Neues :: aus der Kanzlei
Neuauflage Handkommentar Arbeitsrecht
In der 5. Aufl. ist im Nomos Verlag der Handkommentar Arbeitsrecht - Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen - erschienen. Von Rechtsanwalt Roland Gross wurden wieder, wie in den Vorauflagen, Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes, insbesondere das drittinstanzliche Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (Revision, Rechtsbeschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde), sowie des Berufsbildungsgesetzes kommentiert. Dies reiht sich ein in die profunden und aktualisierten Kommentierungen profilierter Rechtspraktiker zu allen relevanten (individual-)arbeitsrechtlichen Gesetzen, und ein klein wenig darüber hinaus. Ein Handbuch für die praktische Beratung.
Mit freundlichem Gruß
Roland Gross
gross::rechtsanwaelte


Rechtsanwälte
Recht :: Aktuell
Druckfrisch: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath Arbeitsrechtkommentar in 3. Auflage
Im April 2013 ist im Nomos-Verlag die 3. Auflage des von Däubler/Hjort/Schubert und Wolmerath herausgegebenen Kommentars zum Arbeitsrecht, Individualrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen erschienen.
Rechtsanwalt Roland Gross hat in diesem Werk Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes kommentiert.
Nähere Informationen erhalten Sie hier .
"Datenschutz im arbeitsrechtlichen Mandat"
... war die Veranstaltung getitelt, die auf dem Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf am 07.06.2013 vom DAV-Ausschuss Arbeitsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV durchgeführt wurde. Es referierten Rechtsanwältinnen Dr. Nathalie Obertür, Dr. Barbara Reinhard und Rechtsanwalt Roland Gross.
Herausgearbeitet wurden die vielfältigen datenschutzrechtlichen Fragestellungen in der arbeitsrechtlichen Praxis, sei es im Bewerbungsverfahren, bei der Führung (insbesondere elektronischer) Personalakten, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und Datenschutz im Konzern oder aber, womit sich Roland Gross schwerpunktmäßig beschäftigte, die zu beachtenden Beteiligungsrechte von Betriebsräten und sich dabei ergebende Gestaltungsmöglichkeiten.
Roland Gross forderte eine Ergänzung von § 87 BetrVG um ein ausdrückliches Mitbestimmungsrecht in Fragen des Datenschutzes.
Die Thematik bleibt virulent und Unternehmen, wie auch Betriebsräte sind gut beraten, sich intensiv mit Datenschutzfragen auseinander zu setzen und ihre betriebliche Praxis datenschutzgerecht auszugestalten.
gross::rechtsanwaelte berät und vertritt Unternehmen und Betriebsräte in Fragen des Datenschutzes.
Roland Gross
Druck frisch: Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz, Handkommentar in 2. Auflage erschienen
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