Neues :: aus der Kanzlei
Es war ein bewegtes Jahr
gross::rechtsanwaelte
Liebe Mandantinnen und Mandanten, Kolleginnen und Kollegen,
Freunde von gross::rechtsanwaelte und ipo-gross,
es gibt uns noch, auch wenn wir die Aktualisierung unserer Homepages in diesem Jahr vernachlässigt haben. Es war ein bewegtes Jahr:
Nach annähernd 25-jähriger Tätigkeit im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen, davon viele Jahre auch als Vizepräsident, habe ich nach Auslaufen meiner letzten Legislaturperiode am Anfang des Jahres nicht wieder kandidiert. Ich freue mich, dass ich meine Ämter geregelt an befähigte jüngere Kolleginnen und Kollegen übergeben konnte, denen ich erfolgreiche Arbeit im Interesse der Anwaltschaft, vor allem aber auch der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger, wünsche. Auch ohne Kammerfunktion werde ich mich gerne weiter in der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit Polen, Tschechien, Slowakei, Österreich und Italien, sowie im Gebührenrecht engagieren.
Meine Tätigkeit im DAV-Arbeitsrechtsausschuss, dem sogenannten Gesetzgebungsausschuss, der sich mit arbeitsrechtlichen Neureglungen befasst, setze ich weiter fort.
Im Juni sind – zunächst – zwei neue Kollegen als Partner in die bisher von mir allein geführte Kanzlei eingetreten; und es zeichnet sich ab, dass auch im kommenden Jahr weitere Kollegen hinzukommen werden. Alle sind arbeitsrechtlich profiliert, bemühen sich aber darüber hinaus auch um die Erweiterung unseres anwaltlichen Dienstleistungsangebots.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell entwickelt einen ausgeprägten Schwerpunkt als Strafverteidiger, Nebenklagevertreter und Zeugenbeistand. Strafrecht ist ein Rechtsgebiet mit starken Berührungspunkten zum Arbeitsrecht – sog. „Arbeitsstrafrecht“, also Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vorgeworfen werden oder für deren Ermittlung und Verfolgung anwaltliche Unterstützung erforderlich ist.
Rechtsanwalt Friedrich Casella hat mehrere Jahre in einer größeren Berliner Arbeitsrechtskanzlei, die auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsvertretung fokussiert ist, gearbeitet; er bringt auch umfangreiche Schulungserfahrung im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere für Betriebsräte, mit. Darüber hinaus vertritt er engagiert und qualifiziert im Individualarbeitsrecht, also im gesamten Schutzrecht für Arbeitnehmer.
Es ist uns schon immer ein besonderes Anliegen für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und das Sozialstaatsgebot einzutreten und dies mit unseren anwaltlichen Mitteln zu unterstützen. Menschenrechte versuchen wir in Wort und Tat zu verteidigen und weiterzuentwickeln.
Gerade Menschenrechte gehen in kriegerischen Zeiten verloren. Uns machen die immer näher herangerückten gravierenden Völkerrechtsverletzungen durch staatliche Aggressionen / Kriege schon als solche allergrößte Sorgen.
Klimawandel, korrekter wohl als Klimazerstörung zu bezeichnen, ist mittlerweile das größte Bedrohungsszenario, hierdurch entzieht sich die Menschheit global ihrer Existenzgrundlage. Es muss uns, immer auf der Basis von Recht und (internationalen) Verträgen sehr, sehr schnell gelingen, diese Zerstörung aufzuhalten. Schon heute verursachen Klimawandel und Kriege Fluchtbewegungen immensen Ausmaßes. Jeder dieser Flüchtigen hat (Menschen-) Rechte und einen Anspruch auf unsere Empathie. Im übrigen, und nur am Rande: Kriege schonen die Umwelt nicht, ihr CO2-Ausstoß trägt auf dem gesamten Globus zur Zerstörung bei.
ipo-gross, Dr. Claudia Gross, engagiert sich mit ihrer Tätigkeit im Rahmen der Organisationsentwicklung in Unternehmen, Pflegeeinrichtungen und dem Öffentlichen Dienst, zur Optimierung und Qualifizierung von Belegschaften für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere im Arbeitsumfeld.
ipo-gross und gross::rechtsanwaelte verbinden weiter gemeinsame Aufgaben und Ziele, weshalb nicht nur familiär, sondern auch beruflich eng kooperiert wird.
Wir haben Verantwortung für unsere Kinder und Enkel. Sie sollen auch in Zukunft sicher und in geordneten, rechtsstaatlichen Verhältnissen leben.
Wir wünschen unseren Mandanten, Auftraggebern, Geschäftspartnern, Freunden und Kollegen schöne Weihnachtstage und einen Wechsel in das Jahr 2024, der uns hoffen lässt auf den dringend erforderlichen Wandel in so vielen existentiellen Bereichen.
ipo-gross durch Dr. Claudia Friedrich-Gross
gross::rechtsanwaelte durch Rechtsanwälte Roland Gross, Friedrich Casella, Constantin Waechter-Cardell und Dr. Wolfang Teske
Recht :: Aktuell
Schrottimmobilie: Badenia muss Schadenersatz wegen mangelnder Aufklärung zahlen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat zu Gunsten eines Anlegers entschieden, dass die den Kauf einer Eigentumswohnung finanzierende Deutsche Bausparkasse Badenia Schadenersatz zu leisten hat.
Die Badenia hatte dem dortigen Kläger ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufes der Eigentumswohnung gewährt. Mit Erwerb des Eigentums war der Beitritt zu einem Mietpool verbunden. Dieser Mietpool wurde von einer GmbH verwaltet, die auch den Vertrieb der Eigentumswohnung zusammen mit der Badenia organisierte.
Die Kalkulation der Ausschüttungen aus dem Mietpool an die jeweiligen Anleger war nach Auffassung des Oberlandesgerichts offensichtlich unrealistisch. Schon aus der anfänglichen Kalkulation des Mietpooles ergab sich, dass der Mietpool planmäßig in Unterdeckung geführt werden sollte.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts war in dem dortigen Fall der Anspruch noch nicht verjährt, weil die Verjährungsfrist erst ab Kenntnis von den für den Anspruch maßgeblichen Sachverhalt zu laufen beginnt. Diese Kenntnis hatten die Anleger in dem dortigen Fall erst Ende des Jahres 2004.
Mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts werden die Rechte der Anleger bei finanzierten Käufen von Schrottimmobilien bzw. auch geschlossenen Immobilienfonds weiter gestärkt. Ihre Fragen beantwortet Rechtsanwalt Tino Drosdziok gern.
gross::rechtsanwaelte mahnen: Vorsicht auf der Piste
Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal auf die Regelungen des Internationalen Skiverbandes zum Verhalten auf Skipisten hinweisen. Insbesondere ist das allgemeine Rücksichtnahmegebot in Ziffer 1 dieser Regeln zu beachten. Damit vermeidet man nicht nur eigene Schäden, sondern vor allem auch die Verletzung anderer.
Außerdem empfehlen wir dringend allen, die am Wintersport teilnehmen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es handelt sich hierbei sicher um eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder, auch derjenige der nicht aktiv Sport betreibt, im Portfolio haben sollte.
Dabei weisen wir darauf hin, dass auch die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die anderen zugefügt werden nicht oder nur teilweise einsteht, wenn sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhält. Werden also die eingangs genannten FIS-Regeln verletzt, wird man sich vom Versicherer regelmäßig ein grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen lassen müssen. Dies führt im Ergebnis dazu, dass man sich mit erheblichen Schadenersatzansprüchen konfrontiert sieht, wenn beispielsweise bei einem Skiunfall ein anderer verletzt wird.
Deshalb und im Interesse der Gesundheit plädieren gross::rechtsanwaelte für rücksichtsvolles und vernünftiges Verhalten in den Skigebieten. Ihre Fragen beantwortet Rechtsanwalt Tino Drosdziok gern.
Neuer Bußgeldkatalog ab 01.02.2009 in Kraft
Nachdem die Bundesregierung bereits im letzten Jahr den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet hatte und die Änderungen am 10.10.2008 vom Bundesrat gebilligt wurden, wird ab 01.02.2009 der geänderte Bußgeldkatalog wirksam.
Nachdem die Bundesregierung bereits im letzten Jahr den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet hatte und die Änderungen am 10.10.2008 vom Bundesrat gebilligt wurden, wird ab 01.02.2009 der geänderte Bußgeldkatalog wirksam.
Der neue Bußgeldkatalog enthält keine durchgehende, allerdings im Bereich der Hauptunfallursachen erhebliche Anhebung der Bußgelder. Nachdem bisher straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten allenfalls mit Bußgeldgeldern bis zu 1.000,00 € geahndet werden konnten, ist die Bußgeldobergrenze für Ordnungswidrigkeiten auf 2.000,00 € verdoppelt, für Alkohol- und Drogenverstöße sogar auf 3.000,00 € verdreifacht worden.
Angehoben wurden die Bußgelder insbesondere beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, bei Abstandsunterschreitungen, beim Überfahren einer roten Ampel, bei Missachtung des Überholverbotes und bei Drogen- und Alkoholverstößen. Wurde der erste Alkoholverstoß im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bisher mit 250,00 €, der zweite Verstoß mit 500,00 € und der dritte Verstoß mit 750,00 € geahndet, so wird nunmehr in allen Fällen mindestens das Doppelte fällig. In Anbetracht der neuen höheren Bußgeldandrohungen und der damit einhergehenden Folgen, z.B. der Punkteeintrag in Flensburg kann nur die schnelle und frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe angeraten werden. Fragen zum neuen Bußgeldkatalog und zu straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten beantwortet Ihnen bei gross::rechtsanwaelte Rechtsanwalt Christian Friedrich. Einen schnellen Überblick über die neuen Regelsätze können Sie sich hier verschaffen.