Tarifpluralität - Tarifeinheit

Der DAV-Arbeitsrechtsausschuss, dem Rechtsanwalt Roland Gross angehört, hat im September 2010 die nachfolgend wiedergegebene Stellungnahmedes Deutschen Anwaltvereins zu einer möglichen gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit erarbeitet.

Stellungnahme (33 kB)

Gebührensplitter

RAK Sachsen, Kammer aktuell, Ausgabe 04/07, S. 19 Gebührensplitter 03/2011 (123 kB)

RAK Sachsen, Kammer aktuell, Ausgabe 04/07, S. 30 Gebührensplitter (26 kB)

Gebührendumping (23.08.2006) (20 kB)

Wie erstellt man eine Vergütungs- bzw. Gebührenvereinbarung? (23.08.2006) (34 kB)

Gebührensplitter (23.08.2006) (28 kB)

Roland Gross: Auf dem Weg zum gegenseitig besseren Verständnis und zur europäischen Anwaltschaft, Beitrag in Festschrift „15 Jahre Wiedergründung Rechtsanwaltskammer Sachsen“ vom 23.11.2005.

Recht muss bezahlbar sein

Als Anwalt erlebt man es fast täglich: Man wird von einem Mandanten, dessen Arbeitsvertrag gekündigt wurde, konsultiert. Im Beratungsgespräch ergibt sich, dass eine Klage erfolgversprechend wäre. Jedoch sind die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens (Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) immens und angesichts des drohenden Verdienstausfalls wegen Verlust des Arbeitsplatzes muss sehr gut überlegt werden, ob das Kostenrisiko eines Rechtsstreits eingegangen werden kann.

Das gute Recht erscheint als teuer - es sind nicht nur Anwaltsgebühren, sondern vor allem auch Gerichts- und möglicherweise auch Sachverständigenkosten vorzuleisten. Man fragt sich also, ob man die eingesetzten Kosten am Schluss auch ersetzt bekommt oder gar bei verlorenem Verfahren zusätzlich noch die Kosten der Gegenseite zu tragen hat. Dies veranlasst nicht selten, auf Ansprüche oder das Betreiben eines Rechtsmittelverfahrens zu verzichten - es geht einem schlicht die Puste aus.

Unbeschwert von derlei Kostenrisiken kann die Rechtsverfolgung angehen, wer frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Diese übernimmt Beratungskosten, sowie Verfahrenskosten bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung.

Eingeschlossen sind neben Gerichts- und Sachverständigenkosten insbesondere auch die Anwaltsgebühren und die unter Umständen an die Gegenseite zu erstattenden Kosten. Allerdings muss der Versicherungsvertrag mindestens mit einer Wartezeit von 3 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalles abgeschlossen und die Erstprämie bezahlt sein. Es genügt also nicht, erst im letzten Moment, wenn sich beispielsweise eine Kündigung abzeichnet, noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Die freie Anwaltswahl bleibt bei allen Rechtsschutzversicherungsverträgen erhalten; der Rechtsuchende kann also einen Anwalt seines Vertrauens und vor allem auch einschlägig versierte Fachanwälte aufsuchen.

Da Rechtsschutzversicherungen auch für die Kosten außergerichtlicher anwaltlicher Beratung und Vertretung aufkommen, kann frühzeitig versucht werden, mit professioneller, anwaltlicher Hilfe eine interessensgerechte Lösung zu erzielen. Viele Streitigkeiten brauchen so nicht mehr vor Gericht ausgetragen zu werden.

Prozessfinanzierer

Prozesse sind mitunter teuer; es fallen nicht nur Anwaltskosten, sondern Gerichtskosten, möglicherweise Sachverständigenkosten usw. an. Daher kann es sehr sinnvoll sein, durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Verband/Gewerkschaft abgesichert zu sein. Trotzdem gibt es immer noch Fälle gesicherter Ansprüche, die aber nicht verfolgt werden können, weil die Prozesskosten nicht finanzierbar erscheinen. Gerade im mittelständischen Bereich oder z. B. bei Erbauseinandersetzungen muss deshalb auf manche Forderung verzichtet werden. Diesen Bedarf haben nun einige sog. Prozessfinanzierer entdeckt, die anbieten, gegen eine Beteiligung am erstrittenen Erlös von ca. 20-30 % den Prozess zu finanzieren. Voraussetzung ist regelmäßig, dass sich der Forderungsbetrag auf mindestens DM 100.000,00 beläuft. Es gibt mittlerweile mehrere Anbieter. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, eine Prozessfinanzierung zu erlangen.