Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist ein hochkomplexer Prozess, bei dem der Unternehmer sein Lebenswerk aus der Hand gibt. Dieser Prozess hat daher auf alle Lebensbereiche des Unternehmers erhebliche Auswirkungen. Das Ziel unserer Tätigkeit ist es, für den Einzelfall die maßgeschneiderte Unternehmensnachfolge zusammen mit dem Unternehmer zu entwickeln und erfolgreich durchzuführen. Wichtig ist, dass der Unternehmer seine bisherige erfolgreiche Tätigkeit bis zur Übergabe des Unternehmens uneingeschränkt fortsetzen kann. 

Als Mitinitiator und aktiver Partner des Netzwerks Unternehmensnachfolge in Leipzig ist Rechtsanwalt Michael Hummel mit den besonderen Fragestellungen und Problemen der Unternehmensnachfolge vertraut. Die ständige Zusammenarbeit mit den weiteren Partnern des Netzwerkes Unternehmensnachfolge in Leipzig (IHK zu Leipzig, Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, Freund & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Verein der Sächsischen Bildungsinstitute e.V.) ermöglicht es, im Einzelfall individuell abgestimmt, weitere Netzwerkpartner in die Durchführung der Unternehmensnachfolge einzubeziehen.

In Sachsen werden - meist aus Altersgründen - bis 2020 in circa 25.000 mittelständischen sächsischen Unternehmen mit rund 330.000 Arbeitsplätzen Nachfolgeregelungen erforderlich frei. Mehr als 40% der betroffenen Unternehmer haben sich jedoch bis heute mit dem Thema der Unternehmensnachfolge noch gar nicht befasst, wie eine vom Sächsischen Wirtschaftsministerium beauftragte Studie des ifo-Instituts 2007 ergeben hat. Eine fehlende Nachfolgeregelung bzw. der Versuch, das Unternehmen kurzfristig zu veräußern, sind in der Praxis der häufigste Grund für das Scheitern einer Unternehmensnachfolge. Für eine optimale Planung und Durchführung sind je nach Unternehmensgröße zwischen 3 und 5 Jahren einzuplanen. Soll das Unternehmen innerhalb der Familie übertragen werden, etwa an Kinder oder Enkel, ist ein familien- und erbrechtlicher Ausgleich vorzubereiten und zu gestalten. Auch wenn Tochter oder Sohn das Unternehmen weiterführen sollen, wird der Unternehmer regelmäßig daran interessiert sein, eine angemessene Gegenleistung für sein Lebenswerk zu erhalten.

Hierfür wird in der Regel eine Finanzierung notwendig, die sich aus Sicht der Banken kaum von der Veräußerung des Unternehmens an einen externen Dritten unterscheidet. Das bedeutet, dass die finanzierende Bank ebenso die Kreditwürdigkeit des Unternehmens prüft. Dabei spielt das Konzept der Unternehmensnachfolge und die professionelle Begleitung eine nicht unerhebliche Rolle. Bereits das Vorhandensein einer Nachfolgeregelung führt in der Regel zu einem signifikant günstigeren Rating und damit zu einer höheren Kreditwürdigkeit und günstigeren Kreditkonditionen. Häufig verkannt wird bei der familieninternen Nachfolge die Frage nach der ausreichenden Qualifikation des Nachfolgers. Als Inhaber eines Unternehmens kommen auf den Nachfolger mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Aufgaben zu, die er trotz bereits bestehender Kenntnisse und Erfahrung noch nicht beherrscht; ein Aspekt, auf den im Übrigen auch die Kreditinstitute bei der Finanzierung achten. Bei der sorgfältigen Planung der Unternehmensnachfolge ist der Qualifizierungsbedarf zu ermitteln und gezielt, individuell zu bearbeiten. Soll das Unternehmen außerhalb der Familie an einen Dritten veräußert werden, wird bei Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge grundsätzlich anders vorgegangen. Da der Unternehmer sich im freien Markt zu jeder Zeit in Wettbewerb zu anderen Konkurrenten befindet, muss über die Planung und Durchführung einer Unternehmensnachfolge absolute Vertraulichkeit bewahrt werden. Kunden, Zulieferer und Mitarbeiter dürfen nicht verunsichert, Konkurrenten nicht ermuntert werden. Die Identität des Unternehmens und insbesondere die wirtschaftlichen Daten dürfen ausschließlich einem seriösen, geeigneten Kaufinteressenten bekannt gemacht werden, der zuvor eine verbindliche Geheimhaltungserklärung unterzeichnet hat. Bei den sich anschließenden Verhandlungen sind eine Vielzahl rechtlicher Fragen zu beachten und zu regeln. Häufig ist die Zustimmung des Ehegatten zur Veräußerung des Unternehmens zwingend erforderlich. Bestimmte Vermögensteile sind gegebenenfalls auszugliedern, so etwa Grundstücke oder Rentenversicherungen zu Gunsten des Unternehmers. Für die bestehenden Arbeitsverhältnisse wird sich die Unternehmensnachfolge in aller Regel als Betriebsübergang darstellen. Die gesetzlichen Regelungen zum Betriebsübergang bergen sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eines Unternehmens beträchtliche Risiken -unabhängig von der Betriebsgröße bzw. der Anzahl der Mitarbeiter. Nähere Informationen und Unterstützung erteilt Rechtsanwalt Michael Hummel.