Neues :: aus der Kanzlei
Kanzleiänderungen
In meiner Neujahrsbotschaft hatte ich die Kanzleiübernahme und -fortführung durch Kollegen angekündigt. Es ist anders gekommen: In letzter Minuten haben die Kollegen sich umentschieden. Sie werden demnächst aus meiner Kanzlei ausscheiden. Unsere Mandanten haben die Wahl, ob sie sich zukünftig von den – ausscheidenden – Kollegen oder Herrn Kollegen Dr. Teske und mir beraten und vertreten lassen wollen.
KollegInnen (m/w/d), die mit gross::rechtsanwaelte kooperieren wollen und eine qualifizierte sowie engagierte Vertretung unseres, teils langjährigen Klientel, gewährleisten können, sind jederzeit zur Verstärkung und Ausweitung eines gemeinsamen Leistungsangebots willkommen. Schön wäre es angesichts unserer Auslastung, wenn sich KollegInnen (m/w/d) möglichst mit anwaltlicher Berufserfahrung finden würden, mit denen sich eine Form kollegial-kooperativer und wechselseitiger Unterstützung, vor Ort in Leipzig oder überregional, finden ließe.
Es wird weiter gewährleistet, dass gross::rechtsanwaelte hoch-qualifizierte und engagierte, sowie erfahrungsgestützte Rechtsberatung und -Vertretung, nicht nur aber vor allem auch im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts (individuell und kollektiv), anbietet.
Herr Kollege Waechter-Cardell, der in kurzer Zeit erfolgreich ein strafrechtliches Dezernat aufgebaut hat, verlässt uns zum 15.2.2025, um sich weiteren Strafverteidigern zur gemeinsamen Berufsausübung anzuschließen. Wir wünschen ihm weiterhin viel Erfolg.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell wird wie folgt zu erreichen sein:
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell
Grassistraße 20
04107 Leipzig
kanzlei@ra-cardell.de
Tel. 0341 - 24803828
Fax. 0341 86094741
Es bleibt weiterhin unser Ziel, unserer Mandanten optimal, erfolgreich und zu ihrer Zufriedenheit zu vertreten.

Rechtsanwälte
Recht :: Aktuell
Compliance und CSR - cororate social responsibility
Der Begriff Compliance geistert schon seit einigen Jahren durch die Arbeitswelt und Fachliteratur des Arbeitsrechts. Compliance-Beauftragte sprießen in Unternehmen wie Pilze aus dem Boden. Dabei verbirgt sich unter dieser neuen Bezeichnung keine neue Erfindung. Compliance bezeichnet lediglich die Selbstverpflichtung eines Unternehmens, dass bestehende Gesetze, Regeln und unternehmensinterne Richtlinien beachtet werden –eigentlich eine Selbstverständlichkeit-. Compliance–Beauftragte überprüfen diese Regeltreue unternehmensintern. Die Unternehmenswelt kann mit dieser Strategie also ihr Bild der Rechtschaffenheit aufpolieren.
Doch was verbirgt sich unter dem sperrigen englischen Begriff Corporate Social Responsibility (CSR)? CSR umschreibt die Verantwortung von Unternehmen und deren freiwillige Selbstverpflichtung zur ökologischen, ethischen und sozialen Nachhaltigkeit, kurz es handelt sich um unternehmerische Gesellschaftsverantwortung bzw. um die selbst auferlegte Unternehmensethik. Unter CSR fällt damit auch Compliance.
Die Sinnhaftigkeit der CSR-Regelungen wird besonders deutlich am Beispiel von Lieferketten. Jeder unternehmerische Auftraggeber kann durch seine Anforderungen Kinderarbeit und einstürzende Fabrikhallen in Bangladesch oder Pakistan aktiv verhindern.
Die EU verrechtlicht CSR nun im Ansatz mit der sog. Reporting-Richtlinie 2014/95/EU. Größere Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) werden dann verpflichtet, über ihre CSR-Aktivitäten öffentlich zu berichten. Die Richtlinie muss bis Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, so dass ihre Regelungen ab dem Geschäftsjahr 2017 rechtsverbindlich sein werden.
In unserer Kanzlei sehen wir mit der Umsetzung dieser Richtlinie für Unternehmen eine große Chance. Durch die Offenlegung nichtfinanzieller Aspekte wird nun in viel stärkerem Maße ökologisch und ethisch-soziales Wirtschaften in die Unternehmensbewertung einfließen.
Auch in unserer Kanzlei arbeiten wir an hohen CSR-Standards und setzen diese im Alltag um. Ein konkretes Beispiel stellt unser nahezu kompletter Verzicht auf die Versendung von Papierdokumenten dar. Stattdessen nutzen wir – auch in der Korrespondenz mit Behörden und Gerichten – die elektronische Versendung. Wir sind uns bewusst, dass wir mit unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Unternehmen über unsere originäre Rechtsberatung und -vertretung hinaus Einfluss auf unser soziales Miteinander und unsere Umwelt haben können.
Haben Sie Fragen, wie
-
Sie als Unternehmer CSR-Regelungen oder Compliance in Ihrem Unternehmen umsetzen,
-
Sie als Betriebsrat hierbei Einfluss nehmen oder
-
Sie als einzelner Mitarbeiter hierbei mitwirken können,
dann sprechen Sie uns an.
Anne Sachse
Rechtsanwältin
Vorsorge mit Rechtschutz
Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen kommen für anwaltliche Beratungskosten zur Erstellung von Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmachten, Patienten-und Betreuungsverfügung zumindest teilweise auf. Zur Vorbereitung auf eine anwaltliche Beratung empfehlen wir "Das Vorsorge-Set" der Stiftung Warentest das für 12,90 € im Buchhandel oder online unter www.test.de/vorsorgebuch erhältlich ist (siehe auch die Artikel in Finanztest Januar 2015 Seite 16 und in Stiftung Warentest November 2014).
In Vorsorgeangelegenheiten und Nachlasssachen berät bei gross::rechtsanwaelte Frau Rechtsanwältin Claudia Kopietz.
Auch in einem Betrieb, in dem Tarifpluralität herrscht, ist das Streikrecht nicht ausgeschlossen
Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 07.11.2014 - 9 SaGa 1496/14 - liegt vor. Es bestätigt in dem Arbeitskampf der Lokomotivführergewerkschaft GDL das Streikrecht.
Urteil Hessisches LAG vom 07.11.2014
Wir haben das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06.11.2014 - 10 Ga 162/14 - und das Berufungsurteil zum Download bereitgestellt. Auskünfte erteilte Rechtsanwalt Roland Gross