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Vorsorge für schwierige Lebenslagen: Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Panikmache gilt nicht. Wir halten die Emotionalisierung der Diskussion über die Vorsorge in schwierigen Lebenslagen durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nicht für sachgerecht. Es ist in der Regel gut, dass in schwierigen Lebenslagen Menschen amtlich ein Betreuer zur Seite gestellt wird. Die Emotionalisierung dient oft nur Geschäftemacherei. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland gewährleisten grundsätzlich jedem Menschen ein auch in schwierigen Lebenslagen möglichst würdevolles Leben.

Aber es erscheint auch als erstrebenswert, sein eigenes Leben selbstbestimmt zu führen. Sollte man einmal wegen Unfall, Krankheit, körperlichem und geistigem Verfall nicht mehr in der Lage sein, alle Entscheidungen in der gebotenen Tragweite selbst zum Ausdruck zu bringen, so könnte es empfehlenswert sein, bereits im Vorhinein Vorsorge getroffen zu haben. Diese Vorsorge besteht darin, dass durch Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung festgelegt wird, welche persönliche Behandlung die betroffene Person sich wünscht. Es ist wichtig, dass aus solchen Dokumenten hervorgeht, wie ernsthaft man sich mit der Thematik um die Gestaltung seines eigenen Lebens in schwierigen Situationen beschäftigt hat.

gross::rechtsanwaelte unterstützen Betriebsratsarbeit

Von März bis Mai 2014 wurden Betriebsräte gewählt – gross::rechtsanwaelte gratuliert allen neu oder wiedergewählten Betriebsräten und wünscht eine erfolgreiche Interessenvertretung während der gesamten Legislaturperiode. Gerne unterstützen wir Betriebsräte durch rechtliche Beratung und Vertretung, sowohl außergerichtliche wie auch im gerichtlichen Beschlussverfahren. Unterstützungsbedarf kann in der täglichen Arbeit bei Missachtung und Verletzung von Mitbestimmungsrechten erforderlich sein, besonders aber in krisenhaften Situationen des Unternehmens, wenn beispielsweise Restrukturierungen oder Betriebsschließungen anstehen. Für eine konstruktive Betriebsratsarbeit, gerade auch im Interesse des Unternehmens, ist eine gute Schulung aller Betriebsratsmitglieder förderlich. Rechtsanwalt Roland Gross und Rechtsanwältin Alinde Hamacher führen seit vielen Jahren bei verschiedenen Veranstaltungen Betriebsratsschulungen durch; gross::rechtsanwaelte bietet auch In-House-Schulungen für Betriebsräte oder Schulungsveranstaltungen in unseren Kanzleiräumen an.

Dabei sind wir bemüht, die Schulungen auf den spezifischen Bedarf des jeweiligen Betriebsrates auszurichten und, wenn möglich, Betriebsräte fachspezifisch (vor allem im Bereich des Gesundheitswesens) zu gemeinsamen Schulungen zusammen zu fassen. Sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen ein Angebot unterbreiten sollen. Wir versuchen auch Schulungen anzubieten, in denen wir Betriebsratsneulinge und erfahrene Betriebsratsmitglieder zusammenführen und ein alle interessierendes Programm erstellen.

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Sie informieren können, welche Schulungen aktuell stattfinden oder damit wir Ihrem Betriebsrat entsprechend seinem spezifischen Bedarf eine Schulung anbieten können.

Web-Akte

Für unseren Mandanten richten wir, wenn das gewünscht ist, eine Web-Akte ein, in die die mandatsbezogenen Vorgänge eingestellt werden. Unser Mandant erhält eine Zugangsberechtigung, die ihm einen jederzeitigen Zugriff ermöglicht. Werden neue Dokumente oder Notizen eingestellt, so wird unser Mandant hierüber per E-Mail unterrichtet. Auch unser Mandant kann selbst Unterlagen und Informationen unmittelbar in die Web-Akte einstellen.

Selbstverständlich gewährleisten wir einen hohen Sicherheitsstandard, damit unberechtigter Zugriff ausgeschlossen bleibt. Die Web-Akte erleichtert unseren Mandanten und uns nicht nur die Kommunikation, sondern auch die gemeinsame Arbeit am Mandat; über neue Vorgänge sind unsere Mandanten vollständig und ohne Zeitverzug informiert. Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir für Sie eine Web-Akte einrichten sollen.

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