Neues :: aus der Kanzlei
Kurzes Innehalten - August 2022
Ende August 1982 habe ich mein 2. Staatsexamen abgelegt. Für die mündliche Prüfung hatte ich eigentlich keine Zeit, da ich wenige Wochen zuvor, Anfang August, mit meinem damaligen Sozius und Freund Josef Stierstorfer am Paulsplatz in Frankfurt am Main unsere Anwaltskanzlei eröffnet habe und meine erste Terminkollision - mündliche Prüfung oder Mandatstermin -durch Prioritätensetzung gelöst werden musste - es hat geklappt, aber es war auch das einzige Mal, dass Mandanteninteressen kurzzeitig zurückstehen mussten. Im September habe ich meine Anwaltszulassung am Landgericht Frankfurt erhalten und wurde vereidigt, nun konnte das Kanzleischild aufgedeckt und der Briefbogen verwendet werden. Seit nun dreißig Jahren bin ich in Leipzig, anfänglich als überörtliche Sozietät, und seit 20 Jahren als gross::rechtsanwälte, überörtlich tätig.
Ich konnte mich spezialisieren und Erfahrungen sammeln, vor allem Kolleginnen und Kollegen um mich sammeln, mit denen ich kürzere oder längere Zeit engstens das Profil der Kanzlei schärfen und weiterentwickeln konnte. Es gab Fluktuation und es erfüllt mich mit Stolz, dass alle ihren Weg entwickelt haben (auch wenn der Abgang für mich meist auch traurig war).
Meine Berufswahl war für mich richtig: als selbständiger Rechtsanwalt unabhängiger Interessenvertreter. Und ich denke, dass ich immer auf der richtigen Seite stand, vielleicht mal mehr und auch mal weniger. Es ging und geht mir auch stets, über die individuelle Interessenvertretung hinaus, die natürlich im Vordergrund stehen muss, um die Durchsetzung und Weiterentwicklung von Recht und Rechtsprechung. Insoweit wird die anwaltliche Tätigkeit in unzähligen Verfahren an allen Gerichtszweigen und in allen Instanzen, vor allem auch am Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, dem EuGH und gelegentlich auch im Ausland, ergänzt durch berufspolitisches Engagement und Beratung gesetzgeberischer Körperschaften. Und ich konnte mir in den Jahren eine kleine "Privatsammlung" besuchter Gerichte insbesondere in der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit anlegen - ich war und bin in jedem Winkel Deutschlands und mitunter darüber hinaus tätig. Das eröffnet Einblicke in unterschiedliche Mentalitäten, auch Ergebnisse - auf Grundlage des jeweils gleichen und vergleichbaren Rechts.
Interessant waren und sind für mich die Umwandlungsprozesse vor allem auch in den europäischen Nachbarländern, wie Tschechien, Slowakei mit meiner Lieblingsstadt Bratislava, Polen und den baltischen Staaten. Krass sind für mich immer noch Erlebnisse und Erfahrungen im chinesischen Rechtssystem, vielleicht manchmal (zeitweise) auf dem richtigen Weg zum Rechtsstaat, aber es bedarf doch eines Einstellens auf mir völlig fremde Wertmaßstäbe und Normenhandhabung. Schmerzhaft ist die Entrechtlichung in Russland und der Türkei. Ich wünsche mir weiter ein wertebasiertes, verlässliches System von Recht, letztlich die Grundlage jeder anwaltlichen Tätigkeit - und auch der notwendige Kitt für den Zusammenhalt und die Entwicklung von Gesellschaften.
Ich freue mich, weiter die Interessen unserer Mandanten engagiert - und nun auch mit Erfahrungen - vertreten zu können, dies gemeinsam mit ebenso engagierten und zur Rechtsdurchsetzung und -weiterentwicklung qualifizierten KollegInnen.
Es ist noch lange nicht Schluss!
Mit freundlichem Gruß
Roland Gross
gross::rechtsanwaelte
Recht :: Aktuell
Druckfrisch: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath Arbeitsrechtkommentar in 3. Auflage
Im April 2013 ist im Nomos-Verlag die 3. Auflage des von Däubler/Hjort/Schubert und Wolmerath herausgegebenen Kommentars zum Arbeitsrecht, Individualrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen erschienen.
Rechtsanwalt Roland Gross hat in diesem Werk Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes kommentiert.
Nähere Informationen erhalten Sie hier .
"Datenschutz im arbeitsrechtlichen Mandat"
... war die Veranstaltung getitelt, die auf dem Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf am 07.06.2013 vom DAV-Ausschuss Arbeitsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV durchgeführt wurde. Es referierten Rechtsanwältinnen Dr. Nathalie Obertür, Dr. Barbara Reinhard und Rechtsanwalt Roland Gross.
Herausgearbeitet wurden die vielfältigen datenschutzrechtlichen Fragestellungen in der arbeitsrechtlichen Praxis, sei es im Bewerbungsverfahren, bei der Führung (insbesondere elektronischer) Personalakten, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und Datenschutz im Konzern oder aber, womit sich Roland Gross schwerpunktmäßig beschäftigte, die zu beachtenden Beteiligungsrechte von Betriebsräten und sich dabei ergebende Gestaltungsmöglichkeiten.
Roland Gross forderte eine Ergänzung von § 87 BetrVG um ein ausdrückliches Mitbestimmungsrecht in Fragen des Datenschutzes.
Die Thematik bleibt virulent und Unternehmen, wie auch Betriebsräte sind gut beraten, sich intensiv mit Datenschutzfragen auseinander zu setzen und ihre betriebliche Praxis datenschutzgerecht auszugestalten.
gross::rechtsanwaelte berät und vertritt Unternehmen und Betriebsräte in Fragen des Datenschutzes.
Roland Gross
Druck frisch: Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz, Handkommentar in 2. Auflage erschienen
Nähere Informationen erhalten Sie hier.