Neues :: aus der Kanzlei
PROSIT 2023
- vorher freudenreiche Festtage -
Der Rückblick auf das Jahr 2022 ist belastend, zum Glück nicht nur, jedenfalls muss aber 2023 besser werden!
Wir wissen, dass wir, wenn überhaupt, immer weniger Zeit haben, um die Zerstörung unserer Erde aufzuhalten – es ist ein Drama, beschönigend „Klimawandel“ genannt. Die Internationale Gemeinschaft konnte sich in Klimakonferenzen auf die wissenschaftlich begründete Erkenntnis stützen, dass ein 1,5 Grad Celsius-Ziel der Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter nicht überschritten werden darf; ein Ziel, das schon bei größten Anstrengungen kaum noch einzuhalten ist und nach neueren Erkenntnissen dürfte selbst die Erwärmung um 1,5 Grad Celsius für den Globus zu viel sein.
Aber statt sich gemeinsam diesem globalen Schutzziel zu widmen, werden immer mehr Kriege geführt, nun auch, wenige hundert Kilometer an uns herangerückt, in der Ukraine, fast schon in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, bedrohlich, auch für uns, allemal. Das Völkerrecht erodiert und bietet keine Handhabe, um diesen archaischen Aggressionskrieg zu stoppen. Das Leid holt uns ein, es ist fast schon körperlich zu spüren – und sei es nur wegen heruntergedrehter Heiztemparaturen oder der kalten Dusche am Morgen, was täglich daran erinnert, wie wohl die Nacht in Kiew oder der Ostukraine gewesen sein mag, welchen Traumata Kinder im Alter unserer Enkel ausgesetzt sind. Und was das kostet – vor kurzem wurde noch von fehlenden Haushaltsmitteln gesprochen und nun jonglieren wir mit 3-stelligen Milliardenbeträgen im Mehrfach-„Wumms“. Und alles wird niedergedrückt durch einen gigantischen CO2-Fußabdruck, denn Kriege zerstören die Umwelt, sie sind per se auf Zerstörung und Töten ausgerichtet, negieren Kultur und Humanität ausgerichtet; im Übrigen wird keine der schweren Waffen, Raketenwerfer und all der kriegerischen Geräte, deren Bezeichnungen nun schon in aller Munde sind, „klimaneutral“ hergestellt oder mit „erneuerbaren Energien“ betrieben. Die Zerstörung der Welt wird so um ein Vielfaches beschleunigt.
Sehr viel Geld hat weltweit die Bekämpfung der Corona-Pandemie gekostet; bei uns jagt ein Rettungspaket das andere – und alle sind notwendig, um neben der Vermeidung noch zugespitzterer sozialer Verwerfungen auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Aber wie zahlen wir diese Hypotheken wieder ab? Schaffen wir das überhaupt oder hinterlassen wir den Schuldenberg unseren Nachkommen?
gross::rechtsanwaelte und ipo-gross sind einigermaßen, wenn auch mit Anstrengungen, durch die Pandemie mit ihren Lockdowns gekommen. Viele Termine und Veranstaltungen sind ausgefallen oder haben sich verzögert, was natürlich auch zu Einnahmeverlusten geführt hat.
Wir sind schwerpunktmäßig seit vielen Jahren in der Vertretung und der Betreuung von Kliniken und Pflegeinrichtungen, Chefärzten, Ärzten, Pflegepersonal und sonstigen Beschäftigten tätig. Wir konnten die enormen Belastungen und Anspannungen aus eigener Anschauung miterfahren, aber auch zur Lösung coronaspezifischer Beschäftigungsproblemen beitragen; u.a. haben wir kurz vor Weihnachten einen Sozialplan für ein größeres Altenpflegeheim, das zum Jahresende geschlossen wurde, abgeschlossen und es ermöglicht, dass die Schließung für Beschäftigte und Bewohner noch einigermaßen erträglich gestaltet wurde.
Wir waren aber auch zu einem Digitalisierungsschub veranlasst und habe gelernt, unser Angebot auf Online-Mandatsannahmen und Video-Besprechungen und -Verhandlungen bis hin zu digitalen Vorträgen und Schulungen zu erweitern. Wir führen unsere Akten elektronisch und kommunizieren überwiegend digital; die Papierakte ist abgeschafft. Unsere Mandanten erfahren, dass die Mandatsbesprechung oder digitale Verhandlung komfortabler sein kann als der Kanzleibesuch und dabei keine Abstriche in der Beratungs- und Vertretungsqualität erfolgen. OMA heißt unsere Online-Mandats-Annahme. Probieren Sie es aus.
Unser Leistungsangebot wollen wir im Rahmen eines anwaltlichen Co-Workings ausbauen. Wir sprechen Kolleginnen und Kollegen an, die sich mit ihrer Spezialisierung unserer Kanzlei anschließen wollen, getreu dem Motto: Gemeinsam sind wir stärker.
Die Hoffnung auf bessere Zeiten, ein besseres 2023, reicht nicht aus; es bedarf unser aller Einsatz für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, sozialen Zusammenhalt, demokratische und rechtsstaatliche Strukturen – national und international. Mit unserem Fachwissen, unseren beruflichen Erfahrungen und ehrenamtlichem Engagement bringen wir uns für diese Ziele weiterhin ein. Wir tun dies auch für unsere Enkel, die uns, das darf nicht unterschlagen werden, viel Freude und Glück bereiten.
Unseren Mandantinnen und Mandanten, den Freunden und Geschäftspartnern von gross::rechtsanwaelte und ipo-gross und allen, die an uns interessiert sind und ein Stück des Weges mit uns gehen, wünschen wir Gesundheit und Wohlergehen, schöne Erlebnisse und Begegnungen, sowie nur friedlich lösbare Konflikte, am besten aber stets ein harmonisches Umfeld. Bleiben Sie uns auch 2023 gewogen und in guter Verbindung mit uns. Und zunächst, wenn Sie diese Nachricht rechtzeitig erreicht, schöne, friedliche, freudvolle Weihnachtsfeiertage!
Roland Gross, Rechtsanwalt
mit Kanzleiteam gross::rechtsanwaelte
Dr. Claudia Gross
mit dem Team von ipo-gross
Recht :: Aktuell
Europakonferenz der Junior Chamber International (JCI) Europe
Bekenntnis zu Europa - Rechtsanwalt LL.M. Friedemann Ahr nimmt an europäischer Wirtschaftskonferenz teil
Rechtsanwaltskollege Friedemann Ahr vertritt die Wirtschaftsjunioren Leipzig als deren Vizepräsident auf der diesjährigen Europakonferenz des Verbandes, die vom 13.06.12 bis 17.06.12. in Braunschweig stattfindet.
„Die Europakonferenz ist eine der zentralen Veranstaltungen unseres internationalen Dachverbandes Junior Chamber International", erklärt Rechtsanwalt Ahr.“ Für uns ist dies eine ideale Gelegenheit, um internationale Kontakte zu knüpfen und um Informationen aus erster Hand über die Wirtschaftslage in anderen europäischen Ländern zu bekommen." Erwartet werden mehr als 2000 junge Unternehmer und Führungskräfte aus der ganzen Welt.
Inhaltlich wird es in Braunschweig darum gehen, welchen Einfluss die junge europäische Wirtschaft auf die Zukunft Europas nehmen kann.
„Die Wirtschaftsjunioren ebenso wie unser internationaler Dachverband stehen für ein starkes Europa“, sagt Rechtsanwalt Ahr. „Uns ist wichtig, dass sich die Menschen wieder an den Kerngedanken der Europäischen Einigung erinnern, daran, dass man ein friedliches, geeintes Europa wollte“, betont Ahr. „Unser Ziel ist deshalb, dass von der Konferenz ein starkes Bekenntnis der jungen europäischen Wirtschaft zu Europa ausgeht.“
Der internationale Dachverband der Wirtschaftsjunioren Deutschland, Junior Chamber International, ist mit rund 200.000 Mitgliedern ein weltweites Netzwerk, das sich für einen Austausch zwischen jungen Unternehmern und Führungskräften einsetzt. Jedes Jahr im Juni richtet ein Kreisverband die Europakonferenz des Verbandes aus. Den Wirtschaftsjunioren Braunschweig ist es gelungen, die Europakonferenz nach Deutschland zu holen. Bisher fanden in Deutschland zwei Europakonferenzen statt: 1999 in Berlin und 1989 in Köln.
Weitere Informationen unter www.jci.cc, www.wjd.de und www.wj-leipzig.de
BGH entschied erneut zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Der Bundesgerichtshof hat sich am 26.06.2012 in vier weiteren, in wesentlichen Punkten parallel gelagerten Verfahren, erneut mit Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst.
Die Verfahren behandelten Schadensersatzklagen gegen die beratenden und vermittelnden Banken, welche von den Emittenten der Inhaberschuldverschreibungen jeweils eine Vertriebsprovision von 3,5% erhielten, die sie den Anlegern jedoch nicht offenbarten.
In den im Wesentlichen auf Rückzahlung des Anlagebetrages gerichteten vier Klagen hat der BGH die stattgebenden Berufungsurteile aufgehoben, da mit deren Begründungen einen Schadensersatzanspruch nicht bejaht werden kann. Die Begründungen gingen dahin, dass die Banken sowohl bei Kauf-, Geschäftsbesorgungsverträgen wie auch Kommissionsgeschäften verpflichtet gewesen wären, die Anleger über die Höhe der erhaltenen Provisionen zu informieren.
Damit hält der BGH an seiner Rechtsprechung fest, dass die beratende Bank den Kunden weder über ihre Gewinnmarge noch darüber aufklären muss, dass der Zertifikaterwerb im Wege eines Eigengeschäfts (Kaufvertrag) erfolgt.
Auch bei Kommissionsgeschäften besteht eine Aufklärungspflicht der Bank über eine allein von der Emittentin an sie gezahlte Vergütung zumindest dann nicht, wenn die Wertpapierabrechnungen nur den an die Beklagte zu zahlenden Nominal- bzw. Kurswert der Zertifikate, aber keine von den Anlegern an die Emittentin zu entrichtenden und ohne Wissen der Anleger an die Bank zurückfließenden Posten ausweist.
Für Ihre Fragen rund um das Bank- und Kapitalmarkrecht ist Herr Rechtsanwalt LL.M. Friedemann Ahr der in unserer Kanzlei spezialisierte Ansprechpartner.
Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Versicherungsnehmer – Nachzahlungen für Lebensversicherungskunden
Der Versicherungssenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25.07.2012 ein wegweisendes Urteil (Az. BGH IV ZR 201/10) zur Wirksamkeit von Klauseln in Kapitallebens- und Rentenversicherungen gefällt und den Versicherungsgesellschaften engere Grenzen bei der Gestaltung ihrer allgemeinen Versicherungsvertragsbedingungen (VVB) gezogen und so bei Kündigungen die Rechte von Verbrauchern massiv gestärkt. Betroffen sind kapitalbildende Lebensversicherungen sowie aufgeschobene und fondsgebundene Rentenversicherungen. Die BGH Richter geben mit diesem Urteil ihre bisherige Rechtsprechung zugunsten des Verbraucherschutzes auf und sehen in der Verrechnung in den ersten Jahren geleisteter Beiträge mit Vermittlungsprovisionen eine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer. Diese, insbesondere bei Strukturvertrieben gängige sog. Zillmerung führte in der Vergangenheit zu einem sehr niedrigen Rückkaufswert der Versicherung im Falle einer vorzeitigen Kündigung.
Versicherer dürfen also ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Vertragskündigung künftig nicht mehr mit Mini-Auszahlungen abspeisen.
Betroffen sind Bedingungen zu Rückkaufswerten, Stornoabzug und Verrechnung von Abschlusskosten. Die Bundesrichter stellten ausdrücklich klar, dass derartige Klauseln sowohl bei Bestands- als auch bei Neuverträgen unwirksam sind.
Die Versicherungswirtschaft ist durch dieses Urteil aufgeschreckt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet damit, dass von dem Urteil insbesondere Verträge aus den Jahren 2001 bis 2007 betroffen sind. Verbraucherschützer rechnen mit Erstattungen durch die Versicherungswirtschaft von bis zu 12 Milliarden Euro.
Versicherungsnehmer sollten vorsorglich ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden und den Rat eines Spezialisten einholen und eine Überprüfung durch diesen vornehmen lassen sowie mit diesem etwaig weiteres Vorgehen beraten.