Newsarchiv

Neues :: aus der Kanzlei

14.08.2020

Unser Lauf & Schenke Online-Lauf war erfolgreich – Dank Ihnen!

Wir danken allen UnterstützerInnen, SpenderInnen und Sponsoren, die es dem Laufquartett von gross::rechtsanwaelte ermöglicht haben, am 16. Juli bei bestem Laufwetter unser Ziel von 20 Kilometern zu übertreffen und insgesamt 31 Kilometer am und um den Markkleeberger See zu laufen. Die SpenderInnen, die auf uns gesetzt haben, brachten auf diese Weise 600 € zusammen, die der Diakonie Mitteldeutschland zur Verfügung gestellt wurden, damit sozialpädagogische Ferienaktionen und Urlaub für Kinder aus einkommensschwachen Familien, Kinderheimen und Wohngruppen durchgeführt werden können. Wir danken Ihnen sehr für diese Unterstützung! Ein besonderer Dank gilt dem Restaurant "Rainer's am Markkleeberg See", durch das die LäuferInnen und ihre Entourage nach vollbrachter Aktion wieder zu Kräften gebracht wurden. Das Laufdress konnte schon am nächsten Tag wieder gegen die Robe eingetauscht werden.

Im Namen des Laufteams gross::rechtsanwälte

Ihr Roland Gross

14.07.2020

Lauf & Schenke Online-Lauf

Wer möchte, den bitte ich um Unterstützung.

Meine Kanzlei – gross::rechtsanwaelte – beteiligt sich mit einem Laufquartett am 1. Lauf & Schenke Online-Lauf. Die Idee: möglichst viele Menschen laufen oder wandern möglichst viele Kilometer. Jeder Kilometer wird von edlen Spendern „versilbert“/vereurot – und motiviert die Athleten natürlich, sich ordentlich zu verausgaben. Jede Läuferin und jeder Läufer sucht sich im Vorfeld Laufpaten, die für jeden Kilometer z.B. 1, 3 oder 5 Euro spenden.

Wir haben uns vorgenommen, am 16. Juli insgesamt einen Halbmarathon zu schaffen; einmal jedenfalls sollte der Markkleeberger See (9,3 km) umrundet werden.

Wer jetzt schnell ist, kann noch Laufpate für unser Kanzleiteam werden und auf die erzielten Kilometer setzen oder eine pauschale Spende beitragen. Mit Rechtsanwältin Mareike Drygala und Stadtrat Martin Biederstedt haben wir schon zwei Laufpaten gewonnen, die zwischen 1-5 € für jeden gelaufenen Kilometer spenden. Und die Evangelische Bank wird für jeden Kilometer 1 Euro drauflegen. Nicht zuletzt verdoppelt die Share Value Stiftung alle Einnahmen.

Und warum diese schweißtreibende Angelegenheit: Für die Aktion „Kindern Urlaub schenken“. Gerade unter den Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie erscheint es uns besonders wichtig, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien ein paar Tage Erholung und Förderung erhalten können. Mehr Infos dazu unter www.urlaubschenken.de.

Über diesen Link geht es zur Spende:

https://www.urlaubschenken.de/online-lauf/?wir-wollen-kindern-ihr-recht-erlaufen

Auch laufend engagieren sich gross::rechtsanwaelte für soziale Gerechtigkeit und Solidarität; Laufdress statt Robe.

Danke und herzliche Grüße

Roland Gross

14.07.2020

Online-Mandatsaufnahme

Wir ermöglichen es unseren Mandanten digital Mandatsanfragen über die Spalte „Kontakt“ auf unserer Homepage zu übermitteln. Wir setzen uns dann kurzfristig telefonisch, auf Wunsch auch per Videotelefonie, mit Ihnen in Verbindung, um das anstehende Mandat und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Sie sparen Zeit, können uns auch zügig aus der Distanz beauftragen und in Zeiten der pandemiebedingten Kontaktreduktion finden wir doch zueinander, vor allem können wir Ihnen zeitnah bei Ihrem Rechtsproblem helfen.

09.04.2020

Finanzielle Maßnahmen in Zeiten von Corona

Unternehmen und Selbstständigen, welche infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, stehen zur Bewältigung eine Vielzahl von Maßnahmen des Freistaates Sachsen und des Bundes zur Verfügung.

Soforthilfe-Zuschuss Bund

Das Soforthilfeprogramm des Bundes richtet sich an Soloselbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Familienbetriebe, die wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie nachweisen können (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass). Ein Anspruch auf Fördermittel setzt voraus, dass das Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt ist. Für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erfolgt eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro. Die Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Soforthilfe des Bundes ergänzt die Programme der Länder. In Sachsen erfolgt die Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Der Antrag ist in elektronischer Form über das Förderportal der SAB zu stellen. Zunächst ist eine Registrierung im SAB Portal notwendig. Anschließend kann der Antrag online ausgefüllt werden. Wurde der elektronische Antrag vollständig ausgefüllt, erfolgt die Zusendung einer Email mit einer Zusammenfassung des Antrags. Nach dem Abschluss der Bearbeitung der Antragsunterlagen im Förderportal, werden diese direkt zur SAB zur Bearbeitung weitergeleitet.

Sachsen hilft sofort

Das Programm „Sachsen hilft sofort“, welches durch den Freistaat aufgelegt wurde, richtet sich an Solo-Selbstständige mit zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Eine Förderung setzt voraus, dass der Antragssteller zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund war und für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Corona-Krise ein Umsatzrückgang von mindestens 20% zu erwarten ist. Das Darlehen wird für die gesamte Dauer von 10 Jahren zinslos gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Liquiditätsbedarf und liegt zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro, wobei in begründeten Fällen eine Aufstockung auf bis zu 100.000 Euro möglich ist. Bis zu 36 Monate sind tilgungsfrei und Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Bestehen Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Versicherungsleistungen für Betriebsausfälle, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Beantragung eines Darlehens im Programm „Sachsen hilft sofort“ führt nicht zu Nachteilen bei der Beantragung von Fördermitteln des Bundes. Die Antragsstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB. Zunächst ist eine Registrierung im Förderportal der SAB erforderlich. Anschließend kann der Antrag in elektronischer Form ausgefüllt werden. Nach vollständiger Antragsstellung erfolgt die Zusendung einer Email mit der Zusammenfassung des Antrags. Der Antrag ist einschließlich der Anlage A auszudrucken und zu unterschrieben. Abschließend muss der Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen eingescannt oder abfotografiert werden und über die Emailadresse: coronahilfe@sab.sachsen.de an die SAB gesandt werden. Für eine Antragsstellung in Papierform wenden Sie sich bitte an das Service Center der SAB.

Erstattung wegen Verdienstausfall aufgrund eines Tätigkeitsverbotes durch ein Gesundheitsamt nach § 56 IfSG

Betrieb, Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt werden, einem Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 IfSG eine Entschädigung beantragen. Für die ersten sechs Wochen einer Quarantäne richtet sich die Höhe der Entschädigung nach dem Verdienstausfall, also dem Netto-Arbeitsentgelt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird die Höhe der Entschädigung nach der Höhe des Krankengeldes bestimmt. Der Antrag ist an die Landesdirektion Sachsen zu richten.

Weitere Fördermöglichkeiten

Benötigen sächsische Unternehmen weitere Hilfe, stehen Fördermöglichkeiten wie beispielsweise zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen, staatliche Bürgschaften etc. zur Verfügung, um wegen Lieferengpässen oder Zahlungsausfällen entstehende Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken. Ansprechpartner ist die Sächsische Aufbaubank, bei der eine kostenlose Beratung vereinbart werden kann.

Grundsicherung

Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung. In den nächsten Monaten müssen bei einer Antragsstellung weder die Vermögensverhältnisse offengelegt noch das Vermögen angetastet werden.

Kreditprogramm der KfW

Ab dem 23. März 2020 ist das KfW-Sonderprogramm 2020 in Kraft getreten. Über dieses können Unternehmen aller Größe Kredite zu deutlich vergünstigten Konditionen aufnehmen. Die Vermittlung der Kredite erfolgt über die Hausbank.

Steuern

Um von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu ermöglichen, wurden auch bezüglich der Besteuerung Maßnahmen getroffen. Die zinslose Steuerstundung, die Anpassung von Steuervorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen ist über die Beantragung mithilfe eines Formulars, welches auf der Website www.coronavirus.sachsen.de heruntergeladen werden kann, möglich. Weiterhin kann die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null Euro herabgesetzt werden. Beträge, die bereits gezahlt wurden können erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. Zur Beantragung genügt ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt.

16.03.2020

CORONA - wir sind weiter für unsere Mandanten da

COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) hat sich zur Pandemie ausgewachsen und verursacht eine weltweite Krise. Derzeit lässt sich die weitere Entwicklung noch nicht absehen, es ist zweifellos notwendig, besonnen, gemeinsam und konsequent mit der Situation umzugehen.

Wir haben deshalb unsere Abläufe auf den Prüfstand gestellt und versuchen, qualifizierte Rechtsberatung und engagierte anwaltliche Vertretung möglichst ungemindert bereitzustellen. Dabei wollen wir auch die besondere Situation, in der sich unsere Mandanten befinden, und alle Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen im allseitigen Interesse berücksichtigen:

- Nicht zwingend notwendige Reisen und Besprechungen mit körperlicher Präsenz lassen sich zu einem großen Teil vermeiden. Wir bieten an: Besprechungen können oft auch telefonisch, auf Wunsch auch über FaceTime oder Skype, geführt werden. Dies gilt für laufende Mandate, aber auch für die erstmalige Mandatsübertragung. Wir nehmen uns Zeit auch für Telefonate.

- Wollen Sie uns ein Mandat antragen, empfehlen wir eine E-Mail an leipzig@advo-gross.de oder einen Anruf in unserem Sekretariat, eventuell auch die sofortige Rücksprache mit Rechtsanwalt Gross, Rechtsanwältin Kiebel oder Rechtsanwältin Drygala. Wir werden Ihnen dann den Zugang zu einer WebAkte zur Verfügung stellen, über den Sie uns die Mandatsunterlagen übermitteln können. Abstimmungen können wir per E-Mail oder im Rahmen einer telefonischen Rücksprache, auf Wunsch auch unter Verwendung von FaceTime oder Skype, vornehmen. Gegebenenfalls vereinbart unser Sekretariat mit Ihnen einen Telefontermin.

- Für Rücksprachen sagen Sie uns bitte, wann Sie wo unter welchen Kontaktdaten erreichbar sind.

- Wir bitten um Verständnis, wenn möglicherweise nicht alle Angelegenheiten in der gewohnten Geschwindigkeit bearbeitet und erledigt werden können. Dringende, fristgebundene und Terminsachen genießen Vorrang und es wird sicherlich auch die Lösung des einen oder anderen Problems zurückgestellt werden können oder müssen, bis wieder Zeit ist, sich diesen in uneingeschränkter Gründlichkeit anzunehmen.

- Es ist abzusehen, dass es in einigen Bereichen, in denen wir tätig sind, zu wirtschaftlichen und existenziellen Bedrohungen kommen könnte. Wir versuchen, uns schnellstmöglich kundig zu machen über Unterstützungsmaßnahmen und Hilfe, die in Anspruch genommen werden können, so dass wir Sie hierzu beraten können. Schildern Sie uns Ihr Problem - wir versuchen zu helfen.

- Auch wir müssen uns auf Einschränkungen in der personellen Verfügbarkeit und reduzierte Bürozeiten, teilweise auch Arbeit über Home-Office, einstellen. Über ein e-Büro, neben unserem Sekretariat, stellen wir die ständige Erreichbarkeit sicher, können aber darüber nicht gewährleisten, dass alle Ihre Fragen schon bei dem ersten Anruf beantwortet werden können. Das e-Büro nimmt die Kontaktdaten auf und ermöglicht uns einen evtl. von Ihnen gewünschten Rückruf.

- Es ist weiterhin möglich, Besprechungen in unserer Kanzlei durchzuführen und Termine wahrzunehmen; aber wir wollen Ihnen den Zugang zum Recht und unsere Unterstützung so einfach wie möglich machen. Sagen Sie uns bitte Bescheid, wenn Sie an einer Terminwahrnehmung gehindert sind oder wenn Sie hierin ein erhöhtes Risiko sehen. Wir finden eine Lösung.

- Menschen mit Behinderungen (z.B. Gehörlose, Sehbehinderte, Körperbehinderte etc.) mögen uns bitte - evtl. per Email - auf ihre Behinderung und spezifischen Unterstützungsbedarf hinweisen. Wir helfen, wo wir können.

Und dann bleibt da noch die Frage: Ist es nur eine Erkältung oder habe ich mich mit dem Corona-Virus infiziert? Bei jedem Halskratzen stellen sich unzählige Deutsche derzeit diese Frage. Auf der Internetseite der FAZ erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

Bleiben Sie gesund oder, wenn es Sie doch ereilt - Sie sind nicht allein -, genesen Sie bald und vollständig! Wir sind zuversichtlich, diese Krise zu überstehen und dabei auch den bevorstehenden Frühling und vor allem die Ostertage zu genießen.

Mit besten Grüßen

Ihre Anwaltskanzlei gross::rechtsanwaelte

Roland Gross

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator

17.12.2019

Neues Team

Herr Rechtsanwalt Carsten Remmel ist Ende November 2019 aus unserer Kanzlei ausgeschieden, um sich zukünftig in eigener Kanzlei verstärkt der Strafverteidigung, die bei uns nicht so stark anfällt, widmen zu können. Wir danken Herrn Kollegen Remmel für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute.

Seit Anfang Dezember 2019 verstärkt unser Team Frau Assessorin Anne-Kathrin Kiebel; sie strebt möglichst kurzfristig ihre Zulassung als Rechtsanwältin an. Bereits vom 01.11.2018 bis 31.07.2019 war Frau Kollegin Kiebel als Rechtsreferendarin in unserer Kanzlei tätig, so dass wir sie schon etwas länger kennenlernen und bestens beurteilen konnten. Im November 2019 hat Frau Kiebel dann ihr zweites juristisches Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Wir gratulieren und freuen uns auf die Zusammenarbeit und Unterstützung vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich, aber auch durchaus in weiteren von uns vertretenen Rechtsgebieten. Herzlich willkommen, Frau Kollegin Kiebel!

Ab Januar 2020 will Frau Assessorin Mareike Drygala, die ebenfalls kurzfristig ihre Zulassung als Rechtsanwältin anstrebt, als zunächst freie Mitarbeiterin gross::rechtsanwaelte unterstützen. Frau Kollegin Drygala bringt eine besondere Sprachkenntnis mit, sie beherrscht nämlich die deutsche Gebärdensprache und möchte dieses Asset nutzen, um vor allem auch hörgeschädigte Personen anwaltlich zu beraten und zu unterstützen; wir sind darüber hinaus mit ihrer Unterstützung in der Lage, stärker noch als bisher Menschen mit und ohne (Schwer-)Behinderungen auch in Rechtsbereichen außerhalb unseres arbeitsrechtlichen Schwerpunktprofils anwaltlich beizustehen, insbesondere im Sozialrecht, Familienrecht, Mietrecht, Schadensersatz/allg. Zivilrecht, Verbraucherrecht, Verkehrsrecht, sowie Vertrags- und AGB-Recht. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Kollegin Drygala.

gross::rechtsanwaelte und ipo-gross

Roland Gross und Dr. Claudia Gross

Kooperation

Wir kooperieren mit dem Ratgeberportal www.arbeitsrechte.de und sind dort für den Standort Leipzig gelistet.

 

Neue Ideen und Räume - join us

Wir können momentan Kolleginnen und Kollegen mit eigener Kanzlei oder mit sonstiger Initiative zur Selbständigkeit Kooperation und Bürogemeinschaft – oder auch intensivere Zusammenarbeit – anbieten. Unsere Kanzlei im Leipziger Stadtteil Gohlis-Süd ist räumlich und technisch modern ausgestattet. Wir freuen uns auf kollegiale Zusammenarbeit und eine kreative Ergänzung unseres Kompetenz-Angebots. Bitte sprechen Sie RA Roland Gross an.

 

recht :: aktuell

Compliance und CSR - cororate social responsibility

Der Begriff Compliance geistert schon seit einigen Jahren durch die Arbeitswelt und Fachliteratur des Arbeitsrechts. Compliance-Beauftragte sprießen in Unternehmen wie Pilze aus dem Boden. Dabei verbirgt sich unter dieser neuen Bezeichnung keine neue Erfindung. Compliance bezeichnet lediglich die Selbstverpflichtung eines Unternehmens, dass  bestehende Gesetze, Regeln und unternehmensinterne Richtlinien beachtet werden –eigentlich eine Selbstverständlichkeit-. Compliance–Beauftragte überprüfen diese Regeltreue unternehmensintern. Die Unternehmenswelt kann mit dieser Strategie also ihr Bild der Rechtschaffenheit aufpolieren.

Doch was verbirgt sich unter dem sperrigen englischen Begriff Corporate Social Responsibility (CSR)? CSR umschreibt die Verantwortung von Unternehmen und deren freiwillige Selbstverpflichtung zur ökologischen, ethischen und sozialen Nachhaltigkeit, kurz es handelt sich um unternehmerische Gesellschaftsverantwortung bzw. um die selbst auferlegte Unternehmensethik. Unter CSR fällt damit auch Compliance.

Die Sinnhaftigkeit der CSR-Regelungen wird besonders deutlich am Beispiel von Lieferketten. Jeder unternehmerische Auftraggeber kann durch seine Anforderungen Kinderarbeit und einstürzende Fabrikhallen in Bangladesch oder Pakistan aktiv verhindern.

Die EU verrechtlicht CSR nun im Ansatz mit der sog. Reporting-Richtlinie 2014/95/EU. Größere Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) werden dann verpflichtet, über ihre CSR-Aktivitäten öffentlich zu berichten. Die Richtlinie muss bis Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, so dass ihre Regelungen ab dem Geschäftsjahr 2017 rechtsverbindlich sein werden.

In unserer Kanzlei sehen wir mit der Umsetzung dieser Richtlinie für Unternehmen eine große Chance. Durch die Offenlegung nichtfinanzieller Aspekte wird nun in viel stärkerem Maße ökologisch und ethisch-soziales Wirtschaften in die Unternehmensbewertung einfließen.

Auch in unserer Kanzlei arbeiten wir an hohen CSR-Standards und setzen diese im Alltag um. Ein konkretes Beispiel stellt unser nahezu kompletter Verzicht auf die Versendung von Papierdokumenten dar. Stattdessen nutzen wir – auch in der Korrespondenz mit Behörden und Gerichten – die elektronische Versendung. Wir sind uns bewusst, dass wir mit unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Unternehmen über unsere originäre Rechtsberatung und -vertretung hinaus Einfluss auf unser soziales Miteinander und unsere Umwelt haben können.

Haben Sie Fragen, wie

  • Sie als Unternehmer CSR-Regelungen oder Compliance in Ihrem Unternehmen umsetzen,

  • Sie als Betriebsrat hierbei Einfluss nehmen oder  

  • Sie als einzelner Mitarbeiter hierbei mitwirken können,

dann sprechen Sie uns an.

Anne Sachse

Rechtsanwältin

Vorsorge mit Rechtschutz

Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen kommen für anwaltliche Beratungskosten zur Erstellung von Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmachten, Patienten-und Betreuungsverfügung zumindest teilweise auf. Zur Vorbereitung auf eine anwaltliche Beratung empfehlen wir "Das Vorsorge-Set" der Stiftung Warentest das für 12,90 € im Buchhandel oder online unter www.test.de/vorsorgebuch erhältlich ist (siehe auch die Artikel in Finanztest Januar 2015 Seite 16  und in Stiftung Warentest November 2014).

In Vorsorgeangelegenheiten und Nachlasssachen berät bei gross::rechtsanwaelte  Frau Rechtsanwältin Claudia Kopietz.

Auch in einem Betrieb, in dem Tarifpluralität herrscht, ist das Streikrecht nicht ausgeschlossen

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 07.11.2014 - 9 SaGa 1496/14 - liegt vor. Es bestätigt  in dem Arbeitskampf der Lokomotivführergewerkschaft GDL das Streikrecht.

Urteil Hessisches LAG vom 07.11.2014

 

Wir haben das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06.11.2014 - 10 Ga 162/14 - und das Berufungsurteil zum Download bereitgestellt. Auskünfte erteilte Rechtsanwalt Roland Gross

Urteil Arbeitsgericht Frankfurt/Main vom 06.11.2014

Leader of the German Train Drivers' Union GDL Weselsky welcomes lawyer Gross in a local courtroom in Frankfurt

Source: Reuters - Thu, 6 Nov 2014 15:56 PM

Author: Reuters

Leader of the German Train Drivers' Union GDL Claus Weselsky (L) receives applause from spectators as he welcomes GDL lawyer Roland Gross (2nd L) in a local courtroom in Frankfurt November 6, 2014. German railways Deutsche Bahn had asked the court to stop the strike by Germany's GDL union, which represents just 20,000 of the railways' 196,000 workers. The GDL walked off the job on Wednesday in what would be their longest strike in the history of German railway's Deutsche Bahn. REUTERS/Kai Pfaffenbach (GERMANY - Tags: BUSINESS EMPLOYMENT CIVIL UNREST TRANSPORT)

GDL-Chef Weselsky mit seinem Anwalt Roland Gross

GDL beendet Bahnstreik schon morgen um 18.00 Uhr als "Geste der Versöhnung"

Die Lokführergewerkschaft GDL beendet ihren Streik morgen um 18.00 Uhr. Das erklärte Gewerkschaftschef Claus Weselsky in Frankfurt, nachdem das Landesarbeitsgericht Hessen den Ausstand auch in zweiter Instanz als rechtmäßig anerkannt hatte. «Wir könnten den Streik bis Montag, 4.00 Uhr, fortsetzen», sagte der GDL-Chef. Es handele sich um eine Geste der Versöhnung. Zuvor hatte die GDL einen Vorschlag der Bahn abgelehnt, zur Einheitsfeier am Sonntag wenigstens den Berlin-Verkehr vom Streik auszunehmen. …… (nordschleswiger.dk 14.11.2014)

Bank- und Kapitalmarktrecht/Verjährung beachten

Jedes Jahr wieder ist auf die zum Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen hinzuweisen. Besondere Relevanz kommt in diesem Jahr eventuellen Ansprüchen auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen zu. Diese gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unwirksam, wenn sie in vorgedruckten Formularen zum Vertrag enthalten und nicht individuell ausgehandelt waren. Unzulässiger Weise vereinnahmte Bearbeitungsgebühren können jedenfalls bei Verträgen, die nach dem 01.01.2004 geschlossen wurden, zurückverlangt werden.

 

Der BGH hatte bereits im Mai 2014 – Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 – entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet werde, den Verbraucher unangemessen benachteilige. Die Bearbeitung sei das geschäftsimmanente Interesse der Banken, für das eben keine gesonderte Gebühr erhoben werden könne. Am 26.10.2014 hat der BGH in einer weiteren Entscheidung, die bisher nur in der Pressemitteilung vorliegt, befunden, dass wegen Kenntnis unabhängiger Verjährung Ansprüche bis ins Jahr 2004 rückwirkend geltend gemacht werden können.

 

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt sie in unserer Kanzlei mit langjähriger Erfahrung Rechtsanwältin Claudia Kopietz.

Keine Unwirksamkeit des Sozialplans bei Nacap

Wir vertreten eine Vielzahl ehemaliger Beschäftigter der Firma Nacap GmbH in Leipzig. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde ein vom 20.02.2012 datierender Sozialplan vereinbart. Den daraus resultierenden Abfindungsverpflichtungen kommt die Firma Nacap GmbH nicht nach, so dass eine Vielzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren anhängig sind. Darüber hinaus hat die Nacap GmbH gegen den Betriebsrat ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren mit dem Antrag betrieben, den Sozialplan vom 20.02.2012 für unwirksam zu erklären. Sie begründet dies mit einem angeblichen Wegfall der Geschäftsgrundlage und einer vermeintlichen Formnichtigkeit, denn es fehle auf dem Sozialplan eine zweite Unterschrift der Geschäftsführung.

Das Arbeitsgericht Leipzig hat durch Beschluss vom 25.01.2013 den Antrag der Firma Nacap GmbH abgewiesen (9 BV 72/12).

Wir konnten bereits verschiedene Verfahren erstinstanzlich erfolgreich für die Beschäftigten abschließen. Die Firma Nacap GmbH hat Berufungen zum Sächsischen Landesarbeitsgericht erhoben. Wir versuchen, diese Verfahren ohne Zeitverzögerung zu betreiben, um den Beschäftigten schnellstmöglich Ihre Abfindungsansprüche dauerhaft zu sichern.  Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Alinde Hamacher und Rechtsanwalt Gross.

Vorsorge für schwierige Lebenslagen: Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Panikmache gilt nicht. Wir halten die Emotionalisierung  der Diskussion über die Vorsorge in schwierigen Lebenslagen durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nicht für sachgerecht. Es ist in der Regel gut, dass in schwierigen Lebenslagen Menschen amtlich ein Betreuer zur Seite gestellt wird. Die Emotionalisierung dient oft nur Geschäftemacherei.  Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland gewährleisten grundsätzlich jedem Menschen ein auch in schwierigen Lebenslagen möglichst würdevolles Leben.

Aber es erscheint auch als erstrebenswert, sein eigenes Leben selbstbestimmt zu führen. Sollte man einmal wegen Unfall, Krankheit, körperlichem und geistigem Verfall nicht mehr in der Lage sein, alle Entscheidungen in der gebotenen Tragweite selbst zum Ausdruck zu bringen, so könnte es empfehlenswert sein, bereits im Vorhinein Vorsorge getroffen zu haben. Diese Vorsorge besteht darin, dass durch Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung festgelegt wird, welche persönliche Behandlung die betroffene Person sich wünscht. Es ist wichtig, dass aus solchen Dokumenten hervorgeht, wie ernsthaft man sich mit der Thematik um die Gestaltung seines eigenen Lebens in schwierigen Situationen beschäftigt hat.

Frau Rechtsanwältin Claudia Kopietz hat sich mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt und hält zahlreiche Vorträge.

Sie berät und unterstützt Sie gern bei der Erstellung Ihrer individualisierten und persönlichen Vorsorgedokumente und veranlasst auf Ihren Wunsch auch die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Die Beratung und Unterstützung kann selbstverständlich in einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei erfolgen, aber ebenso gut auf Distanz, im schriftlichem Verkehr, Telefonaten, E-Mail–Kommunikation, etc. Wenn Sie dies wünschen, übermitteln wir Ihnen vor einem Beratungsgespräch einen Fragebogen, anhand dessen Sie sich für verschiedene Lösungswege entscheiden können. Die Auswertung dieses Fragebogens ermöglicht es uns, Ihnen einen Vorschlag für Ihre persönlichen Vorsorgedokumente zu entwerfen.

Niemand muss die Kosten für die Erstellung von Vorsorgedokumenten scheuen. Wir wollen und können keine Discountpreise anbieten, denn die qualifizierte Beratung unserer Mandanten ist uns wichtig. Unsere Spezialisierung und eine gewisse Standardisierung ermöglichen aber eine Beratungsgebühr, die im Regelfall sich auf circa € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer beläuft.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!

Druckfrisch: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath Arbeitsrechtkommentar in 3. Auflage

Im April 2013 ist im Nomos-Verlag die 3. Auflage des von Däubler/Hjort/Schubert und Wolmerath herausgegebenen Kommentars zum Arbeitsrecht, Individualrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen erschienen. 

Rechtsanwalt Roland Gross hat in diesem Werk Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes kommentiert. 

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier .

"Datenschutz im arbeitsrechtlichen Mandat"

... war die Veranstaltung getitelt, die auf dem Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf am 07.06.2013 vom DAV-Ausschuss Arbeitsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV durchgeführt wurde. Es referierten Rechtsanwältinnen Dr. Nathalie Obertür, Dr. Barbara Reinhard und Rechtsanwalt Roland Gross.

Herausgearbeitet wurden die vielfältigen datenschutzrechtlichen Fragestellungen in der arbeitsrechtlichen Praxis, sei es im Bewerbungsverfahren, bei der Führung (insbesondere elektronischer) Personalakten, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und Datenschutz im Konzern oder aber, womit sich Roland Gross schwerpunktmäßig beschäftigte, die zu beachtenden Beteiligungsrechte von Betriebsräten und sich dabei ergebende Gestaltungsmöglichkeiten.

Roland Gross forderte eine Ergänzung von § 87 BetrVG um ein ausdrückliches Mitbestimmungsrecht in Fragen des Datenschutzes.

Die Thematik bleibt virulent und Unternehmen, wie auch Betriebsräte sind gut beraten, sich intensiv mit Datenschutzfragen auseinander zu setzen und ihre betriebliche Praxis datenschutzgerecht auszugestalten.

gross::rechtsanwaelte berät und vertritt Unternehmen und Betriebsräte in Fragen des Datenschutzes.

Roland Gross

Druck frisch: Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz, Handkommentar in 2. Auflage erschienen

Nähere Informationen erhalten Sie hier.