Unsere News

Unser Umzug ist vollzogen

Sie finden uns ab 11.12.2017 am neuen Standort

 

Schorlemmer Straße 2

04155 Leipzig.

 

Bitte notieren Sie sich die neue Adresse.
Die sonstigen Kontaktdaten bleiben erhalten.

 

 

Wie Sie sehen, ist unser Büro nun auf Ihren Besuch und die Arbeit zur Vertretung unserer Mandanten vorbereitet.

  

gross::rechtsanwaelte, Roland Gross und KollegInnen,

in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Franz Kopinski

Fachanwälte für Arbeitsrecht und Miet-und Wohnungseigentumsrecht  

Kooporation mit ipo::gross, Institut für Personal und Organisationsentwicklung,

Inhaberin Dr. Claudia Gross

 

Umzug - Neue Adresse

gross::rechtsanwaelte verlässt den Messehof in Leipzig. Der Umzug findet in der Woche ab dem 04.12.2017 statt. Wir bitten um Verständnis, wenn wir ab Mittwoch bis Freitag, in der heißen Umzugsphase, zeitweise nicht erreichbar sind. In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Gross über Handy 0171/2215059

Ab dem 11.12.2017 finden Sie uns im neuen Räumlichkeiten in Gohlis: 

Schorlemmer Str. 2, 04155 Leipzig

Wir freuen uns, Sie in den neuen Räumlichkeiten empfangen, beraten und vertreten zu können. 

Das Kanzleiteam von gross::rechtsanwaelte

 

RA Gross on tour

Die zurückliegenden Wochen seit Anfang November waren für Rechtsanwalt Roland Gross mit zahlreichen auswärtigen Verpflichtungen angefüllt, darunter neben den „normalen“ Terminswahrnehmungen

  • Eine eintägige Dozentenverpflichtung im Rahmen der Fachanwaltsweiterbildung Arbeitsrecht „Der Anwalt im kollektiven Arbeitsrecht“.

  • Eine zweitägige Dozentenverpflichtung zur Weiterbildung von Juristen „Aktuelle Entwicklungen im Individualarbeitsrecht“, darunter insbesondere Ausblick auf die Neuregelungen im Arbeitnehmerdatenschutz nach der EU-Datenschutz- Grundverordnung und BDSG neu, die ab Ende Mai 2018 zur Anwendung gelangen.

  • Die Arbeitstagung des Fachanwaltsforums Arbeitsrecht über 2 Tage in Berlin.

  • Im Rahmen des Fachanwaltsforums Arbeitsrecht (FFA) trifft sich eine Gruppe von arbeitsrechtlichen Spezialisten, Fachanwälten für Arbeitsrecht, mit dem ehrgeizigen Anspruch, auf höchstem fachlichen Niveau die arbeitsrechtliche Entwicklung in der Bundesrepublik nicht nur zu begleiten, sondern auch zu gestalten. Bewusst wird der Kreis überschaubar gehalten, um „im Rund“ und etwas vertrauten Kreis offen und kontrovers miteinander diskutieren zu können. Die diesjährige Jahrestagung beschäftigte sich u.a. mit

    • Neuem Beschäftigtendatenschutz nach der EU-DSGVO und dem BDSG neu,

    • Betriebliches Eingliederungsmanagement – von der „Dunkel-Norm“ zur zentralen Vorschrift bei personenbedingten Kündigungen,

    • Betriebsbegriff außer Betrieb? Die immer schwierigere Suche nach dem Leitungsapparat und deren Folgen

    • Aktuelle Rechtsprechung

    • Mitbestimmte Entlohnungsgrundsätze und Entgelttransparenz, letzteres referiert von Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Sebastian Roloff

Vorträge, intensive Diskussion und Erfahrungsaustausch waren wieder sehr inspirierend und erkenntnisreich, das Treffen mit arbeitsrechtlichen Freunden belebend und schön. Die neuen Erkenntnisse können und werden wir bei der Bearbeitung zugunsten unserer Mandanten einbringen.

Roland Gross, RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

 

Lückeprofessoren werden bei der Altersversorgung diskriminiert -

Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben

gross::rechtsanwaelte vertritt bereits seit dem Jahr 2010 sog. „Lückeprofessoren“, exakter bezeichnet als Aufbauprofessoren.Der Terminus "Lückeprofessor" hat sich in der politischen Diskussion in Deutschland für jene Hochschullehrer etabliert, die nach der Herstellung der Einheit Deutschlands neu berufen - oder positiv evaluiert – wurden, die maßgeblich an der Neustrukturierung des Hochschulwesens mitgewirkt und die zwischen 1995 und 2005 in den Ruhestand getreten sind. Dieser Personenkreis erhält im Vergleich zu allen anderen Hochschullehrern, die vor und nach ihnen in den Ruhestand getreten sind, eine um bis zu € 1.427,00 geringere Altersversorgung.  Diese Ungleichbehandlung wird von den Betroffenen, die sich im Verein Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschullehrer neuen Rechts und Angestellte im höheren Dienst der Behörden in den neuen Bundesländern e.V. (VAV – www.vav-web.de) zusammengeschlossen haben, als beschämende und skandalöse Diskriminierung aus Herkunfts- und Altersgründen empfunden. Politisch erhalten die Professoren von allen Seiten Bestätigung, dass ihnen Unrecht geschieht, aber der Gesetzgeber verweigert die zeitlich dringende Regelung. Nachdem weder das Arbeitsgericht,  Landesarbeitsgericht und auch nicht das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverfassungsgericht den „Lückeprofessoren“ zu ihrem Recht verholfen haben, wurde jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht in Strassburg angerufen.  Das Verhalten der staatlichen Stellen in Deutschland verstößt gegen Art 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention i.V.m. Art. 1 des Protokolls Nr. 1 zu dieser Konvention. Wir bauen auf das Durchhaltevermögen unserer – durchaus betagten – Mandantschaft.

Druckfrisch

Druckfrisch – soeben auf den Tisch: Die 4. Auflage, 2017, des Handkommentars Arbeitsrecht. www.nomos-shop.de/27628

Roland Gross kommentiert Teile des Berufsbildungsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht).

Neue Entgeltordnung zum TVöD

Nach jahrelangen Verhandlungen trat zum 01.01.2017 die neue Entgeltordnung zum TVöD in Kraft. Das neue Eingruppierungssystem für die Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber verspricht nicht nur für viele Arbeitnehmer/innen eine Verbesserung bei ihrer Bezahlung sondern auch Rechtssicherheit hinsichtlich der zutreffenden Eingruppierung. Nicht wenige Arbeitgeber nutzen die Gelegenheit aber auch, um Stellen neu zu bewerten oder durch eine Änderung der Tätigkeit eine neue Eingruppierung vorzunehmen, was mitunter erhebliche Auswirkungen auf die Vergütung haben kann. Bei Fragen und der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt Sie in unserer Kanzlei mit langjähriger Erfahrung Rechtsanwältin Alexandra Roeper.

Roland Gross wieder gewählt zum Vizepräsidenten/Schriftführer der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Alle zwei Jahre wird eine Hälfte des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Sachsen neu gewählt. Diese Wahlen fanden Ende März statt; die Legislatur von Roland Gross dauert noch zwei Jahre an. Anfang April konstituierte sich der Vorstand neu: Roland Gross wurde erneut zum Vizepräsidenten/Schriftführer gewählt und übernahm zusätzlich den Vorsitz in der Vergütungsrechtsabteilung.

 

Die Rechtsanwaltskammer ist als Körperschaft öffentlichen Rechts das Selbstverwaltungsorgan der Anwaltschaft. Es geht in der Arbeit nicht nur um die Wahrnehmung von Kollegeninteressen, erforderlichenfalls auch berufsrechtliche Sanktionen, sondern vor allem um die Sicherstellung einer stets qualitativ hochwertigen Rechts-Dienstleistung durch die Anwaltschaft im Interesse der Rechtssuchenden. Auf anwaltliche Tätigkeit muss Verlass sein.

 

Als Mitglied des Vorstands und Präsidiums der Rechtsanwaltskammer bin ich für die Anliegen von Kollegen ebenso ansprechbar, wie es mir daran liegt, die Voraussetzungen für anwaltliche Leistungserbringung, insbesondere auch in dem von mir schwerpunktmäßig betriebenen Fachgebiet des Arbeitsrechts, sicherzustellen. Roland Gross

 

Elektronische Rechnung verbindlich

Seit dem 01.07.2011 sind in Deutschland gem. SteuervereinfachungsG 2011, mit welchem die EU-Richtlinie 2010/45/EU umgesetzt wurde, elektronische Rechnungen den klassischen Papierrechnungen umsatzsteuerrechtlich gleichgestellt, um Geschäftsprozesse einfacher und effizienter zu machen. Elektronisch (z.B. per email) übermittelte Rechnungen berechtigen also auch ohne Unterschrift zum Vorsteuerabzug.

Bei Steuerberatern und Rechtsanwälten müssen die Rechnungen aber grundsätzlich noch unterschrieben werden. Der Unterschrift gleichgestellt ist gem. § 126 a BGB die qualifizierte elektronische Signatur. Ausreichend ist es auch, wenn eine eingescannte, unterschriebene Rechnung elektronisch übermittelt wird.

So handhaben wir es in der Regel: Da die von uns im Mandatsverkehr verwendete WebAkte keine qualifizierte elektronische Signatur zulässt, unterzeichnen wir zunächst eine Originalrechnung, scannen diese dann ein und übermitteln sie auf elektronischem Weg über die WebAkte.

Man kann im Übrigen mit dem Mandanten vereinbaren, dass die einfache, nicht unterzeichnete Rechnung genügen soll; eine solche Rechnung ist dann ebenfalls verbindlich und kann steuerlich berücksichtigt werden. Wir regeln dies vorsorglich auch in unseren Mandatsbedingungen.

3 Fachanwälte für Arbeitsrecht

bei gross::rechtsanwaelte

Bereits 1989 wurde Rechtsanwalt Roland Gross die Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht verliehen. Im Juni 2016 erhielt auch die Rechtsanwältin Alexandra Roeper diese Fachanwaltsbezeichnung verliehen. Hierfür waren über drei Jahre hinweg ausgeprägte praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse nachzuweisen. Für Fachanwälte besteht die Pflicht, Weiterbildungen jährlich nachzuweisen.

 

In der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnungen drückt sich unsere besondere Spezialisierung im Arbeitsrecht aus. Wir haben den Anspruch, unsere Mandanten arbeitsrechtlich bestmöglich und engagiert zu beraten und zu vertreten. Einem verbreiteten Missverständnis wollen wir aber auch vorbeugen: Wir können auch „andere“ Rechtsgebiete und bieten unseren Mandanten eine umfassende Betreuung zu deren jeweiligen Rechtsfragen und -problemen. Wenn wir es für sinnvoll erachten, ziehen wir im Einvernehmen mit unseren Mandanten Spezialisten/Fachanwälte anderer Rechtsgebiete hinzu oder vermitteln diese an unsere Mandanten.

 

Auch innerhalb des Arbeitsrechts sind wir durch die breite Aufstellung von gross::rechtsanwaelte in der Lage, Spezialisierungen vorzunehmen: So konzentriert sich RA Roland Gross u.a. auf Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren, sowie verfassungsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Themen und Rechtsanwältin Alexandra Roeper hat das kirchenrechtliche Arbeitsrecht sowie Schwerbehinderungs- und Diskriminierungsrecht für sich entdeckt.

 

Wir sind gerne und engagiert für unsere Mandanten da und wir sind stets bemüht, kreativ auch dann Lösungen für Ihre Rechtsprobleme zu finden, wenn die Sache aussichtslos erscheint.

Mindestlohn in Deutschland – dargestellt anhand drei Fällen

Unter diesem Titel hat Rechtsanwalt Roland Gross auf einem Treffen der Rechtsberaterkammer Breslau mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen am 18.06.2016 referiert.

Vortrag als PDF

Recht :: Aktuell

Stadt Leipzig verliert Berufung gegen Schulbibliothekarin

Entscheidung über neue Ausschreibung der Stelle an einer Grundschule fällt im März vor dem Arbeitsgericht

Beim gerichtlichen Konflikt zwischen der Stadt Leipzig und einer Schulbibliothekarin hat das Landesarbeitsgericht
Chemnitz die Berufung der Kommune zurückgewiesen. Simone Möstel hatte zuvor dagegen geklagt, bei der
Bewerbung um eine feste Stelle für die Bibliothek zu Unrecht nicht berücksichtigt worden zu sein.
Im Juli 2021 hatte die 52-Jährige über eine geförderte befristete Stelle den Job in der Bibliothek der Fröbel-
Grundschule in Leipzig-Grünau angetreten. Für die Umstrukturierung erhielt sie große Anerkennung. Bei der
Bewerbung ließ die Stadt als Arbeitgeber laut Möstels Anwalt Ronald Groß keine Beurteilungen zu, sondern
beschränkte sich auf Interviews, in denen individuelle Antworten unerwünscht gewesen sein sollen.
Nach der Verhandlung im September vergangenen Jahres untersagte das Arbeitsgericht Leipzig der Stadt, die
Stelle der Schulbibliothekarin mit einer anderen Person als ihr bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren im
März zu besetzen.

Die Kommune ging daraufhin in Berufung - und verlor bei der Verhandlung in Chemnitz am vergangenen
Donnerstag. „Ich bin sehr, sehr erleichtert“, sagt Möstel. Bei einer Niederlage hätte die Mutter von vier Kindern
einen Teil der Gerichtskosten tragen müssen, die Anwalt Gross auf rund 2000 Euro geschätzt hatte.
Es bleibt also bei dem gerichtlichen Beschluss: Die Stadt darf die ausgeschriebene Stelle bis zu zum
Hauptverfahren am 20. März vor dem Arbeitsgericht Leipzig nicht besetzen. Fällt erneut die Entscheidung zu
Gunsten der Klägerin, muss die feste Stelle neu ausgeschrieben werden und das Auswahlverfahren ein anderes
sein. „Statt eines Fragenkatalogs müssen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ausschlaggebend sein“,
fordert ihr Anwalt.

Zu individuellen personellen Vorgängen und laufenden Verfahren äußert sich die Stadt nicht. Generell
festgeschrieben ist: Bei der Übernahme von Beschäftigten ist es bei mehreren Bewerbungen kein Selbstläufer,
dass eine für die Tätigkeit naheliegende Anwärterin die Stelle bekommt.

Das hat laut Teilhabechancengesetz mit der Berücksichtigung von Vielfalt ebenso zu tun wie mit prinzipieller
Chancengleichheit. Möglich ist im Falle von Simone Möstel auch, dass es weitere Bewerbungen mit einem
Förderhintergrund aus beschäftigungspolitischen Maßnahmen gab.

Allerdings hatte auch die Berufung laut Ronald Gross mit diesen Regeln nichts zu tun. „Argumentiert wurde, dass
wir als Gegner dem OBM keine Ankündigung zukommen ließen, bei einem Verstoß gegen die Verfügung
Zwangsgeldmaßnahmen zu fordern.“ Das sei absurd, und es mache ihn fassungslos.

Bei einer Festanstellung als Schulbibliothekarin würde Simone Möstel den Sprung vom zweiten in den ersten
Arbeitsmarkt schaffen. Sie hoffe auf eine faire Chance, sagt sie, und bedankt sich bei ihren solidarischen
Kolleginnen. „Ohne den Rückhalt des Teams hätte ich nicht den Mut und die Kraft für dieses Verfahren.“

Quellenangabe: Leipziger Volkszeitung vom 18.02.2025, Seite 19

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