Mandanteninformationen

Kommunikation und WebAkte

Wir arbeiten in unserer Kanzlei elektronisch und bevorzugen mit unseren Mandanten die Kommunikation per WebAkte. Hierdurch erhalten Sie jederzeitigen Zugriff auf den Stand der Mandatsbearbeitung und sind auch selbst in der Lage, Unterlagen an uns einzustellen oder herunterzuladen. Für eine schnelle und einfache Kommunikation und Absprache bezüglich der Mandatsübernahme sind wir auch telefonisch für Sie erreichbar. Oftmals kann bereits auf diesem Wege geklärt werden, was das Anliegen unserer Mandanten ist und was rechtlich der nächste Schritt sein wird.

Kosten

Bevor ein Mandat zustande kommt, klären wir mit Ihnen vorab die Kosten für unsere Tätigkeit. Die Kosten für die anwaltliche erste Beratung werden individuell vereinbart. Grundsätzlich sieht das Gesetz in § 34 Abs. 1 RVG vor, dass für eine anwaltliche erste Beratung gegenüber einem Verbraucher höchstens 190 € zzgl. MwSt. verlangt werden können. Die Gebühr ergibt sich aus der zeitlichen Dauer und der rechtlichen Schwierigkeit der Sache und kann daher auch niedriger als der maximale Höchstbetrag sein.

Für die Vertretung im Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und Rechtsmittelverfahren findet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwendung.

Bei besonders arbeits- und zeitaufwändigen Fällen ist unter Umständen eine individuelle Vergütungsvereinbarung erforderlich, um Ihren Fall mit der notwendigen Intensität bearbeiten zu können.

Wir besprechen gern mit Ihnen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Rechtsstreit übernimmt.

Bei niedrigem Einkommen kommt für ein Klageverfahren vor Gericht Prozesskostenhilfe in Betracht. Hierzu informieren wir Sie bei Bedarf.