Neues :: aus der Kanzlei
Aktuelles im September
Aus der Kanzlei
Wir waren nachlässig und haben in den letzten Monaten unsere Homepage nicht fortlaufend aktualisiert. Nun wollen wir uns bessern und unseren Mandanten und Besuchern ständig aktuelle Informationen zur Verfügung stellen:
Die Anwälte
Rechtsanwalt Roland Gross ist im März 2023 aus dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, dem er annähernd 25 Jahre, die letzten Jahre als Vizepräsident, angehörte, ausgeschieden. Weiterhin ist er, berufen noch bis Dezember 2026, Mitglied des DAV-Arbeitsrechtsausschusses, des sog. Gesetzgebungsausschusses, der sich mit neuen arbeitsrechtlichen Gesetzentwürfen auf nationaler und europäischer Ebene befasst. Momentan ist er intensiv, neben seiner umfangreichen anwaltlichen Tätigkeit, in die Herausgabe der 3. Auflage des Arbeitsgerichtsgesetzkommentars, Natter/Gross, ArbGG-Handkommentar, Nomos, eingebunden, die im Herbst erscheinen soll.
Rechtsanwalt Friedrich Casella war von September 2019 bis Frühjahr 2023 Rechtsanwalt in Berlin, und wechselte zum Juni 2023 aus einer arbeitsrechtlichen Fachanwaltskanzlei mit umfangreicher Vertretung von Betriebs- und Personalräten zu gross::rechtsanwaelte. Er betreut hier zahlreiche Betriebs- und Personalräte sowie individualrechtliche, arbeitsrechtliche Mandate auf Arbeitnehmerseite; zudem ist er umfangreich und mit bereits großer Erfahrung in der Schulung von Betriebs- und Personalräten, sowie Wahlvorstandsschulungen engagiert.
Rechtsanwalt Robert Toth hat seinen Referendardienst in der Anwaltsstation in unserer Kanzlei absolviert, war dann noch eine Ausbildungsstation bei der Deutschen Botschaft in Washington und ist nach Abschluss seines 2. Staatsexamens bei uns eingestiegen. Auch er hat aus früherer beruflicher Tätigkeit bei Arbeit und Leben umfangreiche arbeitsrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse, insbesondere auch aus seiner Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell ist ebenfalls seit Juni 2023 Mitglied unseres Anwaltsteams. Er hat mittlerweile ein lebhaftes strafrechtliches Dezernat aufgebaut und konzentriert sich insbesondere auf Strafverteidigungen, daneben auch erbrechtliche und zivilrechtliche Vertretungen.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Teske hat sich noch vor seiner Pensionierung als kaufmännischer Geschäftsführer bei der Diakonie im Jahr 2017 als Rechtsanwalt zugelassen und sich unserer Kanzlei angeschlossen. Nach seiner Pensionierung ist er weiterhin umfangreich beratend in vorwiegend diakonischen Unternehmen tätig; er berät zum Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht und ganz besonders zum Recht gemeinnütziger Stiftungen. Wir führen ihn „of counsel“, weil er meist nicht in der Kanzlei präsent ist und für einschlägige Beratungen hinzugezogen wird. Einmal wöchentlich hat er seinen Kanzleitag.
Rechtsanwalt i.R. Dr. Dr. h.c. Günter Kröber hat im Februar 2024 seine Anwaltszulassung zurückgegeben und sich im Alter von 96 Jahren in den Ruhestand begeben; er war bis zuletzt noch unermüdlich als Anwalt tätig und nahm auch noch Gerichtstermine wahr. Ihm wurde nach langjähriger Anwaltstätigkeit von 1953 - 1961 und von Januar 1990 - Februar 2024 von der Rechtsanwaltskammer Sachsen gestattet den Titel Rechtsanwalt mit dem Zusatz "im Ruhestand" weiterhin zu führen. Am 22.08.2024 hat ihm der Leipziger Anwaltsverein die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Rechtsanwalt Roland Gross hat hierzu die nachstehende Laudatio gehalten.
Wir wünschen unserem Kollegen Dr. Günter Kröber weiterhin alles Gute und halten den Kontakt mit ihm.
Die in unserer gemeinschaftlich geführten Kanzlei vereinigten Anwälte und wissenschaftlichen Mitarbeiter vereint das Anliegen, sich für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und das Sozialstaatsgebot zu engagieren und entsprechende Initiativen mit anwaltlichen Mitteln zu unterstützen. Menschenrechte versuchen wir vor Gericht und im Leben zu verteidigen und weiterzuentwickeln.
Recht :: Aktuell
Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers auf Informationen über Mitbewerber?
Hat ein Bewerber nach seiner Ablehnung einen Auskunftsanspruch darüber, ob der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat und, wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist?
In seinem Urteil „Meister“ vom 19.04.2012, Az.: C-415/10 verneint der Europäische Gerichtshof diese Frage. Der Arbeitnehmer hat, auch wenn er schlüssig darlegt, dass er die in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, keinen Anspruch auf Auskunft darüber, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat.
Unter Bezugnahme auf seine frühere Rechtsprechung kann nach Ansicht des EuGH aber eine Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers eintreten, wenn dieser jeden Zugang zu Informationen verweigert.
Denn die Verweigerung eines jeden Zugangs von Informationen durch den Beklagten kann ein Gesichtspunkt sein, der vermuten lässt, dass eine mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung vorliegt.
Sind vom Kläger entsprechende Tatsachen glaubhaft gemacht, die eine Diskriminierung vermuten lassen, obliegt es sodann der beklagten Partei, nachzuweisen, dass keine Verletzung des Diskriminierungsverbots vorliegt (Bei Interesse hierzu: EuGH-Kelly-C104/10).
Es ist aber Sache des erkennenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände zu prüfen, ob die Verweigerung eines jeden Zugangs zu Informationen eine Diskriminierung vermuten lässt.
In jedem Fall ist derzeit bei der Ablehnung von Bewerbern eine genaue Prüfung über die in diesem Zusammenhang erteilten Auskünfte zu empfehlen. Abgelehnte Bewerber könnten sich auf eine Diskriminierung berufen und Entschädigungsansprüche geltend machen. Es ist sinnvoll, einen arbeitsrechtlich versierten Anwalt zu konsultieren.
Unser arbeitsrechtliches Team berät Sie gern! Roland Gross, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alinde Hamacher , Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen
Internationaler Weltkongress in Leipzig 2014
25 Jahre nach der Wende wird in Leipzig einer der größten internationalen Unternehmerkongresse stattfinden: Der internationale Dachverband der Wirtschaftsjunioren Deutschland, Junior Chamber International, hat den Wirtschaftsjunioren am 21.11.2012 in Taipeh/Taiwan den Zuschlag für die Ausrichtung des „JCI World Congress 2014“ erteilt.
Damit werden 2014 rund 5.000 junge Unternehmer aus der ganzen Welt in Leipzig zu Gast sein. In der Begründung des Weltpräsidenten Berthold Daems (Niederlande), den Zuschlag an Leipzig zu vergeben, hieß es: "Es gibt viele interessante Städte auf der Welt aber Leipzig hat einfach die beste Geschichte." Dem Zuschlag für Leipzig ging eine zwölfjährige Bewerbungsphase voraus, davon zwei Jahre als sog. "Candidate City”: "Wir wollen 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution zeigen, dass die Freiheit des Wortes, des Handelns und des Wirtschaftens zu den wichtigsten Grundlagen für eine gerechte Welt gehört”, so Friedemann Ahr, Vizepräsident der Leipziger Wirtschaftsjunioren, der weiter ausführt:
"Wir sind glücklich und stolz, im Jahr 2014 den Weltkongress austragen zu dürfen. Es ist eine einmalige Chance für unsere Stadt und die gesamte Region, sich jungen Entscheidungsträgern aus der ganzen Welt präsentieren zu können“.
Jedes Jahr wird der JCI-Weltkongress von einem anderen Mitgliedsland ausgerichtet, in diesem Jahr findet er in diesen Tagen in Taipeh statt. Im kommenden Jahr treffen sich die Jungunternehmer in Rio de Janeiro. 2014 findet der JCI Weltkongress dann zum zweiten Mal in der 99-jährigen Geschichte des Verbandes in Deutschland statt - 1981 war Berlin (West) Ausrichter.
Weitere Informationen unter: www.wj-leipzig.de oder unter www.wjd.de
Herr Rechtsanwalt LL.M. Friedemann Ahr steht für Fragen zur Verfügung.
Natter/Gross erscheint in 2. Auflage
Natter/ Gross, Handkommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, erschienen im Nomos Verlag:
Die Redaktionsarbeiten zur 2. Auflage sind abgeschlossen, die Druckfahnen korrigiert, Erscheinungsdatum voraussichtlich im Mai 2013.