Neues :: aus der Kanzlei
Roland Gross erhält Certificate of Contribution
Unser Rechtsanwalt Roland Gross hat vom World Justice Project kürzlich das Certificate of Contribution in appreciation of his contribution to the World Justice Project Rule of Law Index 2024® Report erhalten.
Recht :: Aktuell
VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet
In den USA hat VW längst eingeräumt, seine Kunden über die Abgasemissionen der Fahrzeuge getäuscht zu haben. In Deutschland ist das bis heute nicht passiert. Hier wehrt sich VW weiterhin in hunderten Verfahren gegen die Begriffe der "unzulässigen" Abschalteinrichtung und stellt sich auf den Standpunkt, nicht getäuscht zu haben. Einfach zu bestreiten reicht aber vielen Gerichten nicht mehr und so überrascht es nicht, dass die Volkswagen AG zunehmend auch wegen sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt wird. So zuletzt durch das OLG Koblenz (Urt. v. 12.06.2019, Az. 5 U 1318/18) oder das OLG Köln (Beschl. v. 03.01.2019, Az. 18 U 70/18).
Dies sind gute Nachrichten, denn anders als bei kaufrechtlichen Ansprüchen dürften die Ansprüche aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung auch im Jahr 2019 noch lange nicht verjährt sein. Es empfiehlt sich also auch 4 Jahre nach den ersten Berichten über den VW-Abgasskandal seine Ansprüche fachmännisch prüfen zu lassen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
gross::rechtsanwaelte
14.06.2018
Schwerbehindertenschutz verstärkt
Nach der Neuregelung in § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX, die zum 30.12.2016 in Kraft getreten ist, ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen unwirksam, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich und umfassend nach seiner Entschlussfassung zur Kündigung die Schwerbehindertenvertretung anhört. Die Schwerbehindertenvertretung soll in die Lage versetzt werden, die Interessen der schwerbehinderten Menschen sachgerecht zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, sowie auch auf die Willensbildung des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen. Die Interessen des betroffenen Mitarbeiters sind von der Schwerbehindertenvertretung frühzeitig wahrzunehmen, gerade auch im Hinblick auf ein beraten und unterstützen im Hinblick auf mögliche andere Beteiligungsverfahren.
Das Sächsische Landesarbeitsgericht ist mit dieser Entscheidung vom 08.06.2018 - 5 Sa 458/17 - weitgehend unserer Argumentation gefolgt und hat der Klage unserer Mandantin stattgegeben. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.
Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - die Entscheidung des Landesarbeitsgericht aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurück verwiesen, wo dann nach materieller Prüfung durch das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.08.2019 - 5 Sa 458/17 - ein für die Klägerin obsiegendes Urteil ergangen ist.
Roland Gross, RA + FAfArbR
"Umkleidezeit ist Arbeitszeit"
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 20.09.2017 zu Az. 20 Sa 1571/16 entschieden, "dass die unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Klägers (Zugchef im Fernverkehr der DB) erforderlichen Zeiten des An-und Ablegens der Unternehmensbekleidung im Betrieb einschließlich der dabei veranlassten Wegezeiten als Bestandteil der von derBeklagten geschuldeten tariflichen Regelarbeitszeit vergütungspflichtig sind."