Unsere News
Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz
Neu in den Betriebsrat Gewählten, ebenso geeignet für erfahrene Betriebsratsmitglieder, bieten wir Inhouse-Schulungen, sowie Schulungen in unseren Kanzleiräumlichkeiten unter anderem zum Betriebsverfassungsgesetz an. Auf Nachfrage können wir auch gemischte Gruppen, die aus mehreren Gremien besetzt werden, für solche Schulungen zusammenstellen bzw. deren Anmeldungen entgegennehmen. Das Beispiel einer aktuellen Betriebsräteschulung finden Sie hier. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Stellenangebot Auszubildende/r zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Sie wollen einen vielseitigen Beruf erlernen? Wir bieten Ihnen ab August 2018 die Möglichkeit, eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten in unserer Kanzlei zu absolvieren.
Sie sollten keine Angst vor Gesetzestexten haben und sich schriftlich wie mündlich gut ausdrücken können. Wir bieten Ihnen eine interessante Ausbildungszeit, ein tolles Team und – leistungsentsprechend – eine überdurchschnittliche Ausbildungsvergütung.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:
gross::rechtsanwaelte
Rechtsanwalt Roland Gross
Schorlemmerstraße 2
04155 Leipzig
Wir freuen uns auf Sie!
Betriebsratswahlen 2018 - Schulungsbedarf
Im Zeitraum vom 01. März bis 31. Mai 2018 wurden, wie alle 4 Jahre, regulär die Betriebsräte gewählt. Damit die neu- oder wiedergewählten Betriebsräte möglichst schnell zu einer konstruktiven Arbeit und Verhandlungsfähigkeit mit der Geschäftsleitung finden, ist es empfehlenswert, kurzfristig an Schulungen teilzunehmen oder für das neugewählte Gremium auf dessen Bedarf zugeschnittene Schulungen durchzuführen. Die verschiedenen Beteiligungsrechte, Befugnisse und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind kennenzulernen, aber auch die Grenzen der Mitbestimmung. Durch qualifizierte Schulungen können Konflikte vermieden und betriebliche Regelungen effizient und zügig gestaltet werden.
Aufgrund der ab 25. Mai verbindlichen Neuregelungen im Datenschutz besteht für Unternehmen wie Betriebsräte kurzfristig Handlungsbedarf zur Erstellung von Betriebsvereinbarungen. Gesetzliche Neuregelungen stehen demnächst an im Bereich des sog. Whistleblowings und bei der Befristung von Teilzeitregelungen (insoweit sind die Gesetzgebungsverfahren bereits eingeleitet).
Unsere Kanzlei bietet Grund- und Spezialschulungen an, wobei wir auf den jeweiligen Bedarf zugeschnittene Angebote auf Anfrage erstellen. Sprechen Sie bitte Rechtsanwalt Roland Gross an.
Elektronische Kommunikation
Wir wenden uns an Personen, mit denen wir in elektronischem Kontakt stehen.
Wir haben aktuelle Hinweise darauf, dass unter der vorgeblichen Absenderangabe unserer Kanzlei oder von Mitarbeitern der Kanzlei bei Personen, mit denen wir in der Vergangenheit Kontakt hatten, E-Mails eingehen, in denen angebliche Rechnungen als Link hinterlegt sind.
Bitte behandeln Sie solche E-Mails mit äußerster Vorsicht; sie stammen nicht von uns. Rechnungen werden bei uns nicht als Link hinterlegt. Elektronische Rechnungen erhalten Sie von uns ausschließlich über die Webakte oder qualifiziert elektronisch von einem unserer Anwälte signiert.
Wenn Sie bei einer E-Mail, das angeblich von uns kommt, unsicher sind, fragen Sie am Besten in unserer Kanzlei nach. Sinnvoll kann es auch sein, die Absenderangabe durch Anklicken zu überprüfen: es stellt sich dann heraus, ob die E-Mail tatsächlich von uns kommt oder ob ein dubioser Server, der mit uns nichts zu tun hat, verwendet wird.
Ihre Hinweise erfassen wir selbstverständlich und leiten sie an die zuständigen Behörden weiter.
Mit freundlichem Gruß
Roland Gross
Rechtsanwalt
Datenschutz im Betrieb
Im Januar fand der 3. Deutsche Arbeitsrechtstag in Berlin statt. Gemeinsame Erkenntnis der Arbeitsrechtler war, unabhängig von ihren jeweiligen Sympathien für Unternehmen oder Betriebsräte: Das ab 28.05.2018 anzuwendende neue Datenschutzrecht nach EU- Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz erfordert unbedingt eine aktive Einbeziehung der Betriebsräte durch die Unternehmen. Wenn Unternehmen nicht schnell und umfassend aktiv werden, riskieren sie erhebliche Bußgelder; und: Es bedarf nun dringend eine Ergänzung der Beteiligungsrechte von Betriebsräten in dem seit 1972 unveränderten, mittlerweile antiquierten Betriebsverfassungsgesetz. GroKo hin oder her: Der Gesetzgeber hat es bisher verabsäumt, dies in seine Planung für die Legislaturperiode aufzunehmen. Wir unterstützen bei Erstellung und Verhandlung von neuen oder erstmaligen Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz.
Liebe Mandanten, liebe Freunde der Kanzlei gross::rechtsanwaelte,
Weihnachten und Jahresende sind herangerückt. Für uns waren die letzten Wochen sehr kurzweilig und so richtig konnte Adventsstimmung nicht aufkommen. In der Vorweihnachtszeit gibt es jährlich besonders viele Termine und Fristen; leider hatten wir auch gesundheitlich bedingte Personalausfälle. Nebenbei sind wir, bei ununterbrochenem Bürobetrieb, umgezogen in
Schorlemmerstraße 2, 04155 Leipzig.
Es ist uns gelungen: Wir sind angekommen in Leipzig, Gohlis-Süd und haben exzellente Arbeitsbedingungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch im neuen Büro zur Besprechung, zu Schulung, Seminar oder Training oder aus sonstigen Anlässen.
Über die Feiertage und den Jahreswechsel werden wir versuchen, etwas zu regenerieren. Wir sind aber trotz reduziertem Bürobetrieb, für den wir um Ihr Verständnis bitten, durchgehend für Sie erreichbar.
2018
Wollen wir mit neuen Kräften durchstarten. Verstärkt werden wir durch die junge Kollegin Anne Dopheide, die schon früher als wissenschaftliche Mitarbeiterin in unserer Kanzlei tätig war.
Wenn wir in die Welt hinaus schauen, in der wir heute leben, erfüllt uns Sorge: Durchweg ist die Entwicklung unfriedlich, gewaltsame Konflikte und Kriege nehmen weiter zu; Angst vor Terror auch bei uns ist allgegenwärtig. Rechte, selbst elementare Menschenrechte, werden bei gewaltsamen Konflikten regelmäßig ignoriert, Rechtsstaat geht verloren. Aber auch in (noch) zivilen Gesellschaften erodiert derzeit das Recht; die Unabhängigkeit von Justiz und Anwaltschaft wird bis an unsere nächsten Grenzen abgebaut. China, Rußland, USA, Türkei, Polen, Ungarn – wo auch immer man hin schaut -, wir erfahren überall Abbau rechtsstaatlicher Strukturen – und oft wird das von großen Teilen der Bevölkerung, populistisch aufgeheizt, bejubelt; Widerstand ist nur zaghaft spürbar.
Als Anwälte wissen wir, wie wichtig Rechtsnormen und deren Beachtung für den gesellschaftlichen Frieden und auch das friedliche Zusammenleben der Nationen sind. Wir hoffen sehr, dass es im nächsten Jahr zu mehr Besonnenheit und einer Umkehr der restaurativen Entwicklung kommt.
Natürlich setzen wir uns für die Rechte und Interessen unserer Mandanten ein. Es ist uns aber auch Verpflichtung, Engagement für friedliches Zusammenleben auf der Welt und im Land, für Rechtsstaatsdialog und für rechtsstaatliche Strukturen, ganz besonders auch in Deutschland und Europa, aufzubringen.
Wir wünschen unseren Mandanten, Freunden, Partnern und denjenigen mit denen wir in Verbindung stehen: Beste Gesundheit und Schaffenskraft, schöne Erlebnisse und viele Freuden mit Angehörigen und Freunden, berufliche Erfolge, aber zunächst einmal besinnliche, emotionale Feiertage und einen persönlich guten Wechsel in ein für uns allen friedliches Jahr 2018!
Roland Gross, Dr. Claudia Gross, Franz Kopinski und Team der Anwaltskanzlei gross::rechtsanwaelte
Unser Umzug ist vollzogen
Sie finden uns ab 11.12.2017 am neuen Standort
Schorlemmer Straße 2
04155 Leipzig.
Bitte notieren Sie sich die neue Adresse.
Die sonstigen Kontaktdaten bleiben erhalten.
Wie Sie sehen, ist unser Büro nun auf Ihren Besuch und die Arbeit zur Vertretung unserer Mandanten vorbereitet.
gross::rechtsanwaelte, Roland Gross und KollegInnen,
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Franz Kopinski
Fachanwälte für Arbeitsrecht und Miet-und Wohnungseigentumsrecht
Kooporation mit ipo::gross, Institut für Personal und Organisationsentwicklung,
Inhaberin Dr. Claudia Gross
Umzug - Neue Adresse
gross::rechtsanwaelte verlässt den Messehof in Leipzig. Der Umzug findet in der Woche ab dem 04.12.2017 statt. Wir bitten um Verständnis, wenn wir ab Mittwoch bis Freitag, in der heißen Umzugsphase, zeitweise nicht erreichbar sind. In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Gross über Handy 0171/2215059
Ab dem 11.12.2017 finden Sie uns im neuen Räumlichkeiten in Gohlis:
Schorlemmer Str. 2, 04155 Leipzig
Wir freuen uns, Sie in den neuen Räumlichkeiten empfangen, beraten und vertreten zu können.
Das Kanzleiteam von gross::rechtsanwaelte
RA Gross on tour
Die zurückliegenden Wochen seit Anfang November waren für Rechtsanwalt Roland Gross mit zahlreichen auswärtigen Verpflichtungen angefüllt, darunter neben den „normalen“ Terminswahrnehmungen
-
Eine eintägige Dozentenverpflichtung im Rahmen der Fachanwaltsweiterbildung Arbeitsrecht „Der Anwalt im kollektiven Arbeitsrecht“.
-
Eine zweitägige Dozentenverpflichtung zur Weiterbildung von Juristen „Aktuelle Entwicklungen im Individualarbeitsrecht“, darunter insbesondere Ausblick auf die Neuregelungen im Arbeitnehmerdatenschutz nach der EU-Datenschutz- Grundverordnung und BDSG neu, die ab Ende Mai 2018 zur Anwendung gelangen.
-
Die Arbeitstagung des Fachanwaltsforums Arbeitsrecht über 2 Tage in Berlin.
-
Im Rahmen des Fachanwaltsforums Arbeitsrecht (FFA) trifft sich eine Gruppe von arbeitsrechtlichen Spezialisten, Fachanwälten für Arbeitsrecht, mit dem ehrgeizigen Anspruch, auf höchstem fachlichen Niveau die arbeitsrechtliche Entwicklung in der Bundesrepublik nicht nur zu begleiten, sondern auch zu gestalten. Bewusst wird der Kreis überschaubar gehalten, um „im Rund“ und etwas vertrauten Kreis offen und kontrovers miteinander diskutieren zu können. Die diesjährige Jahrestagung beschäftigte sich u.a. mit
-
Neuem Beschäftigtendatenschutz nach der EU-DSGVO und dem BDSG neu,
-
Betriebliches Eingliederungsmanagement – von der „Dunkel-Norm“ zur zentralen Vorschrift bei personenbedingten Kündigungen,
-
Betriebsbegriff außer Betrieb? Die immer schwierigere Suche nach dem Leitungsapparat und deren Folgen
-
Aktuelle Rechtsprechung
-
Mitbestimmte Entlohnungsgrundsätze und Entgelttransparenz, letzteres referiert von Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Sebastian Roloff
-
Vorträge, intensive Diskussion und Erfahrungsaustausch waren wieder sehr inspirierend und erkenntnisreich, das Treffen mit arbeitsrechtlichen Freunden belebend und schön. Die neuen Erkenntnisse können und werden wir bei der Bearbeitung zugunsten unserer Mandanten einbringen.
Roland Gross, RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lückeprofessoren werden bei der Altersversorgung diskriminiert -
Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben
gross::rechtsanwaelte vertritt bereits seit dem Jahr 2010 sog. „Lückeprofessoren“, exakter bezeichnet als Aufbauprofessoren.Der Terminus "Lückeprofessor" hat sich in der politischen Diskussion in Deutschland für jene Hochschullehrer etabliert, die nach der Herstellung der Einheit Deutschlands neu berufen - oder positiv evaluiert – wurden, die maßgeblich an der Neustrukturierung des Hochschulwesens mitgewirkt und die zwischen 1995 und 2005 in den Ruhestand getreten sind. Dieser Personenkreis erhält im Vergleich zu allen anderen Hochschullehrern, die vor und nach ihnen in den Ruhestand getreten sind, eine um bis zu € 1.427,00 geringere Altersversorgung. Diese Ungleichbehandlung wird von den Betroffenen, die sich im Verein Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts und Angestellte im höheren Dienst der Behörden in den neuen Bundesländern e.V. (VAV – www.vav-web.de) zusammengeschlossen haben, als beschämende und skandalöse Diskriminierung aus Herkunfts- und Altersgründen empfunden. Politisch erhalten die Professoren von allen Seiten Bestätigung, dass ihnen Unrecht geschieht, aber der Gesetzgeber verweigert die zeitlich dringende Regelung. Nachdem weder das Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und auch nicht das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverfassungsgericht den „Lückeprofessoren“ zu ihrem Recht verholfen haben, wurde jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht in Strassburg angerufen. Das Verhalten der staatlichen Stellen in Deutschland verstößt gegen Art 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention i.V.m. Art. 1 des Protokolls Nr. 1 zu dieser Konvention. Wir bauen auf das Durchhaltevermögen unserer – durchaus betagten – Mandantschaft.