Neues :: aus der Kanzlei
2022: Erhalten wir unsere Zuversicht – bleiben Sie gesund!
Das 2. Pandemische Jahr neigt sich seinem Ende zu, aber ein Ende der Pandemie ist nicht absehbar. Die pandemische Wand der neuen Mutante Omikron steht uns bevor und wird als besonders infektiös angekündigt. Die Wissenschaft warnt, die Politik zögert. Bis hierher haben wir es geschafft, sind zweifach geimpft und geboostert; wir tun alles, um Risiken für andere und uns zu mindern. Was steht uns noch bevor? Bisher ging es für uns, unsere Angehörigen und Bekannten, unsere MitarbeiterInnen glimpflich ab, aber beruflich sind wir in Bereichen (Kliniken und Pflegeheimen, großen und kleinen Unternehmen, Verwaltungen und Behörden etc.) tätig, wo wir den Schauder der Pandemie miterleben müssen. Es sind nicht nur die grauenhaften Schicksale der Infizierten und anderer Schwerkranker, deren OP’s zurückgestellt werden müssen, sondern auch die Überlastungen der Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitswesen durch die Daueranspannung. Auch das 3. Pandemische Jahr wird uns fordern. Vorsicht und Rücksicht ist weiter und unvermindert angesagt.
Eine neue, bisher unbekannte und doch auch eigenartig schöne Ästhetik konnte man während der Lockdowns auf den von Trubel entleerten Plätzen, auf kaum befahrenen Straßen und Wegen wahrnehmen. Unser Freund, Lektor im dzb lesen und (Hobby-) Fotograf Karsten Sachse hat solche Eindrücke mit seiner Kamera in Leipzig eingefangen – starke Impressionen. Wir wollten seine einzigartigen „Zeitdokumente“ in unserer Kanzlei ausstellen und unsere Freunde, Mandanten, Geschäftspartner und alle, die uns verbunden sind, zu einer Vernissage einladen. Um nicht zum Superspreader-Ereignis zu werden, mussten wir leider hierauf verzichten. In bisher kleiner Auflage gibt es einen Bildband, der in unserer Kanzlei zur Ansicht ausliegt (wir nehmen gerne Bestellungen für eine Neuauflage auf, deren Preis vom Druckangebot abhängig ist und zwischen 39 – 49 € liegen wird, und leiten sie an Karsten Sachse weiter). Diesen Text kleiden wir ein mit 2 Bildern aus dem Bildband: Dem Bundesverwaltungsgericht, das in der Systemrelevanz der rechtsprechenden Gewalt wie alle anderen Gerichte den Betrieb unter eingeschränkten Bedingungen aufrechterhalten hat, sowie die Universitätskirche und -aula, was zeitweise nicht bestimmungsgemäß zu Zusammenkünften und Versammlungen genutzt werden kann.
Wir haben nun Erfahrungen gesammelt in digitaler Kommunikation (Emails, Videobesprechungen und -konferenzen, digitale Schulungen und Vorträge). Auch das hat Vorteile, manches sollte auch nach der Pandemie beibehalten werden – dennoch, Präsenz ist manchmal nicht zu ersetzen. Leider sind Gerichte, insbesondere in den östlichen Bundesländern, noch weitgehend nicht in der Lage, digital zu verhandeln. Es scheint, dass dies nicht nur an mangelnder technischer Ausstattung, sondern immer wieder auch an fehlendem Willen und geringer Kreativität, der Not gehorchend auch gemeinsam mit allen Beteiligten rechtsstaatliche Lösungen zu entwickeln, liegt. In den Verfahren sind oft starke Verzögerungen eingetreten, u.a. weil Gerichte sich nicht in der Lage sahen, zu terminieren. Und wenn schon terminiert wurde – die Fahrt zu entfernten Gerichten war unter Lockdown-Bedingungen nicht immer vergnüglich: Beherbergung und Gastronomie war oft nicht zu erlangen.
Wir können aber trotz der widrigen Umstände auf Ergebnisse verweisen, auf die wir stolz sind: Compliance-Vereinbarungen insbesondere in Krankenhäusern, in denen corporate identity zum Ausdruck gelangt, Arbeitszeit-Betriebsvereinbarungen, in denen zumindest zaghafte Ansätze zu lebensphasengerechter Arbeitszeit versucht wurden, die ständige Betreuung von Pflegeeinrichtungen in allen Rechts- und Personalangelegenheiten, einige vor allem arbeits- und sozialrechtliche Grundsatzentscheidungen – wir werden unvermindert von Betriebsräten, Arbeitnehmern auf allen Hierarchiestufen, Geschäftsführern und Vorständen, Theaterdirektoren, auch sonst aus dem Kulturbereich, und einigen Unternehmen angefragt -, kurioserweise eine Welle erbrechtlicher Beratungen und Vertretungen, Unfall- und Versicherungsangelegenheiten, vor allem auch durch Frau Kollegin Mareike Drygala, selbst hörbehindert, zunehmend Mandate von Hörbehinderten.
Rechtsanwältin Anne-Kathrin Kiebel absolviert die Weiterbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht; Rechtsanwältin Mareike Drygala strebt die Fachanwältin für Sozialrecht an. Rechtsanwalt Roland Gross konnte einige Schulungen für Fachanwälte und Betriebsräte, sowohl digital, aber zum Glück im Sommer auch in Präsenz, durchführen. Wir qualifizieren uns weiter und sind für unsere Mandanten und unser Klientel da. ipo-gross, Dr. Claudia Gross, die mit gross::rechtsanwaelte eng und in Bürogemeinschaft verbunden ist, ist in Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern, in Pharma- und sonstigen Unternehmen, sowie in Ministerien und Behörden in der Personalentwicklung, in Teambildung und in der Führungskräftequalifizierung, sowie im Coaching gefragt und gefordert. Rechtsanwalt Dr. Teske ist vor allem in Aufsichtsgremien, sowie in der Beratung sozialer und gemeinnütziger Unternehmen engagiert. Wir machen das gerne, kreativ und - immer etwas mehr - engagiert, auch wenn es unter pandemisch erschwerten Bedingungen mitunter erheblichen Mehraufwand und einige Umstellungen erfordert.
Wir blicken mit Sorge nicht nur auf die Pandemie, sondern auch auf den fortgeschrittenen, bedrohlichen Klimawandel, dem dringend und ohne Zeitverzug Einhalt geboten werden muss – es wurde schon zu lange gezögert. Und Frieden auf der Welt ist tragischerweise nur eine Illusion; der Frieden ist gefährdet wie lange nicht.
Was für eine konfliktgeladene, belastete Welt hinterlassen wir unseren Kindern und Enkeln? Kooperation zwischen Staaten und Systemen, Sicherheit und Zusammenarbeit, sind weitgehend Drohgebärden und einer massiven Drohkulisse gewichen. Russland war im Zusammenhang mit der Deutschen Wiedervereinigung in den 2 + 4 -Verhandlungen zugesichert worden, dass die NATO keine Osterweiterung betreiben werde – die NATO ignoriert dies heute. Das rechtfertigt nicht russisches Aggressionsverhalten auf der Krim und derzeit einen Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine. Aber die Diplomatie ist gefordert, Verständigungs-Lösungen herbeizuführen, statt mit Säbeln zu rasseln.
Kriege, gewaltsame Auseinandersetzungen, sowie Klimakatastrophen führen zu massenhaften Fluchtbewegungen, die uns weiter vor große Herausforderungen stellen. Auch hier bedarf es humanitärer und völkerrechtlich verbindlicher Lösungen. Internationale Solidarität, nicht nationalistischer Eigensinn ist notwendig. Deshalb ist es uns ein Anliegen, das internationale World Justice Project, aber auch Initiativen auf völkerrechtlicher Ebene, wie auch zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaat zu unterstützen und uns in diesem Sinne mit unserer fachlichen Kompetenz – je nach persönlicher Façon – gesellschaftlich, politisch, sozial und kirchlich zu engagieren.
Dr. Claudia Gross
Roland Gross
ipo-gross
gross::rechtsanwaelte
Recht :: Aktuell
Vorsorge mit Rechtschutz
Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen kommen für anwaltliche Beratungskosten zur Erstellung von Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmachten, Patienten-und Betreuungsverfügung zumindest teilweise auf. Zur Vorbereitung auf eine anwaltliche Beratung empfehlen wir "Das Vorsorge-Set" der Stiftung Warentest das für 12,90 € im Buchhandel oder online unter www.test.de/vorsorgebuch erhältlich ist (siehe auch die Artikel in Finanztest Januar 2015 Seite 16 und in Stiftung Warentest November 2014).
In Vorsorgeangelegenheiten und Nachlasssachen berät bei gross::rechtsanwaelte Frau Rechtsanwältin Claudia Kopietz.
Auch in einem Betrieb, in dem Tarifpluralität herrscht, ist das Streikrecht nicht ausgeschlossen
Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 07.11.2014 - 9 SaGa 1496/14 - liegt vor. Es bestätigt in dem Arbeitskampf der Lokomotivführergewerkschaft GDL das Streikrecht.
Urteil Hessisches LAG vom 07.11.2014
Wir haben das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06.11.2014 - 10 Ga 162/14 - und das Berufungsurteil zum Download bereitgestellt. Auskünfte erteilte Rechtsanwalt Roland Gross
Leader of the German Train Drivers' Union GDL Weselsky welcomes lawyer Gross in a local courtroom in Frankfurt
Source: Reuters - Thu, 6 Nov 2014 15:56 PM
Author: Reuters
Leader of the German Train Drivers' Union GDL Claus Weselsky (L) receives applause from spectators as he welcomes GDL lawyer Roland Gross (2nd L) in a local courtroom in Frankfurt November 6, 2014. German railways Deutsche Bahn had asked the court to stop the strike by Germany's GDL union, which represents just 20,000 of the railways' 196,000 workers. The GDL walked off the job on Wednesday in what would be their longest strike in the history of German railway's Deutsche Bahn. REUTERS/Kai Pfaffenbach (GERMANY - Tags: BUSINESS EMPLOYMENT CIVIL UNREST TRANSPORT)
GDL-Chef Weselsky mit seinem Anwalt Roland Gross
GDL beendet Bahnstreik schon morgen um 18.00 Uhr als "Geste der Versöhnung"
Die Lokführergewerkschaft GDL beendet ihren Streik morgen um 18.00 Uhr. Das erklärte Gewerkschaftschef Claus Weselsky in Frankfurt, nachdem das Landesarbeitsgericht Hessen den Ausstand auch in zweiter Instanz als rechtmäßig anerkannt hatte. «Wir könnten den Streik bis Montag, 4.00 Uhr, fortsetzen», sagte der GDL-Chef. Es handele sich um eine Geste der Versöhnung. Zuvor hatte die GDL einen Vorschlag der Bahn abgelehnt, zur Einheitsfeier am Sonntag wenigstens den Berlin-Verkehr vom Streik auszunehmen. …… (nordschleswiger.dk 14.11.2014)