Unsere News

14.07.2020

Online-Mandatsaufnahme

Wir ermöglichen es unseren Mandanten digital Mandatsanfragen über die Spalte „Kontakt“ auf unserer Homepage zu übermitteln. Wir setzen uns dann kurzfristig telefonisch, auf Wunsch auch per Videotelefonie, mit Ihnen in Verbindung, um das anstehende Mandat und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Sie sparen Zeit, können uns auch zügig aus der Distanz beauftragen und in Zeiten der pandemiebedingten Kontaktreduktion finden wir doch zueinander, vor allem können wir Ihnen zeitnah bei Ihrem Rechtsproblem helfen.

09.04.2020

Finanzielle Maßnahmen in Zeiten von Corona

Unternehmen und Selbstständigen, welche infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, stehen zur Bewältigung eine Vielzahl von Maßnahmen des Freistaates Sachsen und des Bundes zur Verfügung.

Soforthilfe-Zuschuss Bund

Das Soforthilfeprogramm des Bundes richtet sich an Soloselbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Familienbetriebe, die wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie nachweisen können (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass). Ein Anspruch auf Fördermittel setzt voraus, dass das Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt ist. Für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erfolgt eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro. Die Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Soforthilfe des Bundes ergänzt die Programme der Länder. In Sachsen erfolgt die Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Der Antrag ist in elektronischer Form über das Förderportal der SAB zu stellen. Zunächst ist eine Registrierung im SAB Portal notwendig. Anschließend kann der Antrag online ausgefüllt werden. Wurde der elektronische Antrag vollständig ausgefüllt, erfolgt die Zusendung einer Email mit einer Zusammenfassung des Antrags. Nach dem Abschluss der Bearbeitung der Antragsunterlagen im Förderportal, werden diese direkt zur SAB zur Bearbeitung weitergeleitet.

Sachsen hilft sofort

Das Programm „Sachsen hilft sofort“, welches durch den Freistaat aufgelegt wurde, richtet sich an Solo-Selbstständige mit zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Eine Förderung setzt voraus, dass der Antragssteller zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund war und für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Corona-Krise ein Umsatzrückgang von mindestens 20% zu erwarten ist. Das Darlehen wird für die gesamte Dauer von 10 Jahren zinslos gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Liquiditätsbedarf und liegt zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro, wobei in begründeten Fällen eine Aufstockung auf bis zu 100.000 Euro möglich ist. Bis zu 36 Monate sind tilgungsfrei und Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Bestehen Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Versicherungsleistungen für Betriebsausfälle, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Beantragung eines Darlehens im Programm „Sachsen hilft sofort“ führt nicht zu Nachteilen bei der Beantragung von Fördermitteln des Bundes. Die Antragsstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB. Zunächst ist eine Registrierung im Förderportal der SAB erforderlich. Anschließend kann der Antrag in elektronischer Form ausgefüllt werden. Nach vollständiger Antragsstellung erfolgt die Zusendung einer Email mit der Zusammenfassung des Antrags. Der Antrag ist einschließlich der Anlage A auszudrucken und zu unterschrieben. Abschließend muss der Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen eingescannt oder abfotografiert werden und über die Emailadresse: coronahilfe@sab.sachsen.de an die SAB gesandt werden. Für eine Antragsstellung in Papierform wenden Sie sich bitte an das Service Center der SAB.

Erstattung wegen Verdienstausfall aufgrund eines Tätigkeitsverbotes durch ein Gesundheitsamt nach § 56 IfSG

Betrieb, Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt werden, einem Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 IfSG eine Entschädigung beantragen. Für die ersten sechs Wochen einer Quarantäne richtet sich die Höhe der Entschädigung nach dem Verdienstausfall, also dem Netto-Arbeitsentgelt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird die Höhe der Entschädigung nach der Höhe des Krankengeldes bestimmt. Der Antrag ist an die Landesdirektion Sachsen zu richten.

Weitere Fördermöglichkeiten

Benötigen sächsische Unternehmen weitere Hilfe, stehen Fördermöglichkeiten wie beispielsweise zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen, staatliche Bürgschaften etc. zur Verfügung, um wegen Lieferengpässen oder Zahlungsausfällen entstehende Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken. Ansprechpartner ist die Sächsische Aufbaubank, bei der eine kostenlose Beratung vereinbart werden kann.

Grundsicherung

Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung. In den nächsten Monaten müssen bei einer Antragsstellung weder die Vermögensverhältnisse offengelegt noch das Vermögen angetastet werden.

Kreditprogramm der KfW

Ab dem 23. März 2020 ist das KfW-Sonderprogramm 2020 in Kraft getreten. Über dieses können Unternehmen aller Größe Kredite zu deutlich vergünstigten Konditionen aufnehmen. Die Vermittlung der Kredite erfolgt über die Hausbank.

Steuern

Um von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu ermöglichen, wurden auch bezüglich der Besteuerung Maßnahmen getroffen. Die zinslose Steuerstundung, die Anpassung von Steuervorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen ist über die Beantragung mithilfe eines Formulars, welches auf der Website www.coronavirus.sachsen.de heruntergeladen werden kann, möglich. Weiterhin kann die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null Euro herabgesetzt werden. Beträge, die bereits gezahlt wurden können erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. Zur Beantragung genügt ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt.

16.03.2020

CORONA - wir sind weiter für unsere Mandanten da

COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) hat sich zur Pandemie ausgewachsen und verursacht eine weltweite Krise. Derzeit lässt sich die weitere Entwicklung noch nicht absehen, es ist zweifellos notwendig, besonnen, gemeinsam und konsequent mit der Situation umzugehen.

Wir haben deshalb unsere Abläufe auf den Prüfstand gestellt und versuchen, qualifizierte Rechtsberatung und engagierte anwaltliche Vertretung möglichst ungemindert bereitzustellen. Dabei wollen wir auch die besondere Situation, in der sich unsere Mandanten befinden, und alle Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen im allseitigen Interesse berücksichtigen:

- Nicht zwingend notwendige Reisen und Besprechungen mit körperlicher Präsenz lassen sich zu einem großen Teil vermeiden. Wir bieten an: Besprechungen können oft auch telefonisch, auf Wunsch auch über FaceTime oder Skype, geführt werden. Dies gilt für laufende Mandate, aber auch für die erstmalige Mandatsübertragung. Wir nehmen uns Zeit auch für Telefonate.

- Wollen Sie uns ein Mandat antragen, empfehlen wir eine E-Mail an leipzig@advo-gross.de oder einen Anruf in unserem Sekretariat, eventuell auch die sofortige Rücksprache mit Rechtsanwalt Gross, Rechtsanwältin Kiebel oder Rechtsanwältin Drygala. Wir werden Ihnen dann den Zugang zu einer WebAkte zur Verfügung stellen, über den Sie uns die Mandatsunterlagen übermitteln können. Abstimmungen können wir per E-Mail oder im Rahmen einer telefonischen Rücksprache, auf Wunsch auch unter Verwendung von FaceTime oder Skype, vornehmen. Gegebenenfalls vereinbart unser Sekretariat mit Ihnen einen Telefontermin.

- Für Rücksprachen sagen Sie uns bitte, wann Sie wo unter welchen Kontaktdaten erreichbar sind.

- Wir bitten um Verständnis, wenn möglicherweise nicht alle Angelegenheiten in der gewohnten Geschwindigkeit bearbeitet und erledigt werden können. Dringende, fristgebundene und Terminsachen genießen Vorrang und es wird sicherlich auch die Lösung des einen oder anderen Problems zurückgestellt werden können oder müssen, bis wieder Zeit ist, sich diesen in uneingeschränkter Gründlichkeit anzunehmen.

- Es ist abzusehen, dass es in einigen Bereichen, in denen wir tätig sind, zu wirtschaftlichen und existenziellen Bedrohungen kommen könnte. Wir versuchen, uns schnellstmöglich kundig zu machen über Unterstützungsmaßnahmen und Hilfe, die in Anspruch genommen werden können, so dass wir Sie hierzu beraten können. Schildern Sie uns Ihr Problem - wir versuchen zu helfen.

- Auch wir müssen uns auf Einschränkungen in der personellen Verfügbarkeit und reduzierte Bürozeiten, teilweise auch Arbeit über Home-Office, einstellen. Über ein e-Büro, neben unserem Sekretariat, stellen wir die ständige Erreichbarkeit sicher, können aber darüber nicht gewährleisten, dass alle Ihre Fragen schon bei dem ersten Anruf beantwortet werden können. Das e-Büro nimmt die Kontaktdaten auf und ermöglicht uns einen evtl. von Ihnen gewünschten Rückruf.

- Es ist weiterhin möglich, Besprechungen in unserer Kanzlei durchzuführen und Termine wahrzunehmen; aber wir wollen Ihnen den Zugang zum Recht und unsere Unterstützung so einfach wie möglich machen. Sagen Sie uns bitte Bescheid, wenn Sie an einer Terminwahrnehmung gehindert sind oder wenn Sie hierin ein erhöhtes Risiko sehen. Wir finden eine Lösung.

- Menschen mit Behinderungen (z.B. Gehörlose, Sehbehinderte, Körperbehinderte etc.) mögen uns bitte - evtl. per Email - auf ihre Behinderung und spezifischen Unterstützungsbedarf hinweisen. Wir helfen, wo wir können.

Und dann bleibt da noch die Frage: Ist es nur eine Erkältung oder habe ich mich mit dem Corona-Virus infiziert? Bei jedem Halskratzen stellen sich unzählige Deutsche derzeit diese Frage. Auf der Internetseite der FAZ erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

Bleiben Sie gesund oder, wenn es Sie doch ereilt - Sie sind nicht allein -, genesen Sie bald und vollständig! Wir sind zuversichtlich, diese Krise zu überstehen und dabei auch den bevorstehenden Frühling und vor allem die Ostertage zu genießen.

Mit besten Grüßen

Ihre Anwaltskanzlei gross::rechtsanwaelte

Roland Gross

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator

17.12.2019

Neues Team

Herr Rechtsanwalt Carsten Remmel ist Ende November 2019 aus unserer Kanzlei ausgeschieden, um sich zukünftig in eigener Kanzlei verstärkt der Strafverteidigung, die bei uns nicht so stark anfällt, widmen zu können. Wir danken Herrn Kollegen Remmel für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute.

Seit Anfang Dezember 2019 verstärkt unser Team Frau Assessorin Anne-Kathrin Kiebel; sie strebt möglichst kurzfristig ihre Zulassung als Rechtsanwältin an. Bereits vom 01.11.2018 bis 31.07.2019 war Frau Kollegin Kiebel als Rechtsreferendarin in unserer Kanzlei tätig, so dass wir sie schon etwas länger kennenlernen und bestens beurteilen konnten. Im November 2019 hat Frau Kiebel dann ihr zweites juristisches Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Wir gratulieren und freuen uns auf die Zusammenarbeit und Unterstützung vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich, aber auch durchaus in weiteren von uns vertretenen Rechtsgebieten. Herzlich willkommen, Frau Kollegin Kiebel!

Ab Januar 2020 will Frau Assessorin Mareike Drygala, die ebenfalls kurzfristig ihre Zulassung als Rechtsanwältin anstrebt, als zunächst freie Mitarbeiterin gross::rechtsanwaelte unterstützen. Frau Kollegin Drygala bringt eine besondere Sprachkenntnis mit, sie beherrscht nämlich die deutsche Gebärdensprache und möchte dieses Asset nutzen, um vor allem auch hörgeschädigte Personen anwaltlich zu beraten und zu unterstützen; wir sind darüber hinaus mit ihrer Unterstützung in der Lage, stärker noch als bisher Menschen mit und ohne (Schwer-)Behinderungen auch in Rechtsbereichen außerhalb unseres arbeitsrechtlichen Schwerpunktprofils anwaltlich beizustehen, insbesondere im Sozialrecht, Familienrecht, Mietrecht, Schadensersatz/allg. Zivilrecht, Verbraucherrecht, Verkehrsrecht, sowie Vertrags- und AGB-Recht. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Kollegin Drygala.

gross::rechtsanwaelte und ipo-gross

Roland Gross und Dr. Claudia Gross

Kooperation

Wir kooperieren mit dem Ratgeberportal www.arbeitsrechte.de und sind dort für den Standort Leipzig gelistet.

 

Neue Ideen und Räume - join us

Wir können momentan Kolleginnen und Kollegen mit eigener Kanzlei oder mit sonstiger Initiative zur Selbständigkeit Kooperation und Bürogemeinschaft – oder auch intensivere Zusammenarbeit – anbieten. Unsere Kanzlei im Leipziger Stadtteil Gohlis-Süd ist räumlich und technisch modern ausgestattet. Wir freuen uns auf kollegiale Zusammenarbeit und eine kreative Ergänzung unseres Kompetenz-Angebots. Bitte sprechen Sie RA Roland Gross an.

 

Wahlen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Rechtsanwalt Roland Gross ist erneut für die Legislaturperiode 2019 - 2023 in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen gewählt.

Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer finden im Zeitraum vom 11. Februar bis 3.März 2019 statt - und zwar erstmals elektronisch. Mit Briefwahl bzw. elektronische Wahl wird der Wahlvorgang wesentlich erleichtert: Man muss nicht erst nach Dresden zu einer, wegen der Stimmauszählung meist langen, Kammerversammlung fahren, sondern kann innerhalb weniger Minuten am PC die Wahl durchführen. Die Kandidaten stellen sich auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer unter www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder

vor. Maßgebliches Kriterium zur Umstellung des Wahlverfahrens auf die elektronische Wahl war die Überlegung, dass auf diese Weise erheblich mehr Kammermitglieder als bei einer Präsenzwahl an der Wahl teilnehmen würden. Es ist sehr zu hoffen, dass diese Prognose durch eine hohe Wahlbeteiligung der sächsischen Anwältinnen und Anwälte bestätigt wird.

Demokratie lebt von der Mitwirkung der Wahlberechtigten.

 

Auch ich kandidiere erneut und bitte meine Anwaltskolleginnen und Kollegen um Wahlbeteiligung und ihre Stimme.

Meine Vorstellung lautet wie folgt:

Als RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit  eigener Kanzlei in Leipzig  - www.advo-gross.de - habe ich mir nach ein paar Wahlperioden im Kammervorstand sowie als Vizepräsident/Schriftführer überlegt, ob ich noch einmal antreten sollte. Ich habe mich für die erneute Kandidatur entschieden. Dies möchte ich nicht rückwärtsgewandt,  allein zur  Wahrung des Erreichten, verstanden wissen, sondern als  Mitwirkung an einer dynamischen, zukunftsorientierten Weiterentwicklung der anwaltlichen Selbstverwaltung und auch berufspolitischen Gewährleistung einer modernen anwaltlichen Dienstleistung und unabhängigen Berufsausübung.

Stärker als die RAK als Körperschaft öffentlichen Rechts können sich Anwaltsvereine berufspolitisch positionieren. Insofern fühle ich mich dem Leipziger Anwaltsverein und Deutschen Anwaltsverein besonders verbunden. Deshalb habe ich auch stets Wert darauf gelegt, meine Kompetenz als Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1989) in den DAV einzubringen, u.a. im Rahmen meiner Mitgliedschaft im Arbeitsrechtsausschuss/Gesetzgebungsausschuss, die aktuell durch Neuberufung für die Legislaturperiode bis 2022 seitens des Präsidenten des DAV verlängert wurde.

Mittlerweile verstehe ich, als langjähriger Vorsitzender der Vergütungsrechtsabteilung, etwas von anwaltlichem Vergütungsrecht und den politischen Handlungsspielräumen zur strukturellen und linearen Anpassung der Gebühren, sowie alternativen Vergütungssystemen. Wichtig war mir in den letzten Jahren auch der Aufbau und die Pflege von Kontakten in benachbarten Anwaltskammern vor allem in Polen, Tschechien, der Slowakei.  Gerade in einer Phase, in der Gefährdungen des Rechtsstaates auftreten, scheint mir die Fortsetzung des Diskussionsprozesses und auch die solidarische Unterstützung der Kollegen unverzichtbar zu sein. Besonders  in diesen Themenkreisen und für eine Rechtsanwaltskammer mit hoher Dienstleistungsqualität zugunsten der Anwaltschaft möchte ich mich gerne weiter einsetzen.

 

Roland Gross

Rechtsanwalt

 

 

 

DAV- Fach-und Gesetzgebungsausschuss Arbeitsrecht

Der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins hat Rechtsanwalt Roland Gross erneut in den Fach-und Gesetzgebungsausschuss Arbeitsrecht für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 berufen. In diesem Arbeitsrechtsausschuss sind 12 Anwälte mit ausgesprochener arbeitsrechtlicher Expertise tätig, die sich mit arbeitsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene befassen, hierzu gutachtlich Stellung nehmen und fachliche Stellungnahmen des DAV entwerfen; darüber hinaus werden Kontakte mit den Gesetzgebungsorganen (Bundestag, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Europäische Kommission etc.), mit Gerichten und Verbänden sowie Gewerkschaften gepflegt, um in einem regen Informationsaustausch Entwicklungen zu besprechen und Anregungen einzubringen.

2019 - das Jahr soll friedlich, gesund und glücklich werden,

vorher genießen Sie harmonische Feiertage und einen schönen Jahreswechsel!

Alexander Gerst hat uns 2018 aus der ISS beeindruckende Bilder von unserem Planeten Erde geschickt. Wir konnten die Schönheit sehen, aber auch die existenzielle Gefährdung unseres Lebensraums. Um den Erhalt, die Reparatur und Verbesserung des Planeten und der Umweltbedingungen, die für die Menschheit, also uns und die zukünftigen Generationen, so existenziell bedeutsam sind, müssen wir uns hier und heute kümmern - und es ist keine Zeit für Kompromisse. Aber, der Klimaforscher Hans-Joachim Schellnhuber wies Anfang Dezember bei dem Weltklimagipfel in Kattowitz darauf hin, dass wir unser Klima gegen die Wand fahren, aber statt auf die Bremse zu treten, stehen wir weiter auf dem Gaspedal.

Es gibt kaum eine größere Aufgabe als den Schutz, leider mittlerweile auch die Rettung, unseres Planeten. Aber stattdessen werden Jahr für Jahr mehr Kriege und Auseinandersetzungen geführt, statt globaler Kooperation werden Konflikte international und national geschürt, jeder will der Erste - America first - oder auch Einzige sein; letztlich dürfte keiner übrig bleiben.

Als Anwälte wollen wir beitragen zur Entschärfung von Konflikten, zur regelbasierten Deeskalation und zu einem demokratisch und rechtsstaatlich gestalteten Gemeinwesen, in dem die Menschenrechte, verfassungsmäßige Rechte, materielles Recht und Verfahrensrecht geschützt sind. Dabei bewegen wir uns in einem besonderen rechtlichen Konfliktfeld, nämlich den Konflikten im Arbeitsleben, und, als einem zusätzlichen Schwerpunkt unseres neuen Kollegen Carsten Remmel, der Aufklärung, Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten. Diese Arbeit setzen wir auch 2019 engagiert fort, wohl wissend, dass wir im Kleinen wie im Großen

die Kurve kriegen

müssen.

Verankert in unserer Gesellschaft unterstützen gross::rechtsanwaelte den

www.aufruf2019.de.

Zum Jahresende wünschen wir allen mit uns Verbundenen schöne Feiertage und ein gutes Jahr 2019!

Roland Gross & Dr. Claudia Gross

gross::rechtsanwaelte und ipo-gross

mit MitarbeiterInnen

Recht :: Aktuell

Stadt Leipzig verliert Berufung gegen Schulbibliothekarin

Entscheidung über neue Ausschreibung der Stelle an einer Grundschule fällt im März vor dem Arbeitsgericht

Beim gerichtlichen Konflikt zwischen der Stadt Leipzig und einer Schulbibliothekarin hat das Landesarbeitsgericht
Chemnitz die Berufung der Kommune zurückgewiesen. Simone Möstel hatte zuvor dagegen geklagt, bei der
Bewerbung um eine feste Stelle für die Bibliothek zu Unrecht nicht berücksichtigt worden zu sein.
Im Juli 2021 hatte die 52-Jährige über eine geförderte befristete Stelle den Job in der Bibliothek der Fröbel-
Grundschule in Leipzig-Grünau angetreten. Für die Umstrukturierung erhielt sie große Anerkennung. Bei der
Bewerbung ließ die Stadt als Arbeitgeber laut Möstels Anwalt Ronald Groß keine Beurteilungen zu, sondern
beschränkte sich auf Interviews, in denen individuelle Antworten unerwünscht gewesen sein sollen.
Nach der Verhandlung im September vergangenen Jahres untersagte das Arbeitsgericht Leipzig der Stadt, die
Stelle der Schulbibliothekarin mit einer anderen Person als ihr bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren im
März zu besetzen.

Die Kommune ging daraufhin in Berufung - und verlor bei der Verhandlung in Chemnitz am vergangenen
Donnerstag. „Ich bin sehr, sehr erleichtert“, sagt Möstel. Bei einer Niederlage hätte die Mutter von vier Kindern
einen Teil der Gerichtskosten tragen müssen, die Anwalt Gross auf rund 2000 Euro geschätzt hatte.
Es bleibt also bei dem gerichtlichen Beschluss: Die Stadt darf die ausgeschriebene Stelle bis zu zum
Hauptverfahren am 20. März vor dem Arbeitsgericht Leipzig nicht besetzen. Fällt erneut die Entscheidung zu
Gunsten der Klägerin, muss die feste Stelle neu ausgeschrieben werden und das Auswahlverfahren ein anderes
sein. „Statt eines Fragenkatalogs müssen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ausschlaggebend sein“,
fordert ihr Anwalt.

Zu individuellen personellen Vorgängen und laufenden Verfahren äußert sich die Stadt nicht. Generell
festgeschrieben ist: Bei der Übernahme von Beschäftigten ist es bei mehreren Bewerbungen kein Selbstläufer,
dass eine für die Tätigkeit naheliegende Anwärterin die Stelle bekommt.

Das hat laut Teilhabechancengesetz mit der Berücksichtigung von Vielfalt ebenso zu tun wie mit prinzipieller
Chancengleichheit. Möglich ist im Falle von Simone Möstel auch, dass es weitere Bewerbungen mit einem
Förderhintergrund aus beschäftigungspolitischen Maßnahmen gab.

Allerdings hatte auch die Berufung laut Ronald Gross mit diesen Regeln nichts zu tun. „Argumentiert wurde, dass
wir als Gegner dem OBM keine Ankündigung zukommen ließen, bei einem Verstoß gegen die Verfügung
Zwangsgeldmaßnahmen zu fordern.“ Das sei absurd, und es mache ihn fassungslos.

Bei einer Festanstellung als Schulbibliothekarin würde Simone Möstel den Sprung vom zweiten in den ersten
Arbeitsmarkt schaffen. Sie hoffe auf eine faire Chance, sagt sie, und bedankt sich bei ihren solidarischen
Kolleginnen. „Ohne den Rückhalt des Teams hätte ich nicht den Mut und die Kraft für dieses Verfahren.“

Quellenangabe: Leipziger Volkszeitung vom 18.02.2025, Seite 19

gross::rechtsanwaelte