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Stadt Leipzig verliert Berufung gegen Schulbibliothekarin

Entscheidung über neue Ausschreibung der Stelle an einer Grundschule fällt im März vor dem Arbeitsgericht

Beim gerichtlichen Konflikt zwischen der Stadt Leipzig und einer Schulbibliothekarin hat das Landesarbeitsgericht
Chemnitz die Berufung der Kommune zurückgewiesen. Simone Möstel hatte zuvor dagegen geklagt, bei der
Bewerbung um eine feste Stelle für die Bibliothek zu Unrecht nicht berücksichtigt worden zu sein.
Im Juli 2021 hatte die 52-Jährige über eine geförderte befristete Stelle den Job in der Bibliothek der Fröbel-
Grundschule in Leipzig-Grünau angetreten. Für die Umstrukturierung erhielt sie große Anerkennung. Bei der
Bewerbung ließ die Stadt als Arbeitgeber laut Möstels Anwalt Ronald Groß keine Beurteilungen zu, sondern
beschränkte sich auf Interviews, in denen individuelle Antworten unerwünscht gewesen sein sollen.
Nach der Verhandlung im September vergangenen Jahres untersagte das Arbeitsgericht Leipzig der Stadt, die
Stelle der Schulbibliothekarin mit einer anderen Person als ihr bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren im
März zu besetzen.

Die Kommune ging daraufhin in Berufung - und verlor bei der Verhandlung in Chemnitz am vergangenen
Donnerstag. „Ich bin sehr, sehr erleichtert“, sagt Möstel. Bei einer Niederlage hätte die Mutter von vier Kindern
einen Teil der Gerichtskosten tragen müssen, die Anwalt Gross auf rund 2000 Euro geschätzt hatte.
Es bleibt also bei dem gerichtlichen Beschluss: Die Stadt darf die ausgeschriebene Stelle bis zu zum
Hauptverfahren am 20. März vor dem Arbeitsgericht Leipzig nicht besetzen. Fällt erneut die Entscheidung zu
Gunsten der Klägerin, muss die feste Stelle neu ausgeschrieben werden und das Auswahlverfahren ein anderes
sein. „Statt eines Fragenkatalogs müssen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ausschlaggebend sein“,
fordert ihr Anwalt.

Zu individuellen personellen Vorgängen und laufenden Verfahren äußert sich die Stadt nicht. Generell
festgeschrieben ist: Bei der Übernahme von Beschäftigten ist es bei mehreren Bewerbungen kein Selbstläufer,
dass eine für die Tätigkeit naheliegende Anwärterin die Stelle bekommt.

Das hat laut Teilhabechancengesetz mit der Berücksichtigung von Vielfalt ebenso zu tun wie mit prinzipieller
Chancengleichheit. Möglich ist im Falle von Simone Möstel auch, dass es weitere Bewerbungen mit einem
Förderhintergrund aus beschäftigungspolitischen Maßnahmen gab.

Allerdings hatte auch die Berufung laut Ronald Gross mit diesen Regeln nichts zu tun. „Argumentiert wurde, dass
wir als Gegner dem OBM keine Ankündigung zukommen ließen, bei einem Verstoß gegen die Verfügung
Zwangsgeldmaßnahmen zu fordern.“ Das sei absurd, und es mache ihn fassungslos.

Bei einer Festanstellung als Schulbibliothekarin würde Simone Möstel den Sprung vom zweiten in den ersten
Arbeitsmarkt schaffen. Sie hoffe auf eine faire Chance, sagt sie, und bedankt sich bei ihren solidarischen
Kolleginnen. „Ohne den Rückhalt des Teams hätte ich nicht den Mut und die Kraft für dieses Verfahren.“

Quellenangabe: Leipziger Volkszeitung vom 18.02.2025, Seite 19

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