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Wahlen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Rechtsanwalt Roland Gross ist erneut für die Legislaturperiode 2019 - 2023 in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen gewählt.

Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer finden im Zeitraum vom 11. Februar bis 3.März 2019 statt - und zwar erstmals elektronisch. Mit Briefwahl bzw. elektronische Wahl wird der Wahlvorgang wesentlich erleichtert: Man muss nicht erst nach Dresden zu einer, wegen der Stimmauszählung meist langen, Kammerversammlung fahren, sondern kann innerhalb weniger Minuten am PC die Wahl durchführen. Die Kandidaten stellen sich auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer unter www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder

vor. Maßgebliches Kriterium zur Umstellung des Wahlverfahrens auf die elektronische Wahl war die Überlegung, dass auf diese Weise erheblich mehr Kammermitglieder als bei einer Präsenzwahl an der Wahl teilnehmen würden. Es ist sehr zu hoffen, dass diese Prognose durch eine hohe Wahlbeteiligung der sächsischen Anwältinnen und Anwälte bestätigt wird.

Demokratie lebt von der Mitwirkung der Wahlberechtigten.

 

Auch ich kandidiere erneut und bitte meine Anwaltskolleginnen und Kollegen um Wahlbeteiligung und ihre Stimme.

Meine Vorstellung lautet wie folgt:

Als RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit  eigener Kanzlei in Leipzig  - www.advo-gross.de - habe ich mir nach ein paar Wahlperioden im Kammervorstand sowie als Vizepräsident/Schriftführer überlegt, ob ich noch einmal antreten sollte. Ich habe mich für die erneute Kandidatur entschieden. Dies möchte ich nicht rückwärtsgewandt,  allein zur  Wahrung des Erreichten, verstanden wissen, sondern als  Mitwirkung an einer dynamischen, zukunftsorientierten Weiterentwicklung der anwaltlichen Selbstverwaltung und auch berufspolitischen Gewährleistung einer modernen anwaltlichen Dienstleistung und unabhängigen Berufsausübung.

Stärker als die RAK als Körperschaft öffentlichen Rechts können sich Anwaltsvereine berufspolitisch positionieren. Insofern fühle ich mich dem Leipziger Anwaltsverein und Deutschen Anwaltsverein besonders verbunden. Deshalb habe ich auch stets Wert darauf gelegt, meine Kompetenz als Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1989) in den DAV einzubringen, u.a. im Rahmen meiner Mitgliedschaft im Arbeitsrechtsausschuss/Gesetzgebungsausschuss, die aktuell durch Neuberufung für die Legislaturperiode bis 2022 seitens des Präsidenten des DAV verlängert wurde.

Mittlerweile verstehe ich, als langjähriger Vorsitzender der Vergütungsrechtsabteilung, etwas von anwaltlichem Vergütungsrecht und den politischen Handlungsspielräumen zur strukturellen und linearen Anpassung der Gebühren, sowie alternativen Vergütungssystemen. Wichtig war mir in den letzten Jahren auch der Aufbau und die Pflege von Kontakten in benachbarten Anwaltskammern vor allem in Polen, Tschechien, der Slowakei.  Gerade in einer Phase, in der Gefährdungen des Rechtsstaates auftreten, scheint mir die Fortsetzung des Diskussionsprozesses und auch die solidarische Unterstützung der Kollegen unverzichtbar zu sein. Besonders  in diesen Themenkreisen und für eine Rechtsanwaltskammer mit hoher Dienstleistungsqualität zugunsten der Anwaltschaft möchte ich mich gerne weiter einsetzen.

 

Roland Gross

Rechtsanwalt

 

 

 

DAV- Fach-und Gesetzgebungsausschuss Arbeitsrecht

Der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins hat Rechtsanwalt Roland Gross erneut in den Fach-und Gesetzgebungsausschuss Arbeitsrecht für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 berufen. In diesem Arbeitsrechtsausschuss sind 12 Anwälte mit ausgesprochener arbeitsrechtlicher Expertise tätig, die sich mit arbeitsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene befassen, hierzu gutachtlich Stellung nehmen und fachliche Stellungnahmen des DAV entwerfen; darüber hinaus werden Kontakte mit den Gesetzgebungsorganen (Bundestag, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Europäische Kommission etc.), mit Gerichten und Verbänden sowie Gewerkschaften gepflegt, um in einem regen Informationsaustausch Entwicklungen zu besprechen und Anregungen einzubringen.

2019 - das Jahr soll friedlich, gesund und glücklich werden,

vorher genießen Sie harmonische Feiertage und einen schönen Jahreswechsel!

Alexander Gerst hat uns 2018 aus der ISS beeindruckende Bilder von unserem Planeten Erde geschickt. Wir konnten die Schönheit sehen, aber auch die existenzielle Gefährdung unseres Lebensraums. Um den Erhalt, die Reparatur und Verbesserung des Planeten und der Umweltbedingungen, die für die Menschheit, also uns und die zukünftigen Generationen, so existenziell bedeutsam sind, müssen wir uns hier und heute kümmern - und es ist keine Zeit für Kompromisse. Aber, der Klimaforscher Hans-Joachim Schellnhuber wies Anfang Dezember bei dem Weltklimagipfel in Kattowitz darauf hin, dass wir unser Klima gegen die Wand fahren, aber statt auf die Bremse zu treten, stehen wir weiter auf dem Gaspedal.

Es gibt kaum eine größere Aufgabe als den Schutz, leider mittlerweile auch die Rettung, unseres Planeten. Aber stattdessen werden Jahr für Jahr mehr Kriege und Auseinandersetzungen geführt, statt globaler Kooperation werden Konflikte international und national geschürt, jeder will der Erste - America first - oder auch Einzige sein; letztlich dürfte keiner übrig bleiben.

Als Anwälte wollen wir beitragen zur Entschärfung von Konflikten, zur regelbasierten Deeskalation und zu einem demokratisch und rechtsstaatlich gestalteten Gemeinwesen, in dem die Menschenrechte, verfassungsmäßige Rechte, materielles Recht und Verfahrensrecht geschützt sind. Dabei bewegen wir uns in einem besonderen rechtlichen Konfliktfeld, nämlich den Konflikten im Arbeitsleben, und, als einem zusätzlichen Schwerpunkt unseres neuen Kollegen Carsten Remmel, der Aufklärung, Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten. Diese Arbeit setzen wir auch 2019 engagiert fort, wohl wissend, dass wir im Kleinen wie im Großen

die Kurve kriegen

müssen.

Verankert in unserer Gesellschaft unterstützen gross::rechtsanwaelte den

www.aufruf2019.de.

Zum Jahresende wünschen wir allen mit uns Verbundenen schöne Feiertage und ein gutes Jahr 2019!

Roland Gross & Dr. Claudia Gross

gross::rechtsanwaelte und ipo-gross

mit MitarbeiterInnen

Sicherheit der elektronischen Kommunikation

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben in der Vergangenheit miteinander per E-Mail kommuniziert. Diese Verbindung wurde von Unbefugten erfasst und wird momentan bei uns, wie auch einer großen Anzahl anderer E-Mail-Nutzer, verwendet, um mit personalisierten E-Mail-Adressen von uns Sie anzuschreiben, Sie mit angeblichen Rechnungen zu traktieren, zu mahnen oder dergleichen. Es handelt sich um Spams, die Sie bitte nicht ungesichert speichern, beantworten oder deren Anhänge öffnen sollten.

Verständlicherweise wird verschiedentlich der Verdacht geäußert, dass die Daten von unserem Server abgegriffen sein könnten. Wir haben deshalb unsere IT aufwändig überprüft und den Schutz weiter erhöht. Von dem beauftragten IT-Unternehmen wurde uns versichert, dass unser Server nicht angegriffen wurde und die Mails auch nicht von unserem Server versendet werden. Leider ermöglicht das noch immer verwendete Mailprotokoll es theoretisch, jede beliebige Mailadresse als Absender zu verwenden. Spammer wollen keine Mail Antworten auf ihre Müllmails. Sie wollen nur, dass die Empfänger die Links in den Mails anklicken oder den verseuchten Anhang öffnen. Darum setzen Spammer keine ihrer eigenen echten Mailadressen in den Absender. Diese missbräuchliche Verwendung von realen Mail Adressen als Absender lässt sich leider derzeit noch nicht unterbinden; wir haben hierauf keinen Einfluss.

In der von uns verwendeten Korrespondenz beachten wir hohe Sicherheitsstandards. So kommunizieren wir mit Mandanten in der Regel über ein gesichertes System, das mit dem Mandanten abgestimmt ist, und anwaltliche Post versenden wir bis auf wenige Ausnahmen qualifiziert elektronisch signiert und unter Verwendung unseres Briefbogens. Sollte beim Empfang einer elektronisch übermittelten Nachricht bei Ihnen ein Verdacht auftreten oder sollten Sie unsicher sein, ob die Nachricht von uns kommt, fragen Sie bitte in unserem Sekretariat (0341-984620) nach.

Wenn Sie uns eine Nachricht über den Erhalt eines oder mehrerer Spams mit unseren Adressdaten übermittelt haben, danken wir Ihnen hierfür; wir nutzen dies, um fortlaufend die Sicherheit unserer IT zu überprüfen. Wir hoffen, dass wir Ihnen die Zusammenhänge und die Handlungsoptionen verständlich machen konnten.

Roland Gross

Rechtsanwalt Carsten Remmel verstärkt unser Team

Einige unserer Mandanten kennen Herrn Rechtsanwalt Carsten Remmel bereits, da er während seiner Ausbildung bei uns und insbesondere dem mit uns in Bürogemeinschaft verbundenen Rechtsanwalt Franz Kopinski als Referendar und wissenschaftlicher Mitarbeiter, sowie in den ersten Wochen nach seinem Examen bei uns beschäftigt war. Er hat einen "Ausflug" zu einer vor allem verkehrsrechtlich spezialisierten Kanzlei gemacht und dort insbesondere in der Vertretung verkehrsrechtlicher Mandate und ganz besonders Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren Erfahrungen gesammelt. Wir freuen uns, dass wir Herrn Kollegen Remmel überzeugen konnten, sich in unsere Kanzlei einzubringen. Er schätzt vor allem, dass wir großen Wert auf individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandanten legen, kein "Fall" wird nur standardisiert abgearbeitet, auch wenn wir selbstverständlich wissen, wie beispielsweise Geschwindigkeits-und Rotlichtblitzer auch in technischer Hinsicht zu bewerten sind.

Herr Rechtsanwalt Remmel baut in unsere Kanzlei die Vertretung und Verteidigung in Ordnungswidrigkeits-und Strafsachen, nicht nur bezogen auf Verkehrsrecht, sowie in zivilrechtlichen Verfahren, z.B. Schadensersatz-und Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen aber auch Auseinandersetzungen mit Automobilherstellern wegen Abgasmanipulationen (Rückabwicklung von Kaufverträgen) aus. Darüber hinaus wird er schwerpunktmäßig auch arbeitsrechtliche Mandate bearbeiten. Wir freuen uns auf die Verstärkung und die Erweiterung unseres Leistungsangebots mit Herrn Kollegen Remmel.

Herr Kollege Remmel stellt einige der Themen, auf die er sich spezialisiert hat, in den nächsten Tagen, mit den nachstehenden Beiträgen vor.  Roland Gross

Beitrag: 'Nutzung Taschenrechner'

Beitrag: 'Rückabwicklung KfZ-Vertrag wegen Manipulations-Software'

Beitrag: 'Sie wurden geblitzt'

Rechtsanwältin Anne Dopheide verlässt unsere Kanzlei

Seit Anfang diesen Jahres konnten unsere Mandanten Frau Rechtsanwältin Anne Dopheide vor allem in arbeitsrechtlichen Mandaten kennenlernen. Im Auftreten sympathisch, engagiert und juristisch hoch qualifiziert hat uns Frau Kollegin Dopheide unterstützt, will sich aber nun einer neuen Anforderung stellen, weshalb sie leider aus unserer Kanzlei ausscheidet. Wir wünschen Frau Kollegin Dopheide für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg von Herzen alles Gute!  Roland Gross

 

Expertenmeinung in MDR aktuell am 23.08.2018 - LKA-Mitarbeiter pöbelt bei Legida gegen Presse

Ein Fernsehteam von MDR aktuell vom 23.08.2018 hat Rechtsanwalt Roland Gross als arbeitsrechtlichen Experten zur rechtlichen Einschätzung des pöbelnden Anti-Merkel-Demonstranten im Rahmen einer Pegida-Demonstration während des Besuchs der Bundeskanzlerin in Dresden letzte Woche befragt:

Sachverhalt: Ein Teilnehmer der Pegida-Demonstration gegen den Besuch von Kanzlerin Merkel in Dresden, der sich in einem der rechtsextremen "Gruppe Freital" zugeordneten Personenkreis bewegte, wollte von einem ZDF-Team nicht gefilmt werden und bewegte sich laut schimpfend auf die Kamera zu. Die Polizei wurde von ihm einbezogen, aufgefordert, das Filmen zu unterbinden und die Personalien des Filmteams festzustellen. Trotz des Protests der Journalisten wurden diese über eine Dreiviertelstunde in eine von der Polizei so genannte "polizeiliche Maßnahme" einbezogen, doppelt ihre Personalien und Pressefunktion überprüft und währenddessen eine Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verhindert. Der Begleiter des pöbelnden Demonstranten, ein polizeibekannter Rechtsextremist, erstattete Strafanzeige. Wenige Tage später bekannte das Sächsische Staatsministerium des Innern, dass der pöbelnde Demonstrant Mitarbeiter (Sachbearbeiter im Wirtschaftsdezernat) beim Landeskriminalamt ist, der während seines Urlaubs mit Batschkapp in Deutschlandfarben und auch sonst nicht "unverkleidet" an der Anti-Merkel-Demonstration teilgenommen hat.

Das in die Diskussion eingebrachte Mäßigungsgebot entstammt dem Beamtenrecht, das sein Fundament wiederum in Art. 33 Abs. 5 GG findet: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln. Früher im BAT enthaltene analoge Regelungen zum Mäßigungsgebot auch für angestellte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wurden mit der Neufassung von TV-L und TVöD nicht übernommen. Man wird also nicht bruchlos das Mäßigungsgebot auf Angestellte im öffentlichen Dienst übertragen können.

Nach den neuen Tarifregelungen, die regelmäßig in den Arbeitsverträgen in Bezug genommen werden, müssen Beschäftigte "sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen" (§ 3 Abs. 1 S. 2 TV-L). Darüber hinaus gilt, wie in jedem Schuldverhältnis, eine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils gemäß § 241 Abs. 2 BGB.

Dem gegenüber steht die Meinungsfreiheit, die auch Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zusteht.

Mit seinem extremen Gebaren im Rahmen der Demonstration und gegenüber der Presse hat der Demonstrant evident nicht ein Verhalten an den Tag gelegt, das ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes auch nur annähernd vermuten oder gar erkennen ließe. Somit liegt eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung, die zu sanktionieren ist, vor.

Verstärkt wird diese Einschätzung auch durch das Verhalten des Demonstranten/LKA-Mitarbeiters, mit dem eine Pegida-Demonstrationsempfehlung umgesetzt wird, während Demonstrationen Strafanzeigen grundlos oder aus nichtigem Anlass gegen die Presse zu stellen, um die Polizei zu instrumentalisieren, die Personalien der Beschuldigten aufzunehmen, sie hierdurch von der Arbeit abzuhalten und Bedrohungen auszusetzen. Es ist problematisch, wenn die Polizei sich hierdurch als Handlanger von Pegida instrumentalisieren lässt, aber gerade bei einem LKA-Mitarbeiter, der über einschlägige Rechtsvorschriften informiert ist und auch den verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit kennen muss, kann eine solche falsche Anschuldigung und Behinderung auch arbeitsrechtlich nicht unsanktioniert bleiben.

Roland Gross, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht (Beitrag in MDR aktuell am 23.08.2018)

Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz

Neu in den Betriebsrat Gewählten, ebenso geeignet für erfahrene Betriebsratsmitglieder, bieten wir Inhouse-Schulungen, sowie Schulungen in unseren Kanzleiräumlichkeiten unter anderem zum Betriebsverfassungsgesetz an. Auf Nachfrage können wir auch gemischte Gruppen, die aus mehreren Gremien besetzt werden, für solche Schulungen zusammenstellen bzw. deren Anmeldungen entgegennehmen. Das Beispiel einer aktuellen Betriebsräteschulung finden Sie hier. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Stellenangebot Auszubildende/r zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Sie wollen einen vielseitigen Beruf erlernen? Wir bieten Ihnen ab August 2018 die Möglichkeit, eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten in unserer Kanzlei zu absolvieren.

Sie sollten keine Angst vor Gesetzestexten haben und sich schriftlich wie mündlich gut ausdrücken können.  Wir bieten Ihnen eine interessante Ausbildungszeit, ein tolles Team und – leistungsentsprechend – eine überdurchschnittliche Ausbildungsvergütung.

 

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

gross::rechtsanwaelte

Rechtsanwalt Roland Gross

Schorlemmerstraße 2

04155 Leipzig

leipzig@advo-gross.de

 

Wir freuen uns auf Sie!

Recht :: Aktuell

"Umkleidezeit ist Arbeitszeit"

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 20.09.2017 zu Az. 20 Sa 1571/16 entschieden, "dass die unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Klägers (Zugchef im Fernverkehr der DB) erforderlichen Zeiten des An-und Ablegens der Unternehmensbekleidung im Betrieb einschließlich der dabei veranlassten Wegezeiten als Bestandteil der von derBeklagten geschuldeten tariflichen Regelarbeitszeit vergütungspflichtig sind."