - es hat geklappt, aber es war auch das einzige Mal, dass Mandanteninteressen kurzzeitig zurückstehen mussten. Im September habe ich meine Anwaltszulassung am Landgericht Frankfurt erhalten und wurde vereidigt, nun konnte das Kanzleischild aufgedeckt und der Briefbogen verwendet werden. Seit nun dreißig Jahren bin ich in Leipzig, anfänglich als überörtliche Sozietät, und seit 20 Jahren als gross::rechtsanwälte, überörtlich tätig.
Ich konnte mich spezialisieren und Erfahrungen sammeln, vor allem Kolleginnen und Kollegen um mich sammeln, mit denen ich kürzere oder längere Zeit engstens das Profil der Kanzlei schärfen und weiterentwickeln konnte. Es gab Fluktuation und es erfüllt mich mit Stolz, dass alle ihren Weg entwickelt haben (auch wenn der Abgang für mich meist auch traurig war).
Meine Berufswahl war für mich richtig: als selbständiger Rechtsanwalt unabhängiger Interessenvertreter. Und ich denke, dass ich immer auf der richtigen Seite stand, vielleicht mal mehr und auch mal weniger. Es ging und geht mir auch stets, über die individuelle Interessenvertretung hinaus, die natürlich im Vordergrund stehen muss, um die Durchsetzung und Weiterentwicklung von Recht und Rechtsprechung. Insoweit wird die anwaltliche Tätigkeit in unzähligen Verfahren an allen Gerichtszweigen und in allen Instanzen, vor allem auch am Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, dem EuGH und gelegentlich auch im Ausland, ergänzt durch berufspolitisches Engagement und Beratung gesetzgeberischer Körperschaften. Und ich konnte mir in den Jahren eine kleine "Privatsammlung" besuchter Gerichte insbesondere in der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit anlegen - ich war und bin in jedem Winkel Deutschlands und mitunter darüber hinaus tätig. Das eröffnet Einblicke in unterschiedliche Mentalitäten, auch Ergebnisse - auf Grundlage des jeweils gleichen und vergleichbaren Rechts.
Interessant waren und sind für mich die Umwandlungsprozesse vor allem auch in den europäischen Nachbarländern, wie Tschechien, Slowakei mit meiner Lieblingsstadt Bratislava, Polen und den baltischen Staaten. Krass sind für mich immer noch Erlebnisse und Erfahrungen im chinesischen Rechtssystem, vielleicht manchmal (zeitweise) auf dem richtigen Weg zum Rechtsstaat, aber es bedarf doch eines Einstellens auf mir völlig fremde Wertmaßstäbe und Normenhandhabung. Schmerzhaft ist die Entrechtlichung in Russland und der Türkei. Ich wünsche mir weiter ein wertebasiertes, verlässliches System von Recht, letztlich die Grundlage jeder anwaltlichen Tätigkeit - und auch der notwendige Kitt für den Zusammenhalt und die Entwicklung von Gesellschaften.
Ich freue mich, weiter die Interessen unserer Mandanten engagiert - und nun auch mit Erfahrungen - vertreten zu können, dies gemeinsam mit ebenso engagierten und zur Rechtsdurchsetzung und -weiterentwicklung qualifizierten KollegInnen.
Es ist noch lange nicht Schluss!
Mit freundlichem Gruß
Roland Gross
gross::rechtsanwaelte

Rechtsanwälte
Recht :: Aktuell
Bank- und Kapitalmarktrecht/Verjährung beachten
Jedes Jahr wieder ist auf die zum Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen hinzuweisen. Besondere Relevanz kommt in diesem Jahr eventuellen Ansprüchen auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen zu. Diese gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unwirksam, wenn sie in vorgedruckten Formularen zum Vertrag enthalten und nicht individuell ausgehandelt waren. Unzulässiger Weise vereinnahmte Bearbeitungsgebühren können jedenfalls bei Verträgen, die nach dem 01.01.2004 geschlossen wurden, zurückverlangt werden.
Der BGH hatte bereits im Mai 2014 – Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 – entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet werde, den Verbraucher unangemessen benachteilige. Die Bearbeitung sei das geschäftsimmanente Interesse der Banken, für das eben keine gesonderte Gebühr erhoben werden könne. Am 26.10.2014 hat der BGH in einer weiteren Entscheidung, die bisher nur in der Pressemitteilung vorliegt, befunden, dass wegen Kenntnis unabhängiger Verjährung Ansprüche bis ins Jahr 2004 rückwirkend geltend gemacht werden können.
Bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt sie in unserer Kanzlei mit langjähriger Erfahrung Rechtsanwältin Claudia Kopietz.
Keine Unwirksamkeit des Sozialplans bei Nacap
Wir vertreten eine Vielzahl ehemaliger Beschäftigter der Firma Nacap GmbH in Leipzig. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde ein vom 20.02.2012 datierender Sozialplan vereinbart. Den daraus resultierenden Abfindungsverpflichtungen kommt die Firma Nacap GmbH nicht nach, so dass eine Vielzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren anhängig sind. Darüber hinaus hat die Nacap GmbH gegen den Betriebsrat ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren mit dem Antrag betrieben, den Sozialplan vom 20.02.2012 für unwirksam zu erklären. Sie begründet dies mit einem angeblichen Wegfall der Geschäftsgrundlage und einer vermeintlichen Formnichtigkeit, denn es fehle auf dem Sozialplan eine zweite Unterschrift der Geschäftsführung.
Das Arbeitsgericht Leipzig hat durch Beschluss vom 25.01.2013 den Antrag der Firma Nacap GmbH abgewiesen (9 BV 72/12).
Wir konnten bereits verschiedene Verfahren erstinstanzlich erfolgreich für die Beschäftigten abschließen. Die Firma Nacap GmbH hat Berufungen zum Sächsischen Landesarbeitsgericht erhoben. Wir versuchen, diese Verfahren ohne Zeitverzögerung zu betreiben, um den Beschäftigten schnellstmöglich Ihre Abfindungsansprüche dauerhaft zu sichern. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Alinde Hamacher und Rechtsanwalt Gross.
Vorsorge für schwierige Lebenslagen: Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Panikmache gilt nicht. Wir halten die Emotionalisierung der Diskussion über die Vorsorge in schwierigen Lebenslagen durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nicht für sachgerecht. Es ist in der Regel gut, dass in schwierigen Lebenslagen Menschen amtlich ein Betreuer zur Seite gestellt wird. Die Emotionalisierung dient oft nur Geschäftemacherei. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland gewährleisten grundsätzlich jedem Menschen ein auch in schwierigen Lebenslagen möglichst würdevolles Leben.
Aber es erscheint auch als erstrebenswert, sein eigenes Leben selbstbestimmt zu führen. Sollte man einmal wegen Unfall, Krankheit, körperlichem und geistigem Verfall nicht mehr in der Lage sein, alle Entscheidungen in der gebotenen Tragweite selbst zum Ausdruck zu bringen, so könnte es empfehlenswert sein, bereits im Vorhinein Vorsorge getroffen zu haben. Diese Vorsorge besteht darin, dass durch Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung festgelegt wird, welche persönliche Behandlung die betroffene Person sich wünscht. Es ist wichtig, dass aus solchen Dokumenten hervorgeht, wie ernsthaft man sich mit der Thematik um die Gestaltung seines eigenen Lebens in schwierigen Situationen beschäftigt hat.
Frau Rechtsanwältin Claudia Kopietz hat sich mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt und hält zahlreiche Vorträge.
Sie berät und unterstützt Sie gern bei der Erstellung Ihrer individualisierten und persönlichen Vorsorgedokumente und veranlasst auf Ihren Wunsch auch die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Die Beratung und Unterstützung kann selbstverständlich in einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei erfolgen, aber ebenso gut auf Distanz, im schriftlichem Verkehr, Telefonaten, E-Mail–Kommunikation, etc. Wenn Sie dies wünschen, übermitteln wir Ihnen vor einem Beratungsgespräch einen Fragebogen, anhand dessen Sie sich für verschiedene Lösungswege entscheiden können. Die Auswertung dieses Fragebogens ermöglicht es uns, Ihnen einen Vorschlag für Ihre persönlichen Vorsorgedokumente zu entwerfen.
Niemand muss die Kosten für die Erstellung von Vorsorgedokumenten scheuen. Wir wollen und können keine Discountpreise anbieten, denn die qualifizierte Beratung unserer Mandanten ist uns wichtig. Unsere Spezialisierung und eine gewisse Standardisierung ermöglichen aber eine Beratungsgebühr, die im Regelfall sich auf circa € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer beläuft.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!