Neues :: aus der Kanzlei
Kurzes Innehalten - August 2022
Ende August 1982 habe ich mein 2. Staatsexamen abgelegt. Für die mündliche Prüfung hatte ich eigentlich keine Zeit, da ich wenige Wochen zuvor, Anfang August, mit meinem damaligen Sozius und Freund Josef Stierstorfer am Paulsplatz in Frankfurt am Main unsere Anwaltskanzlei eröffnet habe und meine erste Terminkollision - mündliche Prüfung oder Mandatstermin -durch Prioritätensetzung gelöst werden musste - es hat geklappt, aber es war auch das einzige Mal, dass Mandanteninteressen kurzzeitig zurückstehen mussten. Im September habe ich meine Anwaltszulassung am Landgericht Frankfurt erhalten und wurde vereidigt, nun konnte das Kanzleischild aufgedeckt und der Briefbogen verwendet werden. Seit nun dreißig Jahren bin ich in Leipzig, anfänglich als überörtliche Sozietät, und seit 20 Jahren als gross::rechtsanwälte, überörtlich tätig.
Ich konnte mich spezialisieren und Erfahrungen sammeln, vor allem Kolleginnen und Kollegen um mich sammeln, mit denen ich kürzere oder längere Zeit engstens das Profil der Kanzlei schärfen und weiterentwickeln konnte. Es gab Fluktuation und es erfüllt mich mit Stolz, dass alle ihren Weg entwickelt haben (auch wenn der Abgang für mich meist auch traurig war).
Meine Berufswahl war für mich richtig: als selbständiger Rechtsanwalt unabhängiger Interessenvertreter. Und ich denke, dass ich immer auf der richtigen Seite stand, vielleicht mal mehr und auch mal weniger. Es ging und geht mir auch stets, über die individuelle Interessenvertretung hinaus, die natürlich im Vordergrund stehen muss, um die Durchsetzung und Weiterentwicklung von Recht und Rechtsprechung. Insoweit wird die anwaltliche Tätigkeit in unzähligen Verfahren an allen Gerichtszweigen und in allen Instanzen, vor allem auch am Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, dem EuGH und gelegentlich auch im Ausland, ergänzt durch berufspolitisches Engagement und Beratung gesetzgeberischer Körperschaften. Und ich konnte mir in den Jahren eine kleine "Privatsammlung" besuchter Gerichte insbesondere in der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit anlegen - ich war und bin in jedem Winkel Deutschlands und mitunter darüber hinaus tätig. Das eröffnet Einblicke in unterschiedliche Mentalitäten, auch Ergebnisse - auf Grundlage des jeweils gleichen und vergleichbaren Rechts.
Interessant waren und sind für mich die Umwandlungsprozesse vor allem auch in den europäischen Nachbarländern, wie Tschechien, Slowakei mit meiner Lieblingsstadt Bratislava, Polen und den baltischen Staaten. Krass sind für mich immer noch Erlebnisse und Erfahrungen im chinesischen Rechtssystem, vielleicht manchmal (zeitweise) auf dem richtigen Weg zum Rechtsstaat, aber es bedarf doch eines Einstellens auf mir völlig fremde Wertmaßstäbe und Normenhandhabung. Schmerzhaft ist die Entrechtlichung in Russland und der Türkei. Ich wünsche mir weiter ein wertebasiertes, verlässliches System von Recht, letztlich die Grundlage jeder anwaltlichen Tätigkeit - und auch der notwendige Kitt für den Zusammenhalt und die Entwicklung von Gesellschaften.
Ich freue mich, weiter die Interessen unserer Mandanten engagiert - und nun auch mit Erfahrungen - vertreten zu können, dies gemeinsam mit ebenso engagierten und zur Rechtsdurchsetzung und -weiterentwicklung qualifizierten KollegInnen.
Es ist noch lange nicht Schluss!
Mit freundlichem Gruß
Roland Gross
gross::rechtsanwaelte
Recht :: Aktuell
Schrottimmobilie: Badenia muss Schadenersatz wegen mangelnder Aufklärung zahlen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat zu Gunsten eines Anlegers entschieden, dass die den Kauf einer Eigentumswohnung finanzierende Deutsche Bausparkasse Badenia Schadenersatz zu leisten hat.
Die Badenia hatte dem dortigen Kläger ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufes der Eigentumswohnung gewährt. Mit Erwerb des Eigentums war der Beitritt zu einem Mietpool verbunden. Dieser Mietpool wurde von einer GmbH verwaltet, die auch den Vertrieb der Eigentumswohnung zusammen mit der Badenia organisierte.
Die Kalkulation der Ausschüttungen aus dem Mietpool an die jeweiligen Anleger war nach Auffassung des Oberlandesgerichts offensichtlich unrealistisch. Schon aus der anfänglichen Kalkulation des Mietpooles ergab sich, dass der Mietpool planmäßig in Unterdeckung geführt werden sollte.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts war in dem dortigen Fall der Anspruch noch nicht verjährt, weil die Verjährungsfrist erst ab Kenntnis von den für den Anspruch maßgeblichen Sachverhalt zu laufen beginnt. Diese Kenntnis hatten die Anleger in dem dortigen Fall erst Ende des Jahres 2004.
Mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts werden die Rechte der Anleger bei finanzierten Käufen von Schrottimmobilien bzw. auch geschlossenen Immobilienfonds weiter gestärkt. Ihre Fragen beantwortet Rechtsanwalt Tino Drosdziok gern.
gross::rechtsanwaelte mahnen: Vorsicht auf der Piste
Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal auf die Regelungen des Internationalen Skiverbandes zum Verhalten auf Skipisten hinweisen. Insbesondere ist das allgemeine Rücksichtnahmegebot in Ziffer 1 dieser Regeln zu beachten. Damit vermeidet man nicht nur eigene Schäden, sondern vor allem auch die Verletzung anderer.
Außerdem empfehlen wir dringend allen, die am Wintersport teilnehmen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es handelt sich hierbei sicher um eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder, auch derjenige der nicht aktiv Sport betreibt, im Portfolio haben sollte.
Dabei weisen wir darauf hin, dass auch die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die anderen zugefügt werden nicht oder nur teilweise einsteht, wenn sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhält. Werden also die eingangs genannten FIS-Regeln verletzt, wird man sich vom Versicherer regelmäßig ein grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen lassen müssen. Dies führt im Ergebnis dazu, dass man sich mit erheblichen Schadenersatzansprüchen konfrontiert sieht, wenn beispielsweise bei einem Skiunfall ein anderer verletzt wird.
Deshalb und im Interesse der Gesundheit plädieren gross::rechtsanwaelte für rücksichtsvolles und vernünftiges Verhalten in den Skigebieten. Ihre Fragen beantwortet Rechtsanwalt Tino Drosdziok gern.
Neuer Bußgeldkatalog ab 01.02.2009 in Kraft
Nachdem die Bundesregierung bereits im letzten Jahr den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet hatte und die Änderungen am 10.10.2008 vom Bundesrat gebilligt wurden, wird ab 01.02.2009 der geänderte Bußgeldkatalog wirksam.
Nachdem die Bundesregierung bereits im letzten Jahr den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet hatte und die Änderungen am 10.10.2008 vom Bundesrat gebilligt wurden, wird ab 01.02.2009 der geänderte Bußgeldkatalog wirksam.
Der neue Bußgeldkatalog enthält keine durchgehende, allerdings im Bereich der Hauptunfallursachen erhebliche Anhebung der Bußgelder. Nachdem bisher straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten allenfalls mit Bußgeldgeldern bis zu 1.000,00 € geahndet werden konnten, ist die Bußgeldobergrenze für Ordnungswidrigkeiten auf 2.000,00 € verdoppelt, für Alkohol- und Drogenverstöße sogar auf 3.000,00 € verdreifacht worden.
Angehoben wurden die Bußgelder insbesondere beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, bei Abstandsunterschreitungen, beim Überfahren einer roten Ampel, bei Missachtung des Überholverbotes und bei Drogen- und Alkoholverstößen. Wurde der erste Alkoholverstoß im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bisher mit 250,00 €, der zweite Verstoß mit 500,00 € und der dritte Verstoß mit 750,00 € geahndet, so wird nunmehr in allen Fällen mindestens das Doppelte fällig. In Anbetracht der neuen höheren Bußgeldandrohungen und der damit einhergehenden Folgen, z.B. der Punkteeintrag in Flensburg kann nur die schnelle und frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe angeraten werden. Fragen zum neuen Bußgeldkatalog und zu straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten beantwortet Ihnen bei gross::rechtsanwaelte Rechtsanwalt Christian Friedrich. Einen schnellen Überblick über die neuen Regelsätze können Sie sich hier verschaffen.