Neues :: aus der Kanzlei
Angekommen am Völkerschlachtdenkmal – gross::rechtsanwaelte in Marienbrunnenstr. 4

In unserer Mitteilung über den Umzug in die Marienbrunnenstr. 4 hatten wir angeben, dass wir in Bürogemeinschaft mit dem dort bereits ansässigen Kollegen Igor Münter, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, auftreten würden. Das ist so nicht richtig und soll korrigiert werden: Sowohl Kollege Igor Münter wie auch gross::rechtsanwaelte betreiben eigenständige und unterschiedlich profilierte Kanzleien in der Marienbrunnenstr.4. Bei aller wechselseitigen Wertschätzung ist das so und soll so bleiben.
Es hat etwas länger gedauert und war auch mit der IT- und Kommunikations-Installation etwas komplizierter als gedacht, aber nun sind wir unter dem Völkerschlachtdenkmal angekommen. Wir selbst waren unglücklich, wenn gewohnte Abläufe und zügige Bearbeitung nicht immer gewährleistet werden konnten, wenn wir gar bei technischen Ausfällen improvisieren mußten, aber Priorität mußte auf Unaufschiebbares gesetzt werden; wenn etwas nicht ganz so dringend war, war leider Verständnis und Geduld gefragt. Wir bitten um Entschuldigung.
Auch ohne ein Sekretariat, das bisher ständig besetzt war, sammeln wir gute Erfahrungen mit unserer Erreichbarkeit vor allem per Telefon und E-Mail, auch über das Hinterlassen von Rückrufwünschen. Einen Großteil der Anrufe können wir direkt entgegen nehmen oder den Rückruf zeitnah eintakten und das Anliegen mit unseren Mandanten sofort besprechen, sowie die Bearbeitung aufnehmen, also ein echter Zeitgewinn.
Und wir haben nun OMA – unsere Online-Mandats-Aufnahme.
Auf unserer Webseite findet sich jetzt die Online-Mandats-Aufnahme mit Fragebögen, Hinweisen und Vollmacht. Anhand der dort eingegebenen Daten können wir eine Webakte anlegen, über die uns die oft umfangreichen Mandatsunterlagen in einem gesicherten Modus übermittelt werden können. Wir sehen uns das an, beraten unsere Mandanten und stimmen das weitere Vorgehen miteinander ab. Wenn erforderlich, können wir dann immer noch eine Besprechung in unserer Kanzlei durchführen – meist erweist sich jedoch, dass das nicht mehr nötig ist, wir unseren Mandanten den Weg und Zeitaufwand ersparen können.
Trotz der umzugsbedingten Zusatzbelastung konnten wir in den zurückliegenden Wochen auch einige gerichtliche Verfahren und – teilweise langwierige – außergerichtliche Auseinandersetzungen erfolgreich und zur Zufriedenheit unserer Mandanten abschließen. Den aufgelaufenen Rückstau arbeiten wir nun nach und nach ab.
Es ist unser Anspruch, unsere Mandanten jederzeit optimal, erfolgreich und zur vollen Zufriedenheit zu vertreten. Bleiben Sie uns gewogen.
gross::rechtsanwaelte
Roland Gross
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte
Recht :: Aktuell
Däubler u.a., Arbeitsrechtkommentar in 3. Auflage
Im April 2013 erscheint im Nomos-Verlag die 3. Auflage des von Däubler/Hjort/Schubert und Wolmerath herausgegebenen Kommentars zum Arbeitsrecht, Individualrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen.
Rechtsanwalt Roland Gross hat in diesem Werk Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes kommentiert.
Natter/Gross erscheint in 2. Auflage
Natter/ Gross, Handkommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, erschienen im Nomos Verlag:
Die Redaktionsarbeiten zur 2. Auflage sind abgeschlossen, die Druckfahnen korrigiert, Erscheinungsdatum voraussichtlich im Mai 2013.
Ende der unseriösen Abmahnpraxis rückt näher
Wer im Internet wegen sog. „Filesharings“ abgemahnt wurde, dem ist in aller Regel nicht zum Lachen zumute. So wird man als Betroffener aufgefordert, neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch eine Zahlung von 450 Euro bis 1200 Euro vorzunehmen. Diese Zahlung soll dann sowohl die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes, als auch die geltend gemachten Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber kompensieren.