Neues :: aus der Kanzlei
Kontakt ist wichtig - Telefonstörung ist lästig
gross::rechtsanwaelte
In den letzten Wochen wurden wir verschiedentlich informiert, man könne uns auf dem Festnetz telefonisch nicht erreichen. Wir sind dem Problem nachgegangen und konnten mithilfe der Störungsstelle der Deutschen Telekom feststellen:
- Die Anrufer kamen aus sächsischen Behörden, vor allem Gerichten (wenn wir solche Anrufe verpassen, bedauern wir es ganz besonders, wissen es aber meist nicht).
- Der beauftragte Telekomtechniker hat unsere Anlage überprüft und festgestellt, dass hier keine Störung vorliegt.
- Es muss angenommen werden, dass die Behördenleitungen gestört sind.
- Der Techniker will dieses Problem weiter melden.
- Wir informieren die Rechtsanwaltskammer mit der Bitte, das Justizministerium und möglicherweise die GerichtspräsidentInnen über das möglicherweise sachsenweite Problem zu informieren.
- Außerdem versuchen wir, die Behörden zu unterrichten, von denen wir mittlerweile wissen, dass Anrufer ihres Hauses uns nicht erreichen konnten.
Wir sind für alle unsere AnruferInnen stets erreichbar - neben Festnetz auch über Handys und vor allem unserer E-Mail-Adresse leipzig@advo-gross.de. Sollte unser Büro zu üblichen Bürozeiten einmal nicht besetzt sein, schalten wir ein E-Büro ein, das Anrufe annimmt und die Information hierüber an uns weiterleitet.
Wenn der Kontakt nicht hergestellt werden kann, bitten wir um Information. Nur wenn eine Störung gemeldet wird, können wir auf Beseitigung hinwirken. Wir wären aber auch dankbar über eine Information, wenn die Störung ausfindig gemacht und behoben werden konnte. Auskünfte in unserer Kanzlei erteilt Herr RA Waechter-Cardell.
In diesem Sinne bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Sie uns nicht erreichen konnten oder können.
Roland Gross Constantin Waechter-Cardell
Rechtsanwalt Rechtsanwalt
Recht :: Aktuell
Europakonferenz der Junior Chamber International (JCI) Europe
Bekenntnis zu Europa - Rechtsanwalt LL.M. Friedemann Ahr nimmt an europäischer Wirtschaftskonferenz teil
Rechtsanwaltskollege Friedemann Ahr vertritt die Wirtschaftsjunioren Leipzig als deren Vizepräsident auf der diesjährigen Europakonferenz des Verbandes, die vom 13.06.12 bis 17.06.12. in Braunschweig stattfindet.
„Die Europakonferenz ist eine der zentralen Veranstaltungen unseres internationalen Dachverbandes Junior Chamber International", erklärt Rechtsanwalt Ahr.“ Für uns ist dies eine ideale Gelegenheit, um internationale Kontakte zu knüpfen und um Informationen aus erster Hand über die Wirtschaftslage in anderen europäischen Ländern zu bekommen." Erwartet werden mehr als 2000 junge Unternehmer und Führungskräfte aus der ganzen Welt.
Inhaltlich wird es in Braunschweig darum gehen, welchen Einfluss die junge europäische Wirtschaft auf die Zukunft Europas nehmen kann.
„Die Wirtschaftsjunioren ebenso wie unser internationaler Dachverband stehen für ein starkes Europa“, sagt Rechtsanwalt Ahr. „Uns ist wichtig, dass sich die Menschen wieder an den Kerngedanken der Europäischen Einigung erinnern, daran, dass man ein friedliches, geeintes Europa wollte“, betont Ahr. „Unser Ziel ist deshalb, dass von der Konferenz ein starkes Bekenntnis der jungen europäischen Wirtschaft zu Europa ausgeht.“
Der internationale Dachverband der Wirtschaftsjunioren Deutschland, Junior Chamber International, ist mit rund 200.000 Mitgliedern ein weltweites Netzwerk, das sich für einen Austausch zwischen jungen Unternehmern und Führungskräften einsetzt. Jedes Jahr im Juni richtet ein Kreisverband die Europakonferenz des Verbandes aus. Den Wirtschaftsjunioren Braunschweig ist es gelungen, die Europakonferenz nach Deutschland zu holen. Bisher fanden in Deutschland zwei Europakonferenzen statt: 1999 in Berlin und 1989 in Köln.
Weitere Informationen unter www.jci.cc, www.wjd.de und www.wj-leipzig.de
BGH entschied erneut zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Der Bundesgerichtshof hat sich am 26.06.2012 in vier weiteren, in wesentlichen Punkten parallel gelagerten Verfahren, erneut mit Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst.
Die Verfahren behandelten Schadensersatzklagen gegen die beratenden und vermittelnden Banken, welche von den Emittenten der Inhaberschuldverschreibungen jeweils eine Vertriebsprovision von 3,5% erhielten, die sie den Anlegern jedoch nicht offenbarten.
In den im Wesentlichen auf Rückzahlung des Anlagebetrages gerichteten vier Klagen hat der BGH die stattgebenden Berufungsurteile aufgehoben, da mit deren Begründungen einen Schadensersatzanspruch nicht bejaht werden kann. Die Begründungen gingen dahin, dass die Banken sowohl bei Kauf-, Geschäftsbesorgungsverträgen wie auch Kommissionsgeschäften verpflichtet gewesen wären, die Anleger über die Höhe der erhaltenen Provisionen zu informieren.
Damit hält der BGH an seiner Rechtsprechung fest, dass die beratende Bank den Kunden weder über ihre Gewinnmarge noch darüber aufklären muss, dass der Zertifikaterwerb im Wege eines Eigengeschäfts (Kaufvertrag) erfolgt.
Auch bei Kommissionsgeschäften besteht eine Aufklärungspflicht der Bank über eine allein von der Emittentin an sie gezahlte Vergütung zumindest dann nicht, wenn die Wertpapierabrechnungen nur den an die Beklagte zu zahlenden Nominal- bzw. Kurswert der Zertifikate, aber keine von den Anlegern an die Emittentin zu entrichtenden und ohne Wissen der Anleger an die Bank zurückfließenden Posten ausweist.
Für Ihre Fragen rund um das Bank- und Kapitalmarkrecht ist Herr Rechtsanwalt LL.M. Friedemann Ahr der in unserer Kanzlei spezialisierte Ansprechpartner.
Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Versicherungsnehmer – Nachzahlungen für Lebensversicherungskunden
Der Versicherungssenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25.07.2012 ein wegweisendes Urteil (Az. BGH IV ZR 201/10) zur Wirksamkeit von Klauseln in Kapitallebens- und Rentenversicherungen gefällt und den Versicherungsgesellschaften engere Grenzen bei der Gestaltung ihrer allgemeinen Versicherungsvertragsbedingungen (VVB) gezogen und so bei Kündigungen die Rechte von Verbrauchern massiv gestärkt. Betroffen sind kapitalbildende Lebensversicherungen sowie aufgeschobene und fondsgebundene Rentenversicherungen. Die BGH Richter geben mit diesem Urteil ihre bisherige Rechtsprechung zugunsten des Verbraucherschutzes auf und sehen in der Verrechnung in den ersten Jahren geleisteter Beiträge mit Vermittlungsprovisionen eine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer. Diese, insbesondere bei Strukturvertrieben gängige sog. Zillmerung führte in der Vergangenheit zu einem sehr niedrigen Rückkaufswert der Versicherung im Falle einer vorzeitigen Kündigung.
Versicherer dürfen also ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Vertragskündigung künftig nicht mehr mit Mini-Auszahlungen abspeisen.
Betroffen sind Bedingungen zu Rückkaufswerten, Stornoabzug und Verrechnung von Abschlusskosten. Die Bundesrichter stellten ausdrücklich klar, dass derartige Klauseln sowohl bei Bestands- als auch bei Neuverträgen unwirksam sind.
Die Versicherungswirtschaft ist durch dieses Urteil aufgeschreckt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet damit, dass von dem Urteil insbesondere Verträge aus den Jahren 2001 bis 2007 betroffen sind. Verbraucherschützer rechnen mit Erstattungen durch die Versicherungswirtschaft von bis zu 12 Milliarden Euro.
Versicherungsnehmer sollten vorsorglich ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden und den Rat eines Spezialisten einholen und eine Überprüfung durch diesen vornehmen lassen sowie mit diesem etwaig weiteres Vorgehen beraten.